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vergangenen Freitag bekam man Post eines Inkassobüros.
Darin wurde man aufgefordert, eine offene Rechnung vom Dezember 2004 zu bezahlen, da man bei einem Fernsehsender etwas bestellt habe und angeblich nicht gezahlt hat.
Fest steht, das man damals im FernsehsenderShop etwas bestellt hat und hat es auch bezahlt, da man dort nur mit Vorkasse, Bankeinzug oder Kreditkarte zahlen kann und dann erst die Ware geliefert bekommt.
Leider hat man von 2004 keine Kontoauszüge mehr um es zu beweisen.
Habe nun schon an den Sender-Shop geschrieben, aber die Antwort läßt leider noch auf sich warten.
Ist es überhaupt möglich, nach fast 2,5 Jahren noch Rechnungen einzufordern? Wie soll man mich verhalten?
Wenn man bei diesem Inkassobüro anruft, werden die darauf bestehen, das man zahlt, oder?
Ich würde bei der Bank eine Kopie des Kontoauszugs anfordern, Banken sind verpflichtet, diese mindestens 10 Jahre zu speichern. Wenn "man" beweisen kann, dass er bezahlt hat, kann er dem Inkassobüro diesen Auszug zukommen lassen. Danach sollte der Fall erledigt sein.
Hallo,
hab gerade mit der Bank telefoniert und die wollen pro Monat 10€ ''
Aber in den sauren Apfel werde ich wohl beißen müssen.
Grüße
Ole
Wenn sich herausstellt, dass tatsächlich gezahlt wurde und der Fehler beim FernsehShop bzw. dem Inkassobüro liegt, können Sie sich diese Bankgebühren ja von dort zurückholen ...
Also: Ich würde zunächst versuchen, anhand der vorhanden Daten den in Frage kommenden Zeitraum möglichst einzugrenzen und
2. mal im Forum Bankrecht nachfragen, ob diese hohe Gebühr tatsächlich gerechtfertigt ist. Wenn ich als Bankkunde zur Abwehr eines unberechtigten Anspruchs einen Beleg erneut anfordere, würde ich mich direkt mit meinem Kundenberater in Verbindung setzen und mit ihm verhandeln. Bei einem guten Kunden, den die Bank nicht verlieren will, zeigen sich Banken in der Regel kulant.
Wenn die Mahnung des Inkassobüro´s ungerechtfertigt ist - warum sollte dann das Inkassobüro (oder der Fernsehsender) die Kosten für die Belege bei der Bank übernehmen? Kennt da jemand den rechtlichen Hintergrund?
M.E. müßte man dem Inkassobüro / Fernsehsender erstmal mitteilen, dass man das ganze bezahlt hat und bereit ist ggf. Kopien der Belege bei der Bank anzufordern. Und das ganze natürlich mit dem dezenten Hinweis, dass die Gebühren ggf. zu Lasten des Unternehmens gehen, sofern der Nachweis gelingt. _________________ Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder.
erst mal recht schönen Dank für die vielen Antworten.
Ich habe mit dem Sender telefoniert und die freundliche Dame wollte sich erkundigen, was da schiefgelaufen ist. Zum 1.1.2007 hat die Promotion-Firma wohl den Besitzer gewechselt und vielleicht liegt es daran. Diese Dame ist eigentlich meine große Hoffnung, da noch unbeschadet aus der Sache herrauszukommen. Schaun mer mal.
Die Kosten werde ich natürlich versuchen, erstattet zu bekommen.
Den Zeitraum kann ich, denke ich, ziemlich eingrenzen, da handelt es sich um 2 Monate, um die es da geht. Hoffentlich nicht mehr.
Denn dann muß man wieder ne Rechnung aufmachen, der Streitwert beträgt 55€.
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