Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Planierung eines Grundstückes
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Planierung eines Grundstückes

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
frederik1982
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.03.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.03.07, 01:22    Titel: Planierung eines Grundstückes Antworten mit Zitat

Hallo,
ich weiß nicht genau an wen ich mich wenden soll, drum stell ich die Frage mal hier.
Es geht um Rücktritt wegen Sachmangel (arglistige Täuschung) nun hat der Rückgewährschuldner den Garten (100 000 Euro) planiert auf dem er umfangreiche Umgestaltungsarbeiten durchführen wollte. Nun ist fraglich ob er die Aufwendungen über 347 Abs.2 Satz 2 zurückverlangen kann...

dass der Rückgewährgläubiger an sich nicht bereichert ist müsste sich ja daraus ergeben, dass eine Planierung (im gegensatz zu einem Einbau eines luxuriösen Badezimmers) ja an sich nur den Boden für eine Bereicherung bietet.......nur ich finde in der Rechtsprechung einfach keinen ähnlichen Fall.....hat da jemand eine IDee wo ich da suchen kann?
ansonsten würde ich einfach vom subjektiven Willen des Rückgewährgläubigers bestimmen, dass dieser keinen Nutzen aus der Planierung ziehen kann (im gegenteil ja sogar einen Schaden erleidet, da das Grundstück in diesem Zustand erst nach Fertigstellung des Gartens wieder benutzbar ist)

gruß fred
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 23.03.07, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde vermuten, da sind Aufwendungen des K und "Schädigungen" des Gegenstandes gegeneinander aufzurechnen.

Ansonsten betrachte man folgendes lustiges Beispiel:

V verkauft B ein Haus, täuscht B dabei arglistig über die Qualität der Bausubstanz.
B denkt sich "dem wische ich eins aus" und bestellt für 100.000 EUR ein Sprengunternehmen, das das Haus platt macht.
Danach verlangt er Rückabwicklung, übergibt dem V grinsend den Trümmerhaufen und eine Rechnung über 100.000 EUR.
Funktioniert es wirklich so? Ich denke nicht. Cool
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
frederik1982
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.03.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.03.07, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

ja klar, dann ist ja auch vorsatz vorhanden und die schadensersatzansprüche sind kein Problem..
.aber hier geht es dann um Wertersatz nach 347 und die Frage ob eine Planierung schon objektiv eine Wertsteigerung bedeutet...Da bin ich mir noch nicht sicher.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.