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Verfasst am: 26.03.07, 13:35 Titel: Frage wegen Anzeige nach Körperverletzung
Hallo,
ich hätte mal ein paar Frage, was das folgende Problem angeht:
Person A wurde von Person B geschlagen.
Dabei wurde Person A die Nase gebrochen, und Person A hat noch einige Tage später Kopfschmerzen. Außerdem sieht Person A in den folgenden Tagen immer einen "Fleck", welcher erst nach und nach weggeht.
Person A will nun eine Anzeige gegen Person B erstatten.
Dabei wird ja ein Eintrag in das Führungszeugnis von Person B erstellt.
Nun ist meine Frage, wieviel Geld ungefähr Person A als "Schadensersatz" von Person B bekommt.
Außerdem möchte ich wissen, was denn ist, wenn Person A eine Prüfung am Tag danach aufgrund starker Kopfschmerzen versäumt.
Verfasst am: 26.03.07, 13:51 Titel: Re: Frage wegen Anzeige nach Körperverletzung
IceCube hat folgendes geschrieben::
Person A will nun eine Anzeige gegen Person B erstatten.
Dabei wird ja ein Eintrag in das Führungszeugnis von Person B erstellt.
Dabei noch nicht.
Bei rechtskräftiger Verurteilung bekommt B einen Eintrag ins Bundeszentralregister.
Erst ab einer bestimmten Höhe(mehr als 90 Tagessätze Geldstrafe bzw. 3 Monate Haft) oder bei vorhandenen Eintragungen landet diese Verurteilung auch im Führungszeugnis.
IceCube hat folgendes geschrieben::
Nun ist meine Frage, wieviel Geld ungefähr Person A als "Schadensersatz" von Person B bekommt.
Wie viel an Schmerzensgeld rauszuholen wäre, lässt sich schwer schätzen.
Behandlungskosten, Arbeitsausfall etc. sind aber auf jeden Fall fällig.
IceCube hat folgendes geschrieben::
Außerdem möchte ich wissen, was denn ist, wenn Person A eine Prüfung am Tag danach aufgrund starker Kopfschmerzen versäumt.
Wenn sich hier ein finanzieller Schaden(Gebühren o.ä.) beziffern lässt, könnte man den auch auf B abwälzen. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Verfasst am: 26.03.07, 14:06 Titel: Re: Frage wegen Anzeige nach Körperverletzung
IceCube hat folgendes geschrieben::
Person A will nun eine Anzeige gegen Person B erstatten.
Dabei wird ja ein Eintrag in das Führungszeugnis von Person B erstellt.
Einen Eintrag ins Führungszeugnis erhält B nur dann, wenn er zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätze oder er zu einer Haftstrafe von mehr als 3 Monaten verurteilt wird. Oder auch wenn die Strafe o.g. Werte unterschreitet und B bereits Einträge im BZR hat.
Soviel zunächst zur strafrechtlichen Seite
IceCube hat folgendes geschrieben::
Nun ist meine Frage, wieviel Geld ungefähr Person A als "Schadensersatz" von Person B bekommt.
Die zivilrechtlichen Ansprüche des A gegen B sind eine andere Baustelle und haben mit o.g. Strafanzeige nichts zu tun. Dazu sollte A dringend einen Anwalt konsultieren, der mittels entsprechender Tabellen sowie durch Vergleiche mit Urteilen aus ähnlich gelagerten Fällen das Schmerzensgeld und weitere Schadenersatzansprüche beziffern und einfordern kann. Zum Schadenersatz gehören dann auch die Anwaltskosten.
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