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Bank drängt auf Verkauf !!!! Vorfälligkeizsentschädigung???

 
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u53
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.03.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 27.03.07, 22:47    Titel: Bank drängt auf Verkauf !!!! Vorfälligkeizsentschädigung??? Antworten mit Zitat

Hallo, wer kennt sich hiermit aus?

Die Eheleute xy haben eine GmbH die kurz vor der Insolvenz steht.
Da die Eheleute mit Ihrem gesamten Vermögen für die GmbH haften drängt die Bank auf Verkauf von privaten Immobilien. Die Darlehensverträge für diese Immobilien laufen noch ca 5 Jahre.
Wie sieht es hier mit der Vorfälligkeitsentschädigung aus??? Schließlich erfolgt der Verkauf ja auf Drängen der Bank.

Liebe Grüße
u53
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Bank hat langjährige Erfahrung im Kreditgeschäft und hat vielfach die Erfahrung gemacht, dass Kunden in einer solchen Situation besser einen schnellen Verkauf vornehmen sollten, es aber oft verschleppen und die Immobilie dann versteigert werden muss.

Das ist schlecht für Bank und Kunde. Die Bank gibt ihre Erfahrung in Form dieses "Drängens" an den Kunden weiter. Der Kunde ist aber frei darin, zu verkaufen, oder eben auch nicht.

Eine rechtliche Auswirkung auf die Berechtigung der Bank zur Berechnung einer VFE hat dieses "Drängen" nicht. Der Zinsschaden entsteht dr Bank ja.

Aber: Da ein freihändiger Verkauf (auch) im Interesse der Bank ist, ist dies eine hervorragende Basis, über eine Kulanzregelung zu verhandeln. Nach dem Motto: Du, Bank reduzierst Dein Kreditrisiko, und reduzierst/streichst im Gegenzug die VFE (oder auch Teile der (sowieso uneinbringlichen) Hauptforderung).
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