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Verfasst am: 27.03.07, 09:41 Titel: Heiratsschwindel mit Folgen
Der Fall stellt sich so dar: Zwei Ehepaare A und B lernen sich kennen und es kommt zwischen dem Mann von A und der Frau von B zu einer Liebesaffäre. Frau B trennt sich sofort von ihrem Mann und intensiviert den Kontakt zu Mann A. Mann A will aber nicht so recht und zieht sich zurück.
Frau B wird schwanger und läßt das Kind abtreiben. Herr A entwickelt Schuldgefühle, weil Frau B wochenlang körperlich und seelisch am Boden ist. Hierzu gibt es auch einen Brief von Frau B an Hrn. A, in dem sie sich bitter über die psychischen und physischen Folgen der Abtreibung beklagt. Herr A schämt sich seines Verhaltens und beichtet die Sache seiner Frau, es kommt zur Trennung. Nun ist der Weg frei für Hrn. A und Frau B.
Frau B. möchte gleich wieder heiraten, stellt sich aber eine Totalversorgung auf hohem Niveau für sich und ihre drei Kinder vor. Herr A. würde sie grundsätzlich heiraten, allerdings kommen ihm langsam Zweifel an der Persönlichkeit von Frau B.
Frau B. ist eine ungewöhnlich attraktive Frau mit sehr hohen Ansprüchen, die sie durch einen Ehemann realisiert haben möchte. Herr A soll ihr gleich ein neues Haus bauen. Hr. A ist schnell genervt von den Forderungen und erwägt eine Trennung. Jetzt wird Frau B wieder schwanger, treibt wieder ab und benötigt dringlichste Hilfe von Hrn. A.
Nach langem Hin und Her ist Herr A bereit, Frau B zu unterstützen, aber nicht in dem geforderten Umfang. Frau B lebt weiter auf großem Fuß, kann ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen und nähert sich einer privaten Insolvenz. Auffällig ist auch, wie sie ihren Mann drangsaliert (wirft ihn raus aus seinem Haus, obwohl sie fremdgegangen war und er sie liebte; hetzt ihm einen aggressiven Anwalt auf den Hals, nimmt ihn aus bis auf den letzten Cent). Dieser erkrankt schwer und wird arbeitsunfähig.
In dieser Situation droht Frau B zum Sozialfall zu werden, sie erhöht den Druck auf Hrn. A, bricht den Kontakt dann plötzlich ab. Hr. A hat Frau B auch sehr geliebt und verkraftet die Trennung schlecht, steht auch vor einem Scherbenhaufen (Scheidung, Aufteilung der Vermögenswerte, Hickhack um seine Kinder).
Ein paar Monate später erfährt Herr A, dass Frau B glücklich verheiratet ist. Der Mann ist Millionär und hat ihre Verpflichtungen übernommen. Herr A ruft nochmals bei Frau B an - sie teilt ihm mit, dass sie keinen Kontakt mehr möchte zu Hrn. A und dann auch noch, dass die Schwangerschaften erlogen waren, um Hrn. A bei der Stange zu halten.
Endergebnis: Frau B hat ihren Millionär und ist bester Stimmung, Herr B ist darüber todkrank geworden und arbeitsunfähig; Frau A ist aus Deutschland ausgewandert, Herr A wohnt allein mit seinen Kindern in München und versucht sich über Wasser zu halten.
Herr A ärgert sich über Frau B. Diese hat sich selbst saniert auf Kosten anderer und durch massive Lügen (die beiden Schwangerschaften waren natürlich nicht die einzigen ...) Herrn A massiv geschädigt, außerdem weiss ihr neuer Mann noch nicht einmal, dass Herr A existiert, weil sie eine Zeitlang beide Beziehungen parallel gefahren hatte.
Herr A kann die Sache auf sich beruhen lassen und daraus lernen, vor allem, dass man mit gesundem Egoismus (siehe Frau B) am weitesten kommt.
Herr A würde allerdings gerne rechtliche Schritte gegen Frau B einleiten:
- die simulierten Schwangerschaften waren der Auslöser, das die Ehe von Hrn. A in die Brüche gegangen ist , er muss summa summarum 250.000 Euro an seine Exfrau zahlen. Hier würde Herr A gerne einen Teil davon als Schadenersatz von Frau B fordern.
- die Kinder von Familie A leiden massiv unter der Trennung. Sie waren zuerst im Ausland bei der Mutter, kamen dann zurück zum Vater und haben Probleme.
Hat Herr A eine rechtliche Grundlage dazu? Es gibt als Beweis nur einen langen Brief von Frau B (handgeschrieben).
Verfasst am: 27.03.07, 10:16 Titel: Re: Heiratsschwindel mit Folgen
Beim ersten Lesen fiel mir eigentlich nur ein, dass wenn im Kopf plötzlich ein Echo auftaucht, fehlt dort etwas. Ggf. mal einen halben Meter tiefer suchen....
Nun gut, wer den Schaden hat....
Philemon61 hat folgendes geschrieben::
Der Fall stellt sich so dar: Zwei Ehepaare A und B lernen sich kennen und es kommt zwischen dem Mann von A und der Frau von B zu einer Liebesaffäre.
