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Verfasst am: 22.03.07, 18:07 Titel: Vorfälligkeitsentschädigung immer zahlbar?
Hallo
angenommen A hat vor Jahren mehrere Darlehen zum Modernisieren aufgenommen, die teilweise über Bausparverträge angespart und abgelöst werden sollen.
A wurde damals von B beraten.
A brauchte bis vor 1 Jahr deshalb keine Steuern auf Mieteinnahmen zu zahlen.
Problem: die Darlehnsrate ist sehr hoch und bringt A bei nicht voll vermietetem Wohnraum in Bedrängnis.
Deshalb möchte A nun die Darlehen alle zusammenlegen, die Bausparverträge kündigen und die Guthaben in das Darlehen einfliessen lassen, dadurch verringert sich a) die Schuld und b) würde A bei einem Annuitätendarlehn ca. 900 € einsparen.
Bank stellt sich etwas quer und verweist auf 4 Darlehen, die mit Zinsbindung laufen bis 08,10 und 2012 wofür Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen wäre.
A findet das nicht richtig, da ja die Darlehen nicht gekündigt werden und er bei der gleichen Bank bleiben will.
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 23.03.07, 09:10 Titel:
Hallo,
bzgl. der Konstruktion der Finanzierung kann man hier wohl nicht weiterhelfen.
Trotzdem folgender Tipp: ggfs. prüfen, ob sich die BSV nicht zusammenlegen lassen um so eine schnellere Zuteilung zu erreichen. Kündigung kann von Nachteil sein.
M.W. kann auch die bisherige Bank eine VE verlangen, wenn ihr dadurch ein Zinsschaden entsteht.
Auch bei einer internen Umfinanzierung würden die bisherigen Verträge letzlich doch gekündigt und neue Verträge geschlossen. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
wenn nur eine teilweise Sondertilgung vereinbart werden soll, ist die Vorfälligkeitsentschädigung auch nur auf diese Teilbeträge zu berechnen.
Weiterhin kann die Sondertilgung auf das Darlehen mit der kürzesten Restlaufzeit geleistet werden. Hierdurch sollte die VFE sich sehr in Grenzen halten.
Für diese Sondertilgung steht der Bank die VFE aber unstreitig zu, da diese einen entsprechenden Zinsschaden hat.
A findet das nicht richtig, da ja die Darlehen nicht gekündigt werden und er bei der gleichen Bank bleiben will.
Vielleicht ist der Bank nicht klar, dass A trotzdem bei Ihr weiterfinanzieren will.
Bei Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung könnte A ohne Probleme die Bank wechseln. Ggfs lässt sich die Bank unter diesen Umständen auf Kompromisse ein.
Viele Grüsse
karli _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
Die Bank hat doch durch die "Umschuldung" nur Vorteile und zwar insofern, dass
4 Darlehen, die in 08,10 und 2012 durch die Bausparverträge abgelöst werden, bei ihr bleiben und zwar für die Restlaufzeit von ca. 25 Jahren, d.h. die Bank würde ja in dieser Zeit wesentlich mehr Zinsen erhalten als jetzt.
Außerdem würden, sofern die Bank auf der Vorfälligkeitsentschädigung bestehen würde, alle Darlehen gekündigt, 4 variable mit 3-Monatsfrist und für die restlichen 4 würde die VFE gezahlt, wären ca. 10.000 €. Im Grunde genommen ein schlechtes Geschäft für die Bank.
Es geht darum ob die Bank auf jeden Fall VFE verlangen kann oder ab das eine Kann-Entscheidung[b] ist.
Werden die Darlehen gekündigt und man finanziert bei einer anderen Bank ist es klar, dann wird die Bank auf jeden Fall VFE verlangen, aber so würde man ja bei der Bank bleiben.
es gibt kein Gesetz, dass die Bank verpflichtet, VFE zu berechnen. Die Bank kann darauf auch verzichten (z.B. weil der Kunde an anderer Stelle ein ertragreiches Geschäft abschliesst oder eben bei der Bank bleibt). Die Bank hat aber in jedem Fall das Recht auf eine VFE zu bestehen. Wie die Bank reagiert sollte davon abhängen, ob sie einen Verlust oder Gewinn dabei macht.
Ein vereinfachtes Beispiel:
Kredit 100.000 € endfällig in 5 Jahren, Tilgung durch Bausparvertrag. Bausparguthaben: 20.000 €, Kreditzins 5 %, derzeitiger Kreditzins 4 % und derzeitiger Wiederanlagezins 3 %., Marge für die Bank 1 %
Wird der ganze Kredit abgelöst, so rechnet die Bank: 2 % Zinsschaden * 5 Jahre Restlaufzeit * 100.000 € = 10.000 € VFE
Werden nur die 20.000 abgelöst, weil das Guthaben als Sondertilgung fließt, rechnet die Bank: 2 % Zinsschaden * 5 Jahre Restlaufzeit * 20.000 € = 2.000 € VFE
(die Bank hat eben nicht nur Vorteile, sondern genau den Zinsschaden, der als VFE berechnet wird)
Vereinbart der Kunde nun in diesem Zusammenhang eine Verlängerung des Darlehens auf 10 Jahre (angenommen, 5 und 10 Jahreszins sind gleich), macht die Bank in den zusätzlichen 5 Jahren Laufzeit einen Zusatzgewinn von: 1 % Marge * 5 Jahre * 80.000 € = 4.000 €
Wenn der Kunde in diesem Beispiel der Bank anbietet, statt in 5 Jahren zur Konkurenz zu wechseln, sich gleich auf 10 Jahre zu binden, dafür aber verlangt, dass die Bank auf die VFE verzichtet, dann kann sich die Bank entscheiden: Entweder sie bindet den Kunden und verzichtet faktisch auf einen Teil ihrer künftigen Marge oder sie verliert den Kunden.
Meist wird die Bank in einem solchen Fall eine vernünftige Lösung mittragen.
Hier würde die Bank auf jeden Fall ein Geschäft machen, zu rund 23.000 € in den verbleibenden 6 Jahren stünden Zinszahlungen für 130.000 für rund 25 Jahre gegenüber.
Muss man kein großer Rechner sein um zu sehen welches Geschäft besser ist, zumal es 2 Banken gibt, die mit Kusshand die Finanzierung übernehmen würden.
ob das für die Bank besser ist, kann nur die Bank wissen.
In meinem Beispiel würde die Bank in den nächsten 5 Jahren an den 80.000 € Kredit 1 % Marge = 800 € pro Jahr verdienen. In den folgenden 5 Jahren verdient sie "nur" noch 0,5 % = 400 €. Davon gehen dann (beispielsweise) 0,2 % Bearbeitungskosten (für Vertrieb und Sachbearbeitung) und 0,2 Risikokosten (kalkulatorische Kosten wenn der Kredit nicht zurückgezahlt wird) ab, so dass sich gerade noch 0,1 % (oder 100 €) Ertrag ergeben.
Dafür muss die Bank 4.000 € Eigenkapital vorhalten, dass sich damit rechnerisch mit 2,5 % verzinst. Da verzichtet die Bank dann vieleicht auf den Kunden.
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