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Verfasst am: 23.03.07, 15:08 Titel: Nachbars Handwerker auf dem Grundstück
A und B sind Nachbarn (NRW). Die Garage des B ist bis an die Grundstücksgrenze zu A gebaut, A hat hier seine (öffentlich zugängliche) Hofeinfahrt. Die A zugewandte Seite der Garage des B soll neu verputzt/verklinkert werden. Die durch B beauftragten Handwerker betreten das Grundstück des A ohne Genehmigung. Muss A diese Form der Arbeiten dulden?
Mal abgesehen davon, dass der Nachbar sicher besser daran getan hätte, die Arbeiten vorher anzukündigen: Er kann sich auf das sogenannte Hammerschlags- und Leiterrecht berufen, das in einem solchen Fall das Betreten und die zeitweilige Nutzung des Nachbargrundstücks gestattet.
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