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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 04.01.05, 23:05 Titel:
Natürlich "darf" er das.
Allerdings sind Geschäfte von Minderjährigen, die über die sogen. "Taschengeldgrenze" hinausgehen, schwebend unwirksam. D.h. wenn die Erziehungsberechtigten sagen "nö, wir wollen das nicht", muß das Geschäft rückabgewickelt werden. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Genauso.
Es kommt nicht auf die Zahlungsweise an, sondern einfach darauf, dass du als eingeschränkt Geschäftsfähiger nur schwebend wirksame Verträge abschließt.
Ob jetzt per Nachnahme, Bankeinzug, Barzahlung oder was auch immer bezahlst, ist nicht ausschlaggeben, solange du nicht fremdes Geld(z.B. mit einer elterlichen Kreditkarte) ausgibst. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 06.01.05, 20:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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