Vielleicht war das der Auslöser für die Trennung des Ehepaares A?
Zitat:
Frau B wird schwanger und läßt das Kind abtreiben. Herr A entwickelt Schuldgefühle, weil Frau B wochenlang körperlich und seelisch am Boden ist.
Das ehrt Herrn A. zwar sehr, aber gezwungen wurde er doch zu nichts, zumal
Zitat:
Frau B. ist eine ungewöhnlich attraktive Frau
ist, oder? Solche Frauen lassen einen Mann schon mal leicht zu ........ werden.
Zitat:
In dieser Situation droht Frau B zum Sozialfall zu werden, sie erhöht den Druck auf Hrn. A, bricht den Kontakt dann plötzlich ab. Hr. A hat Frau B auch sehr geliebt und verkraftet die Trennung schlecht, steht auch vor einem Scherbenhaufen (Scheidung, Aufteilung der Vermögenswerte, Hickhack um seine Kinder).
Für den Scherbenhaufen ist Herr A. nebst Gattin zuständig.
Zitat:
Herr A ärgert sich über Frau B. Diese hat sich selbst saniert auf Kosten anderer....
Verständlich, allerdings ist Herr A. offensichtlich auf eine Frau reingefallen, die das Prinzip verinnerlicht hat.
Eine rechtliche Verfehlung, die eine Schadenersatzforderung rechtfertigen würde, sehe ich nicht. _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
klar hat Herr A maßbeglich zu dem Ergebnis beigetragen und ist keineswegs nur Opfer. Allerdings hat Frau B sich durch Lügen mit erheblichen Folgen (zwei vorgetäuschte Schwangerschaften mit monatelangem Drangsalieren des "Schuldigen") selbst optimiert und saniert.
Herr A hofft nicht auf kompletten Schadenersatz, sondern auf:
- Schadenersatz eines Teils der verlorenen 250.000 Euro
- Klage gegen Frau B wegen ihrer frechen und verantwortungslosen (durch eigenen Brief von ihr sogar nachweisbaren) Lügen
Daß sich Herr A von seiner Frau getrennt hat, ist A's Bier. Nicht das von Frau B. Mit allen seinen Folgen. A hätte ja auch das Verhältnis mit B beenden können und versuchen seine Ehe zu retten..
Deswegen auch keine Ansprüche an B auf Schadensersatz zu Kosten, die durch die Scheidung entstanden sind.
Was vielleicht in Betracht kommen könnte, daß Herr A getätigte Schenkungen wegen Täuschung wieder zurückfordern könnte.. Aber soweit ich weiß hat das auch ein wenig was von einem Glücksspiel. Will sagen, man kann nicht unbedingt deutlich sagen, ob er vor Gericht damit durchkommen würde..
Nein, die 250.00 Euro hat Frau A erhalten durch die Trennung von Herrn A. Frau B hat ihren Mann ausgenommen und stand kurz vor dem Offenbarungseid, hat sich dann mit einem Schlag durch die Heirat saniert. Steht aber alles in dem Eröffnungsposting!
Ist Lügen nicht strafbar, wenn es in solcher Form geschieht und andere Personen zu Handlungen mit weitreichenden Folgen veranlasst?
Nein, die 250.00 Euro hat Frau A erhalten durch die Trennung von Herrn A. Frau B hat ihren Mann ausgenommen und stand kurz vor dem Offenbarungseid, hat sich dann mit einem Schlag durch die Heirat saniert. Steht aber alles in dem Eröffnungsposting!
Sorry, Buchstabensalat. Natürlich Frau A, die meinte ich ja auch.
Zitat:
Ist Lügen nicht strafbar, wenn es in solcher Form geschieht und andere Personen zu Handlungen mit weitreichenden Folgen veranlasst?
Die "Handlungen" geschahen doch freiwillig, Frau B. hat doch nicht erpreßt oder genötigt oder sonst was. Herr A. hätte einfach sagen können, Schluss. Es gibt viele Schwangere, die sitzengelassen werden. Hier hat Herr A. offensichtlich ein großes Herz, das kann er doch aber anderen rechtlich nicht vorwerfen. Von Moral spreche ich ja gar nicht. _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
Die "Handlungen" geschahen doch freiwillig, Frau B. hat doch nicht erpreßt oder genötigt oder sonst was. Herr A. hätte einfach sagen können, Schluss. Es gibt viele Schwangere, die sitzengelassen werden. Hier hat Herr A. offensichtlich ein großes Herz, das kann er doch aber anderen rechtlich nicht vorwerfen. Von Moral spreche ich ja gar nicht.
Frau B hat versucht mittels der "Schwangerschaftslüge" Herrn A auf Kurs zu bringen, das Ganze zwei mal. Der Versuch war erfolgreich. Klar ist, dass Herr A trotzdem Entscheidungsfreiheit hatte, die Begriffe "Erpresssung" und "Nötigung" passen aber zumindest teilweise zum Verhalten von Frau B.
Schwangere sitzen lassen ist nicht nur eine moralische Frage. Klar ist doch, dass Herr A hier in der Pflicht gewesen wäre, wenn die Schwangerschaft echt wäre.
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