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Verfasst am: 27.03.07, 16:26 Titel: Rechnung bleibt aus
Ich habe mal zwei fiktive Fälle augestellt, bei der ich mich dafür interessiere, wie man als freiwillig nicht-MWst befreiter "Kleinunternehmer" (Zweipersonen-GbR mit ca. 5000 Euro Jahresumsatz) reagieren müsste:
Folgendes angenommen:
Man bestellt bei einer Firma, die einen Onlineshop betreibt, Artikel zum Weiterverkauf. Die Artikel sind auf der Homepage mit MWST ausgewiesen. Nach der Zahlung per Vorauskasse bleibt die Rechnung aus, nur die Ware kommt an. Trotz eines Anrufes (auf AB) erfolgt keine Reaktion.
Der zweite Fall verhält sich ähnlich. Auch hier betreibt der Verkäufer einen Onlineshop mit Artikeln mit ausgewiesener MWST. "Ich" (als fiktiver Käufer) habe eine große Menge dieser Artikel bei diesem Anbieter bei Internetauktionshaus [Name geändert] ersteigert. Die Kaufabwicklung geht über AFTERBUY, wo es auch extra ein Feld für die RECHNUNGSADRESSE gibt. Trotz zweier Erinnerung-Mails und der anschließenden Zusage des Verkäufers, er würde diese umgehend zusenden, blebe dieses aus. Bei Internetauktionshaus [Name geändert] sei eine GbR als Verkäufer angegeben, der Preisangabe sei versehen mit "inkl. Mwst.
Wie sollte man als Käufer hier weiter vorgehen? Kann man die MWST bei der Steuererklärung auch ohne Rechnung geltend mache, indem man z.B. den Lieferschein und das ursprüngliche Angebot des Anbieters einreichet? Und wie lange hat der Verkäufer Zeit (Lieferung erfolgte per Vorauskasse), eine Rechnung auszuhändigen?
Vielen Dank!!
Zuletzt bearbeitet von kleinundgemein am 27.03.07, 16:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
Verfasst am: 27.03.07, 18:53 Titel: Re: Rechnung bleibt aus
kleinundgemein hat folgendes geschrieben::
Ich habe mal zwei fiktive Fälle augestellt, bei der ich mich dafür interessiere, wie man als freiwillig nicht-MWst befreiter "Kleinunternehmer" (Zweipersonen-GbR mit ca. 5000 Euro Jahresumsatz) reagieren müsste:
[...]
Kann man die MWST bei der Steuererklärung auch ohne Rechnung geltend mache, indem man z.B. den Lieferschein und das ursprüngliche Angebot des Anbieters einreichet?
Verständnisfrage: Um was für eine Steuererklärung geht es?
Die Umsatzsteuervoranmeldung resp. Umsatzsteuererklärung, in dern man die gezahlte USt als Vorsteuer ziehen will (weil ja "freiwillig nicht-MWst befreiter "Kleinunternehmer""), oder die Erklärung für die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte? _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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