Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Schwere Körperverletzung im Bus - Täter evtl. unauffindbar
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Schwere Körperverletzung im Bus - Täter evtl. unauffindbar

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Hanseate
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.03.2007
Beiträge: 8
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 26.03.07, 21:04    Titel: Schwere Körperverletzung im Bus - Täter evtl. unauffindbar Antworten mit Zitat

Hallo, mich würde einmal der Ablauf zu Folgendem Szenario interessieren:

Mal Angenommen eine Person fährt mit dem Bus.
2 Mitfahrende Jugendliche haben stress mit dem Busfahrer, wollen diesen auf Grunde eine Provokation verletzen und verletzen dabei die völlig unbeteiligte Person schwer.
die Jugendlichen können unentdeckt fliehen und Kameraaufnahmen sind ungenügend.

Wie müsste diese geschädigte Person vorgehen, wie währe sie versichert und was für Ansprüche könnte sie geltend machen wenn A:die Täter noch gefasst werden und B: die Täter unerkannt bleiben.
Hat die Busgesellschafft, da sie ja im Grundegenommen durch den Busfahrer die Verletzung herbeigeführt hat Entschädigung geltend zu machen?

Währe sehr interessant mal dieses Szenario zu durchleuchten. THX


Zuletzt bearbeitet von Hanseate am 26.03.07, 22:05, insgesamt 2-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden MSN Messenger
Gast






BeitragVerfasst am: 27.03.07, 07:30    Titel: Re: Schwere Körperverletzung im Bus - Täter evtl. unauffindb Antworten mit Zitat

Hanseate hat folgendes geschrieben::
Wie müsste diese geschädigte Person vorgehen,
Müsste ist relativ, sie sollte Strafanzeige erstatten
Zitat:
wie währe sie versichert
Wie jeder andere auch, hoffentlich krankenversichert
Zitat:
und was für Ansprüche könnte sie geltend machen wenn A:die Täter noch gefasst werden
Schadensersatz, Schmerzensgeld...
Zitat:
und B: die Täter unerkannt bleiben.
Allenfalls Ansprüche nach dem OEG (Opfer-Entschädigungs-Gesetz)
Zitat:
Hat die Busgesellschafft, da sie ja im Grundegenommen durch den Busfahrer die Verletzung herbeigeführt hat
Geschockt Ich denke mal dass dann auch die Geschädigte Person selbst die Sache herbeigeführt hat, indem sie mit dem Bus mitgefahren ist. Und die Mutter der geschädigten Person, weil sie den Geschädigten geboren hat...
Zitat:
Entschädigung geltend zu machen?
Nein.
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.