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Jemand möchte eine Klage mit einem Anwalt einreichen, hat aber den Anwalt noch nicht beauftragt.
Kann man die Sachlage dem Gericht mitteilen um zuvor PKH zu erhalten? Würde man einen Anwalt beauftragen kann man mit ihm die Klage zwar einreichen um PKH zu erhalten, aber PKH kann abgelehnt werden, sodas Anwaltskosen entstehen würden.
In diesem Fall könnte man auf Nummer sicher gehen und zuvor PKH erhalten. Ist das möglich? Wie macht man das? Nimmt man die Unterlagen mit zum Gericht oder macht man das schriftlich? Was wäre, wenn man den Sachverhalt nicht gut vorträgt und PKH abgelehnt wird. Wäre dann ein neuer Antrag über einen Anwalt automatisch auch nicht mehr möglich?
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