Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 23.03.07, 01:22 Titel: Planierung eines Grundstückes
Hallo,
ich weiß nicht genau an wen ich mich wenden soll, drum stell ich die Frage mal hier.
Es geht um Rücktritt wegen Sachmangel (arglistige Täuschung) nun hat der Rückgewährschuldner den Garten (100 000 Euro) planiert auf dem er umfangreiche Umgestaltungsarbeiten durchführen wollte. Nun ist fraglich ob er die Aufwendungen über 347 Abs.2 Satz 2 zurückverlangen kann...
dass der Rückgewährgläubiger an sich nicht bereichert ist müsste sich ja daraus ergeben, dass eine Planierung (im gegensatz zu einem Einbau eines luxuriösen Badezimmers) ja an sich nur den Boden für eine Bereicherung bietet.......nur ich finde in der Rechtsprechung einfach keinen ähnlichen Fall.....hat da jemand eine IDee wo ich da suchen kann?
ansonsten würde ich einfach vom subjektiven Willen des Rückgewährgläubigers bestimmen, dass dieser keinen Nutzen aus der Planierung ziehen kann (im gegenteil ja sogar einen Schaden erleidet, da das Grundstück in diesem Zustand erst nach Fertigstellung des Gartens wieder benutzbar ist)
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 23.03.07, 12:15 Titel:
Ich würde vermuten, da sind Aufwendungen des K und "Schädigungen" des Gegenstandes gegeneinander aufzurechnen.
Ansonsten betrachte man folgendes lustiges Beispiel:
V verkauft B ein Haus, täuscht B dabei arglistig über die Qualität der Bausubstanz.
B denkt sich "dem wische ich eins aus" und bestellt für 100.000 EUR ein Sprengunternehmen, das das Haus platt macht.
Danach verlangt er Rückabwicklung, übergibt dem V grinsend den Trümmerhaufen und eine Rechnung über 100.000 EUR.
Funktioniert es wirklich so? Ich denke nicht. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
ja klar, dann ist ja auch vorsatz vorhanden und die schadensersatzansprüche sind kein Problem..
.aber hier geht es dann um Wertersatz nach 347 und die Frage ob eine Planierung schon objektiv eine Wertsteigerung bedeutet...Da bin ich mir noch nicht sicher.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.