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recht.de :: Thema anzeigen - Vergleich anfechten (§ 779 BGB)
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Vergleich anfechten (§ 779 BGB)

 
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galgenhumor
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Anmeldungsdatum: 24.03.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.03.07, 11:53    Titel: Vergleich anfechten (§ 779 BGB) Antworten mit Zitat

Vermieter V und Mieter M vereinbaren im Mietvertrag im Rahmen der Sonstigen Betriebskosten die Umlage der Wartungskosten der Elektroanlage (E-Check).

M zahlt nicht, weil er der Meinung ist, Umlage des E-Checks sei nicht möglich. V klagt u. a. wegen dieser Summe daraufhin am Amtsgericht. Richter signalisiert, dass es keine höchstrichterliche Rechtssprechung dazu gibt und die allgemein anerkannte Umlagefähigkeit der Regenrinnenreinigung als Betriebskosten nicht mit dem E-Check vergleichbar ist und daher dieser Teil der Klage voraussichtlich abzuweisen ist.

V schließt daraufhin Vergleich mit M, der festhält, dass die ausstehenden Betriebskosten für den E-Check nicht gezahlt werden müssen.

Wenige Monate später veröffentlicht der BGH ein Urteil, das klarstellt, dass der E-Check unter den gegebenen Bedingungen (Aufnahme im Mietvertrag) doch umlagefähig ist:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&az=VIII_ZR_123_06

Ist jetzt noch eine Anfechtung des Vergleichs durch V möglich, so dass M doch die damaligen Kosten übernehmen muss?
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 24.03.07, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Nein.
_________________
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