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Herr Mueller hat ein Schreiben vom Buergeramt bekommen, dass er seinen Wohnsitz aus Dtl. abmelden muss, da er schon laenger als 1 Jahr im Ausland ist, wenn er dies nicht tut wird er zwangsabgemeldet.
Herr Mueller moechtet aber seinen Wohnsitz in Dtl. behalten, da er nur im Ausland am reisen ist, viele Versicherungen in Dtl. noch zu laufen hat und einen Wohnsitz auf seine Eltern angemeldet hat, zudem macht er noch jedes Jahr seine Steuererklaerung.
Ist es rechtens, dass der Wohnsitz zwangsabgemeldet wird oder kann er seinen Wohnsitz in Dtl. behalten?
Ist es rechtens, dass der Wohnsitz zwangsabgemeldet wird oder kann er seinen Wohnsitz in Dtl. behalten?
Das kann schon sein. Sie sollten sich mal das Meldegesetz des betreffendne Bundeslandes ansehen.
Der Wohnsitz eines Menschen mit mehreren Wohnsitzen liegt in der Regel an dem Ort, an dem die Person sich überwiegend aufhält. Wenn Sie sich überwiegend im Ausland aufhalten, haben Sie wohl keinen Wohnsitz in D.
Ein Zweitwohnsitz in D ist wohl auch nur möglich, wenn Sie einen Erstwohnsitz in D haben.
Ansonsten müssten Sie gegen die behördliche Abmeldung Rechtsmittel einlegen...
Wenn Sie im Netz etwas "googlen" finden Sie sehr viele Informationen zum "Wohnsitz"... _________________ Blaise
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann (Mark Twain)
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