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Verfasst am: 28.01.07, 04:15 Titel: Kann ein in den USA-Titel in D vollstreckt werden
Nehmen wir mal an, ein Deutscher hat in den USA eine Rechnung nicht bezahlt, während er dort gelebt hat (ca. 5000 US-$), befindet sich nun wieder in Deutschland. In Abwesenheit wird er zur Zahlung verurteilt, ein Vollstreckungstitel erwirkt. Kann dieser auch in Deutschland vollstreckt werden ?
Man berichtige mich wenn ich falsch liege, ich meine aber, dass es zwichen den USA und Deutschland kein Vollstreckungsabkommen gibt. Der Gläubiger mit US Titel müßte daher zunächst ein Vollstreckungsurteil nach § 722 ZPO erstreiten.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 28.03.07, 01:05 Titel:
Sehe ich auch so.
Man ist versucht zu sagen "das ist auch gut so", denn bei der Tendenz einiger (nicht aller!) US-Gerichte, sich weltweit zuständig zu fühlen, könnte man sonst bequem einen Deutschen ohne sachlichen Zusammenhang in den USA verklagen und dann mit dem zu erwartenden Versäumnisurteil hier problemlos vollstrecken (das würde z.B. der MPAA sehr entgegen kommen).
Mich würde allerdings interessieren, mit welchen Staaten Deutschland überhaupt so ein "Vollstreckungsabkommen" hat. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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