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Verfasst am: 22.03.07, 14:36 Titel: Suche Urteil v Montag: Bank darf Geld erst gutschr. wenn da?
Hallo!
Ich habe am Montag (oder Dienstag) nur noch teilweise was im Radio mitbekommen, dass ein Urteil gefällt wurde, nachdem Banken das Geld auf einem Konto nur noch wirklich dann gutschreiben dürfen, wenn es auch da ist. So oder so ähnlich war der Wortlaut.
Weiss jemand zufällig mehr zu diesem Urteil bzw. hat einen Link wo ich mehr nachlesen könnte. Ich habe dazu sonst nirgends was gefunden.
das ist so nicht ganz richtig. Banken unterscheiden zwischen dem Buchungsdatum (wenn die Buchung tatsächlich erfolgt) und dem Valutadatum (ab dem dieser Betrag bei der Zinsberechnung berücksichtigt wird)
Während diese beiden Daten bei Privatkunden bei Bartransaktionen und Überweisungen gleich sind, ist dies bei anderen Transaktionen nicht der Fall.
Wertpapiergutschriften werden z.B. mit Valuta 2 Tage nach dem Handelstag belastet/gutgeschrieben. Schecks werden sofort gebucht, jedoch mit Valuta des tatsächlichen oder pauschalierten Geldeingangs (der naturgemäß in der Zukunft liegen muss: Die Bank muss den Scheck ja erst beim bezogenen Institut vorlegen und dieses muss zahlen).
Die Bank bucht diese Sachverhalte, sobald sie bekannt sind (alles andere wäre ja auch nicht ok). Die Beträge "kommen" aber erst am (ggf. abweichenden) Valutatag "an".
Das ist nun einmal ein fachlicher Sachverhalt, den die Rechtsprechung nicht beeinflussen kann.
Was wahrscheinlich in der Berichterstattung gemeint war, war das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.6.2002 (AZ: I ZR 86/00):
Hier ging es darum, dass an einem Geldautomaten der (buchungstechnische) Saldo angezeigt wurde. Der Kunde verfügte das Geld und musste Zinsen zahlen, da die Beträge valutarisch noch nicht gutgeschrieben waren.
Der BGH urteilte, die Bank habe hier wettbewerbswidrig gehandelt und den Kunden getäuscht.
Die Banken haben die Programmierung daraufhin geändert. Der Kunde erfährt einfach den (buchungstechnischen) Saldo nicht mehr. Ist zwar kundenunfreundlich, aber was will man machen.
Ich habe folgenden Fall: Ich habe über eine Auktionsplattform einen Artikel verkauft. Der Käufer zahlte. Online konnte ich den Zahlungseingang auf meinem Konto feststellen, ich verschickte daraufhin umgehend die Ware. Am nächsten Tag hat meine Bank das Geld jedoch wieder abgebucht und zurücküberwiesen, da lediglich bei meinem Nachnamen als Zahlungsempfänger zwei Buchstaben falsch waren. Seither laufe ich dem Käufer hinterher, dass er das Geld erneut überweist. Er hat mir sogar bestätigt, dass er das Geld mittlerweile zurück hat.
Es ist für mich ja noch verständlich, dass der Name ganz genau aufgrund irgendwelcher gesetzlichen Regelungen passen muss (wobei das bei dieser geringen Abweichung auch lächerlich ist), aber die Bank braucht nicht erst das Geld gutzuschreiben und danach wieder abzubuchen. Hier sollte vor der Gutschrift nachgeschaut werden.
wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen.
Für Fragesteller bedeutet das:
Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.
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Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.
Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam
aber die Bank braucht nicht erst das Geld gutzuschreiben und danach wieder abzubuchen. Hier sollte vor der Gutschrift nachgeschaut werden.
Allgemein gesprochen ... viele Banken bieten die Möglichkeit, Umsätze des laufenden Tages schon vorab anzuschauen. Diese sind dann allerdings als "vorgemerkt "oder "noch nicht verbucht" ausgewiesen. Dies zeigt i.d.R. an, das diese Umsätze noch durch die "Kontrollmechanismen" der Bank (wie z.B. durch einen Namen -Nummern- Vergleich) durch müssen, ehe sie verbucht werden.
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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