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nonce FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.09.2005 Beiträge: 21
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Verfasst am: 27.03.07, 15:16 Titel: falsche behauptung |
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Frage: Frau A und Herr B sind Nachbarn und streiten. Sie beleidigen sich gegenseitig. Die Pateien ziehen sich schließlich wieder in ihren Wohnungen zurück.
10 Min. später stand die Polizei vor der Tür.
Jetzt hat Herr B ein Anzeige am Hals, er habe Frau A geschlagen, eine Ohrfeige.
Die wahrheit ist Herr B hat sie nicht angefasst, Frau A hat sich das ausgedacht.
Kann Frau A mit dieser geschichte etwa durch kommen? Herr B hat als Zeugen seine Frau und ein Freund die dabei waren. Frau A als Zeugen Ihre Freundin.
Wie sollte Herr B nun darauf reagieren? Was ist zu erwarten? |
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Fleetmaus FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.04.2006 Beiträge: 745 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 27.03.07, 19:24 Titel: |
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Hi,
Herr B wird dazu von der Polizei befragt werden, dazu bekommt er eine Ladung. Wenn er entsprechend Zeugen angeben kann, wir das Ermittlungsverfahren eingestellt.
Meint, wie immer
Fleetmaus _________________ Nothing for Ungood  |
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schlossgeist FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.06.2006 Beiträge: 191
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Verfasst am: 28.03.07, 06:53 Titel: |
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Fleetmaus hat folgendes geschrieben:: | Herr B wird dazu von der Polizei befragt werden, dazu bekommt er eine Ladung. Wenn er entsprechend Zeugen angeben kann, wir das Ermittlungsverfahren eingestellt. |
Warum sollte das Ermittlungsverfahren eingestellt werden, wenn B Zeugen benennt? |
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Obermotzbruder FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
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Verfasst am: 28.03.07, 08:03 Titel: |
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Hallöle
Ich denke sie meint, wenn Herr B. Zeugen benennen kann, die seine Angaben stützen/bestätigen, dass er Frau Averbal aber nicht körperlich angegangen ist. Dann würde es schon recht gut aussehen mit der Einstellung des Verfahrens.
Grüssle _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll. |
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Fleetmaus FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.04.2006 Beiträge: 745 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 28.03.07, 08:06 Titel: |
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Danke, Herr Obermotzbruder, genau so meinte ich das.
Fleetmaus _________________ Nothing for Ungood  |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 28.03.07, 09:11 Titel: |
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Ivanhoe hat folgendes geschrieben:: | Der Zeuge von Frau A könnte wegen § 153 Falsche uneidliche Aussage belangt werden. |
Wo soll die denn gemacht worden sein? _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 28.03.07, 10:00 Titel: |
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Ivanhoe hat folgendes geschrieben:: |
Bei einer Anhörung bei der Polizei  |
§ 153 StGB stellt eine falsche Zeugenaussage "vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen .... zuständigen Stelle" unter Strafe.
Polizei und StA sind nicht zur eidlichen Vernehmung berechtigt. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 28.03.07, 11:02 Titel: |
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Eher wohl Mittäterschaft oder Beihilfe zu § 164 StGB. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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schlossgeist FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.06.2006 Beiträge: 191
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Verfasst am: 28.03.07, 11:15 Titel: |
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Redfox hat folgendes geschrieben:: | Eher wohl Mittäterschaft oder Beihilfe zu § 164 StGB. |
Kann doch auch nicht sein. Die Tat an sich ist ja schon abgeschlossen, da kann ein Zeuge doch nicht mehr Mittäter oder Helfer sein.
In diesem Fall wird wohl der Zeuge keine Strafe bekommen. Anders wäre, wenn der Zeuge von B etwas falsches sagt, um ihn zu entlasten, dann würde wohl eher eine Strafvereitelung im Raume stehen. |
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Dummerchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
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Verfasst am: 28.03.07, 12:53 Titel: |
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Verstaendnisfrage von mir: Wieso macht sich der Zeuge nicht ebenfalls einer falschen Verdaechtigung nach StGB 164 (2) schuldig, wenn er bei der Polizei wissentlich falsch aussagt? |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 28.03.07, 13:10 Titel: |
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Sehe ich genauso. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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