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Eine Firma schließt gegenüber einer Telekommunikationsfirma einen Vertrag über eine Datenleitung. Es wird ein monatlicher Betrag in höhe von 500 Euro vereinbart. Nach drei Jahren kann die Firma jedoch wegen Zahlungsproblemen nicht mehr zahlen und es wird folgendes gefordert:
4000 Euro für noch offene Monatsbeträge
2000 Euro Schadensersatz da der Vertrag auch nach der Kündigung weiter läuft
Man einigt sich auf 4500 Euro im außergerichtlichen Vergleich. Dieser Vergleich wird von der Seite der Firma ohne Anwalt und der Telekommunikationsfirma mit deren Anwalt geschlossen.
Davon wurden nun 1500 Euro gezahlt. Weitere Beträge kann die Firma nicht zahlen, da keine Geldmittel mehr vorhanden sind.
Nun die Frage. Zum Zeitpunkt der Kündigung hat die Telekommunikationsfirma die selbe Leistung für 200 Euro an Neukunden angeboten und wollte von der Firma weiterhin 500 Euro, da der Vertragsabschluß drei Jahre zuvor war. Darf die Telekommunikationsfirma weiterhin auf die 500 Euro bestehen oder muß diese auch Altverträge an die neue Preisliste anpassen?
Natürlich darf die Telekomunikationsfirma weiterhin den erhöhten Preis verlangen und muss alte Verträge nicht automatisch anpassen. Dürfte sie eigentlich auch nicht, da in jede Änderung der Vertragskonditionen vom anderen Vertragspartner eingewilligt werden muss..
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