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Geräusche im MFH

 
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LaPla72622
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.02.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 27.03.07, 08:38    Titel: Geräusche im MFH Antworten mit Zitat

Familie A hat 2006 eine neue Wohnung gekauft und 2007 bezogen. Nach Einzug wurde festgestellt, daß aus der darüberliegenden Wohnung Fließgeräusche von der Dusche und Toilette im Schlafzimmer zu hören sind.
Bauträger B und Sanitärinstallateur C sind bei Ortstermin der Meinung, die Geräusche wären normal.
Kann A von B ein Gutachten verlangen?
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Chub
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Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 27.03.07, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

A kann verlangen was er will, bekommen muss er nix.

Wenn A was will muss er es sich erstreiten.
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Doc_Schnaggls
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 475
Wohnort: Großraum Stuttgart

BeitragVerfasst am: 27.03.07, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich weiß nicht, ich habe 2001 eine Neubauwohnung gekauft und habe keinerlei derartige Geräusche.

Auch Kindergeschrei oder ähnliches ist (obwohl vorhanden) nicht wahrnehmbar.

Insofern fällt es mir schwer zu glauben, dass eine Wohnung, die dem heutigen Neubaustandard entsprechen soll, so hellhörig sein kann.

Gfls. würde ich einen eigenen Gutachter beauftragen.

Grüße,

Doc Schnaggls
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Captain Crash
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Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 27.03.07, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

es kommt ja auf die bauweise an - und wenn dabei schallbrücken geschaffen wurden - hört man leider solche geräusche.

ob eine nachträgliche dämmung bzw. abgehängte zwischendecke was änderen würde ist fraglich und kostspielig

kann a von b ein gutachten verlangen?

wenn b ein solches gutachten in auftrag geben würde (und bezahlen) wie würde das wohl ausgehen ??

a müsste ein gutachten erstellen lassen - und bezahlen.

dann besorgt sich b ein gutachten und es kommt zu rechtstreit - bis die angelegenheit vor gericht ausgekämpft wurde, sind 2 - 3 jahre rum und sie haben sich an die geräusche "gewöhnt"

Captain Crash
_________________
was ich hier schreibe ist meine persönliche meinung und falls ich einmal damit recht habe ist das immernoch kein juristischer rat
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Chub
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 07:24    Titel: Re: Geräusche im MFH Antworten mit Zitat

LaPla72622 hat folgendes geschrieben::
eine neue Wohnung gekauft und 2007 bezogen. ..



Dadurch ist wohl eine Abnahme erfolgt. Damit tritt Beweislastumkehr ein, d.h. A muss den Mangel beweisen. Bringt er ein eigenes Gutachten an wird dieses von der Gegenseite als Parteigutachten abgelehnt.

Das Gericht würde dann einen eigenen Gutachter einsetzen.

Hat A das nötige Kleingeld nicht gilt:

Wo kein Klagevorfinanzierer da kein Richter.
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