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Dienstunfähig und Probleme mit der BU-Versicherung!

 
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Hallohund
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 04.01.05, 21:01    Titel: Dienstunfähig und Probleme mit der BU-Versicherung! Antworten mit Zitat

Hallo!
Ich grüble zur Zeit über folgendem Fall:

Beamtin hatte wegen gesundheitlicher Beschwerden (Bewegungseinschränkung Schulter und chronische Schmerzen nach Luxationen und SchulterOP) für ein Jahr aufgrund eines amtsärztlichen Gutachtens eine Stundenreduzierung aus gesundheitlichen Gründen. Jetzt wurde ihr aufgrund eines amtsärztlichen Gutachtens eine dauerhafte Dienstunfähigkeit bescheinigt. Das Land SH versetzte sie daraufhin folgerichtig in den Ruhestand.
Die Beamtin nahm mit Ihrer BU-Versicherung, die auf die sog. abstrakte Verweisung verzichtet, Kontakt auf. Sie weigert sich das Amtsärztliche Gutachten anzuerkennen und darufhin zu zahlen.
Sie will den Fall durch einen medizinischen Sachverständigen selbst prüfen lassen.

Was ist, wenn ein von der Versicherungen beauftragter Arzt (befangen?!) zu dem Ergebnis kommt, dass die Beamtin dienstfähig/arbeitsfähig ist, der Dienstherr Sie wegen des vorliegenden amtsärztlichen Gutachtens aber gar nicht beschäftigen darf und folgerichtig in den Ruhestand versetzen musste?
Ist dieser Fall überhaupt möglich? -oder muss die Versicherung des amtsärztliche Gutachten anerkennen?
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Hallohund
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 06.01.05, 11:47    Titel: Was denn wirklich keiner Rat??? Antworten mit Zitat

Hallo!
Es wäre wirklich schön, wenn ich ein paar Rückmeldungen bekommen könnte.
Danke Hallóhund / Sütne
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 06.01.05, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Was steht denn zum Thema Feststellung der Berufsunfähigkeit in den Bedingungen dieser Versicherung? Da gibt es viel zu viele unterschiedliche Bedingungen, um auf Ihre Frage eine pauschale Antwort geben zu können.
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fagus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 06.01.05, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Das steht wie schon gesagt wurde tatsächlich in den Vertragsbedingungen. In der Regel ist es aber tatsächlich so dass sich die Gesellschaft das Recht nimmt das selber prüfen zu wollen.
Sprich die Aussagen anderer Gutachten sind denen dann prinzipiell völlig egal.
Als Beispiel. Krankenversicherung befindet BU/EU und steuert den Versicherten aus. Der meldet BU/EU Rente bei seiner entsprechenden Versicherung, wird aber abgelehnt nach deren dann anders ausgefallenen Gutachten.
Das passiert tatsächlich sogar wenn beide Versicherungen bei der gleichen Gesellschaft verkauft wurden.
Da sind die Jungs echt Brutal, und keinen juckts. Justitia schaut lächelnd zu. Und das seit Jahren. In dem daraus entstehenden Rechtsstreit muss jeder dann allein viele Jahre lang durch seine ganz persönliche Hölle bis er ein Urteil (und kein Recht) hat.
Vorausgesetzt natürlich, der Betroffene kann sich das überhaupt leisten.
Hat hier eigentlich jemand eine Statistik? Ich habe den Eindruck dass die Schwierigkeiten mit BU Versicherungen in den letzten Jahren zugenommen haben.
Vielleicht liegts aber auch nur daran, dass eben mehr Leute Online sind.

viel Erfolg - Fagus
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