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Verfasst am: 05.01.05, 15:15 Titel: Versicherungsschutz ohne Einverständniserklärung?
Hallo!
Ich habe eine Unfallversicherung bei der Allianz, die bis vor einem Jahr immer jährlich abgeschlossen wurde. Habe dann einen Anruf von meinem Versicherungsvertreter bekommen, der mir anbot, meine Versicherung auf 4Jahre zu erhöhen. Da ich dadurch einen geringeren Beitrag zahlen würde. Ich habe lediglich um Unterlagen gebeten, damit ich mich entscheiden kann. Diese habe ich auch bekommen, aber die Unterlagen(Einverständniserklärung) nicht unterschrieben zurück geschickt, da mir 4Jahre ein zu langer Zeitraum sind. So weit, so gut! Nur war die Allianz so dreisst und hat ohne mein Einverständnis meine Unfallversicherung auf 4Jahre erhöht. In einem Telefonnat mit meinem Versicherungsvertreter(nachdem ich zweimal schon mit seinen Mitarbeitern gesprochen habe und sie mein Anliegen zum Chef weiterleiten würden), wurde mir unterstellt, dass ich in einem früher geführtem Gespräch(ein halbes Jahr lag das erste Gespräch mit dem "Angebot von 4Jahren" zurück) dem 4Jahresvertrag zugestimmt hätte, er sich aber darum kümmern wird. Es passierte aber nichts! Die Einverständniserklärung liegt hier immernoch ununterschrieben in meinen Akten. Kann ich dagegen noch angehen oder ist es so: "Einmal den Betrag für die 4Jahres-Versicherung bezahlt, dann sozusagen dieser 4Jahres-Versicherung zugestimmt"? Von mir aus zahl ich gerne die Differenz zwischen dem 1Jahres-Beitrag und dem 4Jahres-Beitrag. Ich will aber aus dieser Versicherung raus, da ich im Moment arbeitlos bin und diese hohen Beiträge nicht mehr lange leisten kann. 23Euro pro Monat ist mir ein bißchen zu happig. Da gibt es sehr viel günstigere. Ja, gut. Man könnte ja auch argumentieren, dass ich mich ja mal früher und intensiver darum hätte kümmern können. Nur, hatte ich nach 3Gesprächen und Aufforderungen gedacht, dass die Sache nun erledigt wäre und gucke nicht jeden Monat auf meine Kontoauszüge wie hoch mein Beitrag bei der Allianz ist.
Ich nehme mal an, Sie haben von der Versicherung eine neue Police bzw. einen Nachtrag zu Ihrer Police erhalten? Dieser können Sie innerhalb von 14 Tagen schriftlich gegenüber der Versicherung (nicht fernmündlich gegenüber dem Vertreter!) widersprechen. Eine entsprechende Widerspruchsbelehrung sollte in den Unterlagen vorhanden sein.
hallo, nach zustellung der versicherungspolice mit neuem ablaufdatum kann man 14 tage widersprechen. wenn die 14 tage rum sind, hat man das "angebot" der versicherung akzeptiert. jedoch ist der vertreter "auge und ohr" der versicherung und muss willenserklärungen des versicherungsnehmers an die gesellschaft weiterleiten. nachdem der vertreter offenbar unzuverlässig ist, würde ich mich direkt mit der gesellschaft (am besten schriftlich) in verbindung setzen, den sachverhalt schildern und auf eine rückführung des vertrages auf 1-jährige laufzeit hinwirken. meistens wird dem auch stattgegeben...
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