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ramon1207 Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.03.2007 Beiträge: 6
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Verfasst am: 26.03.07, 14:24 Titel: mit Drogen erwischt |
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wie ist das, wenn jemand schonmal mit ein Kraftfahreug unter drogen einfluss geführt hat und deshalb den Führerschein abgenommen bekommen hat.Danach die MPu gemacht und bestanden hat
dann aber wieder von der Polizei mit drogen erwischt wird. Angenommmen man findet eine geringe Menge von Drogen z.b 0,4 g Amphetamine und der Person wird auch Blut abgenommen (sie hat auch konsumiert)
wird ihm nun wieder der Führerschein angenommen?
Und werden solch Dinge der Führescheinstelle sofort mit geteilt oder nur unter besonderen Umständen? wenn ja welche |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 26.03.07, 15:27 Titel: Re: mit Drogen erwischt |
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ramon1207 hat folgendes geschrieben:: | wird ihm nun wieder der Führerschein angenommen? |
Wenn das zweite "Erwischen" auch in Zusammenhang mit Straßenverkehr war, dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß.
ramon1207 hat folgendes geschrieben:: | Und werden solch Dinge der Führescheinstelle sofort mit geteilt oder nur unter besonderen Umständen? wenn ja welche |
Das dürfte mitgeteilt werden.
Ein Umstand(falls ein solcher überhaupt nötig wäre - soweit ich weiß ist er das nicht) wäre in jedem Fall die Vorgeschichte. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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ramon1207 Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.03.2007 Beiträge: 6
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Verfasst am: 26.03.07, 16:21 Titel: |
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also es war nicht in verbindung mit dem straßenverkehr
also werden drogenauffälligkeiten grundsätlich direkt zur führerscheinstelle geschickt,
oder auch erst wenn die staatsanwaltschaft ein verfahren einleitet |
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Gast
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Verfasst am: 26.03.07, 16:37 Titel: |
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Nun, wenn die Polizei bei einem Konsumenten Speed (oder sonstige Amphetamine) findet, dann stellt das eine Straftat dar (also nicht das finden, sondern der Besitz!), und dass hat grundsätzlich eine Strafanzeige und die Einleitung eines Verfahrens bei der StA zur Folge. Und da der Besitz uind Konsum von illegalen Rauschmitteln grundsätzlich Zweifel an der Tauglichkeit zum Führen von Kfz erweckt, soll nach den Richtlinien die Sache an die Fahrerlaubnisbehörden gemeldet werden, die dann in eigener Zuständigkeit das weitere (MPU u./o.ä.) veranlassen werden, und zwar auch wenn das strafrechtliche Verfahren eingestellt wird.... |
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ramon1207 Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.03.2007 Beiträge: 6
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Verfasst am: 26.03.07, 17:04 Titel: |
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kann es auch passieren das die Polizei das verfahren erst gar nicht einleitet bei der Sta? weil die menge zu gering war
und so auch die führerscheinbehörde nichts davon mitbekommt
und macht es einen unterschied wenn führerscheinstelle und die ermittelnde polizeibehörde in unterschiedlichen Bundesländern sind? |
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Gast
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Verfasst am: 26.03.07, 17:07 Titel: |
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ramon1207 hat folgendes geschrieben:: | kann es auch passieren das die Polizei das verfahren erst gar nicht einleitet bei der Sta? | Nur wenn der Beamte ein Verfahren wegen Strafvereitung im Amt riskieren möchte... Ansonsten erlaube ich mir auf mein vorheriges Posting hinzuweisen... Zitat: | wenn die Polizei bei einem Konsumenten Speed (oder sonstige Amphetamine) findet, dann stellt das eine Straftat dar (also nicht das finden, sondern der Besitz!), und dass hat grundsätzlich eine Strafanzeige und die Einleitung eines Verfahrens bei der StA zur Folge. |  |
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ramon1207 Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.03.2007 Beiträge: 6
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Verfasst am: 26.03.07, 17:15 Titel: |
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und wenn das nicht direkt bei der perso(/nennen wir sie A) gefunden wurde sondern ein türstehe es ihm gegeben hat und behauptet das er es bei der person A gefunden hat |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 26.03.07, 18:00 Titel: |
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ramon1207 hat folgendes geschrieben:: | und wenn das nicht direkt bei der perso(/nennen wir sie A) gefunden wurde sondern ein türstehe es ihm gegeben hat und behauptet das er es bei der person A gefunden hat |
Ich bilck nicht ganz durch.
Der Türsteher hat es ihm gegeben, beahauptet aber, es bei ihm gefunden zu haben?
Eigentlich auch egal. Auch wenn es "indirekt" bei der Person gefunden wurde, hat sie es besessen, das ist strafbar, das führt zum Verfahren und das führt zu Exrichters Ausführungen. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Ashley7 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.06.2005 Beiträge: 597 Wohnort: Offenbach
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Verfasst am: 26.03.07, 20:48 Titel: Re: mit Drogen erwischt |
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ramon1207 hat folgendes geschrieben:: |
Angenommmen man findet eine geringe Menge von Drogen z.b 0,4 g Amphetamine und der Person wird auch Blut abgenommen (sie hat auch konsumiert)
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Herausgehoben durch mich
Person A hat auch konsumiert.... War da auch der Türsteher schuld? _________________ Dies ist meine persönliche Meinung! |
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Tica FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.11.2006 Beiträge: 301
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Verfasst am: 26.03.07, 22:07 Titel: |
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Natürlich. Man kennt die doch. Die riesigen Kerle.
Die können einen zwingen Drogen zu nehmen ohne auch nur den kleinen Finger zu bewegen
 _________________ Krisch ischn Punkt *treudoofguck*
Alles was ich hier hin pinsel is meine nur meine persönliche Meinung.
Tica <--- Nix Anwalt Tica <--- andere Bauschettelleee |
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ramon1207 Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.03.2007 Beiträge: 6
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Verfasst am: 26.03.07, 22:56 Titel: |
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da muss man sich mal an Person B wenden
die weiss vllt wie das bei Person A genu passiert ist |
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Tica FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.11.2006 Beiträge: 301
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Verfasst am: 27.03.07, 00:14 Titel: |
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Ähhhh ja genau.
Den Spruch zu den scheinbaren Auswirkungen von Drogen lass ich mal weg. _________________ Krisch ischn Punkt *treudoofguck*
Alles was ich hier hin pinsel is meine nur meine persönliche Meinung.
Tica <--- Nix Anwalt Tica <--- andere Bauschettelleee |
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Schelo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.08.2006 Beiträge: 37 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 28.03.07, 15:43 Titel: |
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Die Fahrerlaubnisbehörde wird sicher recht schnell informiert, denn hier wird wirklich geprüft werden müssen, ob A denn überhaupt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Das Delikt ist einschlägig, auch wenn es erstmal nichts mit Straßenverkehr zu tun hat.
Aber warum wird hier eine Blutentnahme angeordnet? Konsum an sich ist doch nicht strafbar? Kommen hier etwaig noch mehr Dinge zum Vorschein, als dem Forum bis jetzt bekannt sind?
Vielleicht doch eine kleine 24a StVG?
Im Übrigen könnte man ja dem Türsteher den Führerschein abnehmen...  |
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