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Vorfälligkeitsentschädigung und Sondertilgungsvereinbarung

 
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u53
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.03.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 27.03.07, 23:00    Titel: Vorfälligkeitsentschädigung und Sondertilgungsvereinbarung Antworten mit Zitat

Hallo,

Jemand möchte eine Immobilie verkaufen. Der Darlehensvertrag läuft noch 5 Jahre. Im Darlehensvertrag wurde eine Vereinbarung über Sondertilgung getroffen.
Ist die Vereinbarung über die Sondertilgung bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen? Falls ja, wie?

Liebe Grüße
u53
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ja, Sondertilgungsmöglichkeiten sind zu berücksichtigen.

Wenn ich beispielsweise einen Kreditvertrag mit Restlaufzeit 5 Jahre habe, aber eine Sondertilgungsmöglichkeit für 5000 € in einem Jahr vereinbart habe, so sind 5000 € so zu behandeln, als ob die Restlaufzeit 1 Jahr ist und der Rest ist so zu behandeln, als ob die Restlaufzeit 5 Jahre ist.
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