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Marcel0784 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2006 Beiträge: 23
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Verfasst am: 10.02.07, 19:03 Titel: Vertrag kündigen (frist) !? |
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Hallo leute,
ich möchte gerne folgendes wissen:
Sagen wir FIRMA A schickt Freitags einen Boten zu FIRMA B um einen Brief abzuegeben in dem steht, dass FIRMA A den Vertrag fristgerecht mit FIRMA B kündigen möchten, da am darauf folgenden Montag der Vertrag der beiden Parteien sich um weiter 2 Jahre verlängert. Nun wird der Brief aber nicht angenommen, da bei Firma B der Geschäftsführer ausser Haus ist (nur Er darf für sowas unterschreiben) und für dieses Brief nicht Unterschreiben kann. Nun lässt der Bote den brief einfach dort liegen, wo jeder X-beliebige Kunde der Firma vorbei läuft. Gilt diese Kündigung ? Denn es wurde ja keine Unterschrift des Einschreibens getätigt.
würde mich für eine schnelle Antwort sehr freuen...
MFG
Marcel |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 10.02.07, 19:44 Titel: |
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Die Frage ist was im Vertrag steht, steht dort per eingeschriebenden Brief dann würde es auch reichen denn dem Boten gegenüber wurde die Annahme ja verweigert. Steht dort nichts von der Zustellart dann gilt der Brief auch als zugestellt der Bote ist wiederum Zeuge.
Bei Falschaussage des Zeugen drohen diesem Haftstrafen, daher wird der kaum lügen
Was mit dem Brief passiert sobald er im Bereichs des Empfängers passiert ist dessen Sache
Nachturlich kann ich einen Brief an einen Baumarkt nicht zwischen die Gipssäcke legen.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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Marcel0784 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2006 Beiträge: 23
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Verfasst am: 12.02.07, 15:40 Titel: |
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cool danke für diese schnelle Antwort
eine letzte frage noch:
Im Vertrag steht das der Brief per EINSCHREIBEN kommen muss. Gilt dann der die Botenzustellung ? weil mein Anwalt sagt NEIN es gilt nicht er sei sich ganz sicher... Aber ich sicher mich lieber hier nochmal ab
gruss Marcel |
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Marcel0784 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2006 Beiträge: 23
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Verfasst am: 14.02.07, 17:03 Titel: |
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| wäre echt wichtig ! Kann mir jemand die letzte Frage beantworten ??? |
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rettich FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.07.2005 Beiträge: 1053 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 14.02.07, 17:42 Titel: |
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Meines Wissens muß ein Unternehmen in der Lage sein, zu den üblichen Geschäftszeiten Willenserklärungen in Empfang zu nehmen. Wenn es dazu nicht in der Lage ist, geht das zu seinen Lasten. Die Weigerung, den Brief in Empfang zu nehmen, würde ich als Zugangsvereitelung werten, die gegen § 242 BGB verstößt (Treu und Glauben).
(Wenn ich die Kündigung meines Arbeitgebers oder Vermieters erwarte, kann ich ja auch nicht einfach den Briefkasten zukleben, damit mir die Kündigung nicht zugehen kann.) |
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Marcel0784 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2006 Beiträge: 23
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Verfasst am: 16.02.07, 13:20 Titel: |
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| Die eigentliche Frage ist "wenn in unseren vertrag steht du kannst den Vertrag nur per eingeschrieben Brief kündigen, kannst du dann einen Boten schicken ?" der Vertrag müsste doch weiter gehen da kein eingeschriebener brief kam, sondern nur ein bote der Firma. |
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rettich FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.07.2005 Beiträge: 1053 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 16.02.07, 14:48 Titel: |
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| Interessante Frage. Das hängt wohl von der Auslegung der Klausel ab. Wenn man davon ausgeht, daß mit dem Einschreiben eine erhöhte Beweissicherheit bezüglich des Zugangs geschaffen werden soll, dann dürfte die Ablieferung durch einen Boten gegen Unterschift diesen Zweck genauso erreichen. Damit wäre die Zustellung durch Boten einem Einschreiben gleichzusetzen. |
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Marcel0784 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2006 Beiträge: 23
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Verfasst am: 16.02.07, 18:37 Titel: |
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weil der brief des Boten wurde ja nicht angenommen (nicht unterschrieben). Also haben wir den brief nicht anerkannt da er ja nicht per einschreiben kam wie in es im vertrag steht.
Im vertrag steht:" Dieservertrag wird mit Wirkung vom xx.xx.xx auf 2 Jahre abgeschlossen. Wird dieser Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf per eingeschriebenen Brief gekündigt, so verlängert sich der Vertrag um weitere 2 Jahre." |
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rettich FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.07.2005 Beiträge: 1053 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 16.02.07, 19:12 Titel: |
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Ich nehme an, daß beides vertretbar wäre. Aber da es bei der Auslegung von Verträgen nicht nur auf den Wortlaut ankommt, würde ich schon zu der Auffassung neigen, daß die Zustellung durch Boten ein Einschreiben ersetzen kann. Wie oben schon geschrieben, würde ich mich bei der Auslegung am Zweck der Vertragsklausel orientieren. Das dürfte hier die Beweissicherung sein, die eben auch durch Zustellung per Boten erreicht werden kann.
In diesem Fall würde die Nichtannahme des Briefs zu Lasten der Empfängerin gehen.
Letztlich wäre die Frage nur gerichtlich zu klären. |
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Marcel0784 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2006 Beiträge: 23
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Verfasst am: 20.02.07, 11:09 Titel: |
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nun folgendes:
Vertragsbeginn war der 12.05 und die Unterschriften wurden am 30.05 getätigt. Bei einer 3 Monatigen Kündigungsfrist muss nun 3 Monate vor dem 12.05 oder 3 Monate vor dem 30.05 gekündigt werden. Was ist rechtsgültig ? |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 20.02.07, 11:11 Titel: |
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Vertragsbeginn
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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Marcel0784 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2006 Beiträge: 23
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Verfasst am: 26.03.07, 17:16 Titel: |
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| habe einen ähnlichen Fall gelesen. Demnach dürfte der Botenbrief nicht gelten, da der Vertrag ja von 2 Geschäftsleuten abgeschlossen worden ist. |
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rettich FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.07.2005 Beiträge: 1053 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 26.03.07, 20:39 Titel: |
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| Zitat: | | habe einen ähnlichen Fall gelesen. Demnach dürfte der Botenbrief nicht gelten, da der Vertrag ja von 2 Geschäftsleuten abgeschlossen worden ist. |
Das Argument verstehe ich nicht. |
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Marcel0784 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2006 Beiträge: 23
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Verfasst am: 27.03.07, 13:17 Titel: |
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Firma B geht zum Anwalt und sagt das die Kündigung von Partner A mit Boten kam, obwohl im Vertrag steht "per eingeschriebenen Brief". Der Anwalt von Parner B sagt das es im Privatfall möglich wäre aber da der Vertrag von 2 Kaufmänner abgeschlossen worden ist, sei es ungültig... hoffe ich habe es jetzt deutlicher ausgedrückt.  |
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