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Verfasst am: 23.03.07, 00:14 Titel: Fremde Kundendaten von Bank erhalten, Missachtung von Auftra
Guten Abend,
ich habe einen sehr seltsamen Fall den ich Euch gerne Schildern möchte.
Kunde A hat bei Bank P ein Girokonto. Eines Tages beschließt er, da er dieses Konto geschäftlich nutzt, einer Firma einen Abbuchungsauftrag zu erteilen damit diese von seinem Konto abbuchen kann. Dazu geht er mit dem Vordruck an den Schalter der Bank P. Dort unterzeichnet eine Mitarbeiterin das Formular und gibt dem Kunden eine Kopie mit.
Nachdem einige Wochen später die Firma der der Abbuchungsauftrag erteilt werden sollte abbucht stellt sich herraus, dass die Bank P den Auftrag nicht eingerichtet hat - demnach geht die Abbuchung sofort via Storno zurück. Es entstehen kosten in Höhe von 65 EUR.
Der Kunde A teilt der Bank P den Sachverhalt mit und schickt eine Kopie des Unterzeichneten Abbuchungsauftrags ein. Er erhält als Antwort ein Standardschreiben in dem die Bank P erleutert, keinerlei Fehler festellen zu können. Außerdem ist als anlage ein Fax eines Kunden A völlig unbekannten Herren B beigelegt in welchem Herr B ebenfalls um die Einrichtung eines Abbuchungsauftrags bittet.
Kunde A telefoniert mit Bank P und versucht das ganze zu klären. Die Mitarbeiterin verspricht, dass man sich schriftlich melden würde und bittet die zusendung von Dokumenten anderer Kunden zu entschuldigen.
Kunde A erhält nach einiger Zeit erneut ein schreiben in dem Bank P erklärt man kann keinerlei Fehler im vorgehen der Bank feststellen, den Abbuchungsauftrag habe man nie erhalten.
Daraufhin geht Kunde A an den Schalter der Bank P und spricht mit der Filialleiterin. Diese gibt vor die Unterschrift auf dem Abbuchungsformular nicht zu kennen. Der Fall ist hiermit für Sie abgeschlossen, Sie kennt alle Unterschriften und außerdem, so die Filialleiterin würde so etwas am Schalter ohnehin nie unterschrieben.
Wie kann Kunde A nun vorgehen um
1. Die entstandenen 65€ Stornogebühren zu erlangen
2. Die offensichtliche Datenschutzverletzung geltend zu machen.
Vielen Dank für Euren Input
Grüße,
Daniel _________________ Es ist noch Suppe da!
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 23.03.07, 09:37 Titel:
Ich verschieb' das mal zum Bankrecht. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Daraufhin geht Kunde A an den Schalter der Bank P und spricht mit der Filialleiterin. Diese gibt vor die Unterschrift auf dem Abbuchungsformular nicht zu kennen. Der Fall ist hiermit für Sie abgeschlossen, Sie kennt alle Unterschriften und außerdem, so die Filialleiterin würde so etwas am Schalter ohnehin nie unterschrieben.
Hallo,
jede mir bekannte Bank (Filiale) hat im allgemein zugänglichen Bereich ein "Unterschriftenverzeichnis" aushängen.
An dem Punkt würde ich ansetzten und versuchen die Person zu identifizieren, die den Vordruck unterschrieben hat.
zunächst einmal zum Thema "Datenschutz". Verstöße gegen Datenschutzvorschriften kann doch eigentlich nur B geltend machen. A´s Daten sind doch korrekt behandelt worden.
Zum Thema Abbuchungsauftrag: Hier ist (gemäß geschilderten Sachverhalt) vom Kunden korrekt ein Abbuchungsauftrag vorgelegt und von der Bank nicht beachtet worden. Hieraus würde sich dem Grund nach ein Schadensersatzanspruch ergeben.
Das Problem liegt in der Beweisbarkeit des Sachverhaltes. Und da sehe ich eher schwarz. Wenn die "Bankunterschrift" auf dem Beleg eben nicht die Unterschrift eines Bankmitarbeiters ist, ist der Beweis nicht zu führen.
Bei der Gelegenheit bemerkt: Nicht jeder Mensch hinter dem Bankschalter hat eine Zeichnungsberechtigung oder Handlungsvollmacht der Bank. Das kann auch eine Aushilfe oder ein Azubi sein. Daher ist ein Unterschriftenprobenaushang im Schalterbereich mehr als sinnvoll.
Vielen dank für diese Antwort. In sachen Datenschutz: Ist nicht anzunehmen dass die Daten von Kunde A an Kunden B gingen?
