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Ein Darlehensnehmer hat bei der Bank ein Darlehen für eine private Immobilie aufgenommen. Unter Sicherheiten wurde eine Grundschuld über x EUR eingetragen. Nach Ablauf der Zinsbindung wurde mit der Bank ein neuer Vertrag abgeschlossen. Hierin heißt es nun unter Sicherheiten: Es gelten die im Geschäftsrahmen gestellten Sicherheiten.
Was hat das zu bedeuten? Der Darlehensnehmer ist Mitgesellschafter einer GmbH. Wird hier nun das rein private Darlehen mit geschäftlichen Darlehen bzw. Sicherheiten verknüpft?
eine Grundschuld ist eine abstrakte Sicherheit. D.h. sie kann für alle möglichen Forderungen haften.
Damit deutlich wird, welche Sicherheit für welchen Kredit haftet, werden sogenannte Sicherungszweckerklärungen abgegeben. Darin steht dann sinngemäß: GS 1 haftet für Kredit 2.
Eine weite Sicherungszweckerklärung (alles haftet für diesen Kredit) ist rechtlich umstritten, da unbestimmt. Dies gilt insbesondere für Sicherheiten, die erst nach Kreditabschluss im Rahmen der Geschäftsbeziehung für andere Kredite bestellt werden.
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