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primo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.07.2006 Beiträge: 151
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Verfasst am: 25.03.07, 20:17 Titel: Negative Feststellungsklage |
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Wie baut man förmlich eine negative Feststellungsklage auf? Ich weiß wie man z.B. eine Klage in Sachen Forderungen schreibt. Wäre das ähnlich? Bei der Feststellungsklage geht es um ein Vertragsverhältnis. Es wäre zu klären ob dieses noch besteht.
Hat jemand einen link zu einer Seite wo es solch einen Antrag auf negative Feststellungsklage gibt? Man findet meist nur die Urteile |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 25.03.07, 21:08 Titel: |
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Zitat: | Man findet meist nur die Urteile |
Na, das reicht doch schon völlig, um den Klageantrag, der im Tatbestand des Urteils regelmäßig wiedergegeben ist, abzupinseln bzw. entsprechend anzupassen. Im übrigen macht man weiter wie bei einer normalen Leistungsklage: man begründet, warum kein Vertragsverhältnis besteht bzw. ein solches nicht mehr besteht, und begründet weiter das besondere Feststellungsinteresse, beispielsweise eine drohende Inanspruchnahme aus dem Vertragsverhältnis und die Berühmung eines solchen Vertragsverhältnisses durch die Gegenseite.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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primo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.07.2006 Beiträge: 151
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Verfasst am: 25.03.07, 21:31 Titel: |
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Was wäre wenn ein Gericht die Feststellungsklage z.B. wegen Formfehler oder falscher Begründung abweist. Kann man dann nochmal eine Feststellungsklage einreichen? |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 26.03.07, 11:54 Titel: |
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Ich würde als Laie davon absehen, eine neg. Feststellungsklage ohne anwaltliche Hilfe "selbst zu basteln", da einige prozessuale Fallstricke bestehen. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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Leon6 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.04.2005 Beiträge: 613
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Verfasst am: 26.03.07, 19:37 Titel: |
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Das mit den Fallstricken macht mich jetzt aber etwas unruhig ..... der Leon klinkt sich mal hier ein, weil der auch eine (Fortsetzungs)Feststellungsklage in Berlin am laufen hat und der jeden Tag mit einem Termin zur mündlichen Verhandlung rechnet.
Frage: Kann er denn in der mündlichen Verhandlung, wenn er merkt, dass da irgendwelche Fallstricke auftauchen, beantragen, die Verhandlung auszusetzen mit der Begründung, dass er sich überfordert fühle und sich einen Prozeßbevollmächtigten suchen möchte (z.B. irgendeinen Jungfisch und Hauptstadtwinkeladvokaten ) ? |
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primo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.07.2006 Beiträge: 151
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Verfasst am: 26.03.07, 19:57 Titel: |
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leon kann jederzeit einen Prozeßbevollmächtigen beauftragen. Auch kann leon sogar PKH während dem Prozeß beantragen. Das wird sogar manchmal bei Beklagten bei einem Prozeß gemacht. Auch daran kann man sich ein wenig seine Chancen auf den Prozeß ausrechnen da PKH nur gewährt wird, wenn aussicht auf Erfolg besteht (und die anderen Punkte der PKH Vorrausesetzung). |
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primo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.07.2006 Beiträge: 151
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Verfasst am: 26.03.07, 19:58 Titel: |
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Das gleiche gilt natürlich auch für einen Kläger wobei bei Klägern eher selten PKH während dem Prozeß beantragt wird. |
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