Wegen der Unterschrift: reicht denn die Aussage der Filialleiterin dass sie die Unterschrift nicht kenne, demnach auch keiner von Ihrem Personal unterzeichnet haben kann? Kunde A wird hier indirekt der Lüge beschuldigt.
Die Unterschrift IST von einem Bankmitarbeiter, Kunde A hat das ja dort am Schalter unterzeichnen lassen. Die Bankleiterin weigert sich lediglich das anzuerkennen weil sie angibt die Unterschrift nicht zu kennen.
Kann sich Kunde A in irgendeiner Form mit dem Verbraucherschutz in Verbindung setzen?
Vielen Dank & Gruß,
Daniel _________________ Es ist noch Suppe da!
Die Unterschrift IST von einem Bankmitarbeiter, Kunde A hat das ja dort am Schalter unterzeichnen lassen.
Ist der Name bekannt? Dann namentliche, ansonsten eben allgemeine, Beschwerde an den Vorstand der Bank. Darüber hinaus kann man sich jederzeit an den Verbraucherschutz und/ oder an den Ombudsmann der Banken ( http://www.bankenverband.de/ombudsmann) wenden (und dies vielleicht auch im Schreiben an den Bankvorstand erwähnen ).
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
Bei der Gelegenheit bemerkt: Nicht jeder Mensch hinter dem Bankschalter hat eine Zeichnungsberechtigung oder Handlungsvollmacht der Bank. Das kann auch eine Aushilfe oder ein Azubi sein.
Das ist bei der Annahme eines Abbuchungsauftrages irrelevant, da dieser keine rechtliche Gegenzeichnung erfordert. Letzten Endes ist das eine Weisung an die Bank, der sie Folege zu leisten hat - da braucht es auch kein "Habe verstanden - Befehl wird ausgeführt!"-Statement mehr.
Mit der Unterschrift der Bankangestellten wird hier lediglich der Erhalt dokumentiert, sprich der Übergang in den Verantwortungsbereich der Bank.
DReffects hat folgendes geschrieben::
Kann sich Kunde A in irgendeiner Form mit dem Verbraucherschutz in Verbindung setzen?
Ja, und das dürfte in diesem fiktiven Fall neben der fiktiven Einschaltung eines RAs (sofern man die Sache quasi fiktiv weiter verfolgen möchte) durchaus zu empfehlen sein.
derblacky hat folgendes geschrieben::
oder an den Ombudsmann der Banken
Ja, das ist auch eine gute Möglichkeit - könnte und sollte man ggf. auch vor der Einschaltung eines RAs machen. Zeit hat man letzen Endes genug - Forderungen verjähren erst nach drei Jahren.
Also als Bankkaufmann sehe ich in diesem fiktiven Fall für die Bank ziemlich schwarz - der Fall ist meines Erachtens an sich relativ klar. Die einzige Unsicherheit besteht wohl in der Schutzbehauptung der Bank, daß die Unterschrift keinem Mitarbeiter zugeordnet werden kann. Ob ein Richter diesem Gedankengang tatsächlich folgt, wage ich allerdings zu bezweifeln.
DReffects hat folgendes geschrieben::
Es entstehen kosten in Höhe von 65 EUR.
Unabhängig vom Sachverhalt würde mich mal interessieren, wie so ein Kostenbetrag zustande kommen soll. Die Empfängerbank (welche die Lastschrift zurücksendet) stellt der auftraggebenden Bank (welche den Einzug vorgenommen hat) i.d.R. 3 Euro in Rechnung. Da verdient wohl noch jemand anderes mehr als gut an diesem kleinen "Mißgeschick".
DReffects hat folgendes geschrieben::
Außerdem ist als anlage ein Fax eines Kunden A völlig unbekannten Herren B beigelegt in welchem Herr B ebenfalls um die Einrichtung eines Abbuchungsauftrags bittet.
Und DAS wäre bzw. ist schon ein kleiner "Daten-Super-Gau" bei einer Bank. Normalerweise versucht man so etwas schnell und ohne Aufsehen zu bereinigen. Dass eine Bank dann auch noch wegen ein paar Euro (und mehr ist das im Verhältnis zu dieser Datenschutzverletzung nicht) rumzickt, ist mir völlig unverständlich. _________________ Obige Ausführungen stellen lediglich eine unverbindliche persönliche Meinungsäußerung meinerseits dar.
Die 65€ entstanden dem Kunden A durch Forderungen der Firma für die der Abbuchungsauftrag eingerichtet werden sollte. Diese hat abgebucht, das ganze ging sofort als Storno zurück, die Firma stellt Kunden A 65€ bearbeitungsgebühr in Rechnung. _________________ Es ist noch Suppe da!
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