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Verfasst am: 26.03.07, 12:07 Titel: Abmahnung ohne richtiges Mandat
Ein Anwalt verlangt von jemanden die Abgabe einer Unterlassungserklärung fügt aber beim Schreiben keine Vollmacht des Auftraggebers bei.
Nun kommt raus, das damals auch keine schriftliche Vollmacht vorlag und auch kein Geld an den Anwalt gezahlt wurde. Lediglich eine mündliche Vollmacht lag vor. Man einigte sich, das die Kosten bei Abgabe der Unterlassungserklärung die Gegenseite zahlt. In diesem Fall hätte der Anwalt kostenfrei gearbeitet, da er an den Mandanten keine Rechnung ausstellte.
Ist diese Unterlassungserklärung gültig, da der Anwalt diese ohne Vollmacht verlangte? Reicht es wenn der damalige Mandant eine rückdatierte Vollmacht nachreicht? Dabei ist zu bedenke, das der Anwalt für seine damalige Tätigkeit bisher kein Geld verlangte. Er könnte sich jedoch rausreden indem er sagt, das er die Rechnung vergessen hat und eine mündliche Vollmacht vorlag. Reicht eine damalige mündliche Vollmacht aus um eine Unterlassungserklärung zu verlangen, wenn diese nun rückdatiert nachgereicht wird?
wenn derjenige, der die Aufforderung vom Anwalt bekommen hat, diese Aufforderung nicht unverzüglich wegen nicht vorliegender Vollmacht zurückgewiesen hat, vgl. § 174 BGB, ist diese Aufforderung wohl wirksam.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 28.03.07, 01:00 Titel: Re: Abmahnung ohne richtiges Mandat
primo hat folgendes geschrieben::
Dabei ist zu bedenke, das der Anwalt für seine damalige Tätigkeit bisher kein Geld verlangte.
Eine abgegebene Unterlassungserklärung bleibt auch dann gültig, wenn der sie betreibende Anwalt entgegen der Berufspflichten "kostenfrei" gearbeitet hat. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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