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Verfasst am: 27.03.07, 23:00 Titel: Vorfälligkeitsentschädigung und Sondertilgungsvereinbarung
Hallo,
Jemand möchte eine Immobilie verkaufen. Der Darlehensvertrag läuft noch 5 Jahre. Im Darlehensvertrag wurde eine Vereinbarung über Sondertilgung getroffen.
Ist die Vereinbarung über die Sondertilgung bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen? Falls ja, wie?
ja, Sondertilgungsmöglichkeiten sind zu berücksichtigen.
Wenn ich beispielsweise einen Kreditvertrag mit Restlaufzeit 5 Jahre habe, aber eine Sondertilgungsmöglichkeit für 5000 € in einem Jahr vereinbart habe, so sind 5000 € so zu behandeln, als ob die Restlaufzeit 1 Jahr ist und der Rest ist so zu behandeln, als ob die Restlaufzeit 5 Jahre ist.
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