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Verfasst am: 23.03.07, 19:10 Titel: Ansicht von Vorbehaltsfilmen zu wissenschaftlichen Zwecken?
Hallo,
ich wüsste gerne, wie das eigentlich mit den so genannten "Vorbehaltsfilmen" ist. An Druckmaterialien darf man ja, soviel ich weiß, alles lesen und besitzen, was einem beliebt, so lange es sich um vorkonstitutionelle Quellen handelt.
Sind Vorbehaltsfilme nicht auch vorkonstitutionelle Quellen? Und ist die Übertragung eines solchen Filmes auf ein modernes Medium nicht das Gleiche, wie wenn man eine Fotokopie einer vorkonstitutionellen Schrift anfertigt? (Oder darf man das auch nicht?)
Gibt es eine Möglichkeit, einen solchen Film legal zu Hause anzusehen, so lange man in Deutschland wohnt? Kann/muss man hier ein wissenschaftliches Interesse nachweisen? Und wenn ja - wie macht man das?
Es geht hier nicht um die Vorführung so eines Films.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 23.03.07, 19:17 Titel:
AFAIK kann doch allenfalls die Verbreitung strafbar sein, nicht jedoch Besitz und/oder Anschauen (sowie Privatkopie für den eigenen (!) Bedarf, nicht den seiner Freunde), oder? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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In den anderen Links standen ähnliche bzw. teils auch wortwörtlich die gleichen Dinge: Ein Vertrieb dieser Filme ist nicht gestattet. (Ach wie? Und ich hätte jetzt gedacht, die kann man auf Internetauktionshaus [Name geändert] verkaufen ... ) Irgendwo habe ich auch gelesen, dass sogar der Besitz strafbar ist - oder habe ich das nur in den Text hineingelesen? Den Link habe ich jedenfalls nun nicht mehr gefunden.
Ich war mir jetzt unsicher, wie hier die rechtliche Lage ist. Wahrscheinlich habe ich nur den Text total falsch verstanden, denn ich habe von Jura nicht so viel Ahnung.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 24.03.07, 02:45 Titel:
Petra_44 hat folgendes geschrieben::
Irgendwo habe ich auch gelesen, dass sogar der Besitz strafbar ist - oder habe ich das nur in den Text hineingelesen?
Man muß da unterscheiden. Bei manchen Dingen (etwa rechtsradikaler Propaganda) ist nicht der Besitz pauschal strafbar, wohl aber das Vorhalten zum Zwecke der Verbreitung (damit ist eher der Besitz von Mengen gemeint, die erkennbar nicht mehr für den Eigengebrauch sind). Einfach gesagt: Ein Flugblatt mit Nazi-Parolen darf man besitzen, hat man davon 500, wird es problematisch.
Reiner Besitz ist nur bei ganz wenigen Dingen aus rein inhaltlichen Gründen verboten, etwa bei Kinderpornographie. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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