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Verfasst am: 23.03.07, 15:56 Titel: Der Anwalt ist untätig wer kann helfen ?
A ist am Ende seiner Kräfte. Sein Anwalt leistete sehr gute Arbeit, jedoch nur am Anfang. Dann versprach er weiter tätig zu werden und es tat sich aber nichts mehr. Mehere Anrufe, persönl. Erscheinen und immer wieder Versprechungen folgten. Aber der Anwalt tat nichts mehr, obwohl " die Luft " brennt und es 5 nach 12 Uhr ist.
Nun soll A zwangsvollstreckt werden----dies hätte mit Hilfe eines Anwaltes nicht passieren müssen. Nun wird das Kindergeld Unterhalt eingestellt. Anwalt versprach ebenso zu vollstrecken, aber er tut es nicht..
Was kann A tun - Anwaltskammer ??? Aber was dann ? Wieder einen neuen Anwalt suchen....
Danke für eine Hilfe.
Wenn der Anwalt nichts tut, werden Sie selbst tätig und teilen dies auch den Beteiligten mit. Ein neuer Anwalt kostet viel Geld und wie alles ausgeht, weiß niemand. Meiner Ansicht nach müssten Sie Ihrem Anwalt Frist setzen.
Alles schön und Gut. Mein Anwalt hat auch zur Güteverhandlung "vergessen" Beweise vorzulegen. Ergebnis, die Klage wurde abgewiesen. Nun ist der Gute Rechtsvetreter ständig beschäftigt und anstatt mir das mitzuteilen, werde ich nur vertröstet.
Wenn man nun dem lieben Anwalt einen Frist setzt, wie siehts dann damit aus, dass das Ganze auch auf juristisch festen Füßen steht? Und was passiert, wenn der Anwalt dann das Verfahren absichtlich ....? Kann man am Ende, wenn man auch tatsächlich Beweise für die laxige Arbeit und dadurch entstandenen Schaden hat, denjenigen bei der Anwaltskammer anzählen? Wär schon super, wenn es andere Erfahrungen gibt und die jemand mit uns teilt. Nofalls per PM
Mein Anwalt hat auch zur Güteverhandlung "vergessen" Beweise vorzulegen. Ergebnis, die Klage wurde abgewiesen.
Ganz sicher wurde das Verfahren nicht verloren, weil zur Güteverhandlung keine Beweise vorgelegt wurden. Auf die Güteverhandlung kann noch überhaupt keine instanzbeendende Entscheidung ergehen (vom Versäumnis-/Anerkenntnisurteil mal abgesehen). Offenbar haben Sie hier etwas falsch verstanden.
Post mortem? Na ich weiß nicht.... nützt das denn dann noch was?
Ich erlaube mir im übrigen mal einen freundlichen Hinweis:
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