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Einbürgerung? Nein Danke!

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.09.04, 09:10    Titel: Einbürgerung? Nein Danke! Antworten mit Zitat

Nein nein, hier kommt nichts ausländerfeindliches, ganz im Gegenteil: Muß hier nur mal meinen Frust über den deutschen Bürokratenwahn ablassen und anprangern, wie der deutsche Staat ausländischen Bürgern bei der Integration "hilft":

Meine Frau (aus der Ukraine) ist seit 8 Jahren in Deutschland, mit mir verheiratet und hat unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis. Seit 2 Jahren versucht sie die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Sie kann schon lange fließend Deutsch, trotzdem wurde dafür ein entsprechendes Sprach-Zeugnis als Grundvoraussetzung verlangt. Na gut, dieses Zeugnis liegt (nach entsprechenden Lehrgängen etc.) nun vor und diese Bedingung wäre erledigt. Jetzt war sie mit dem Zeugnis wieder voller Stolz und Zuversicht beim Ausländeramt... aber sie kam völlig enttäuscht mit einer 2-seitigen Checkliste zurück, welche weiteren Unterlagen für die Einbürgerung nun wieder noch zu erbringen sind! Ich liste den vorzulegenden bürokratischen Quatsch einfach mal auf:

1. Neueste Geburtsurkunde (bestimmt schon zum 100. Mal!), natürlich wieder mit neuester, beglaubigter Übersetzung. Dazu muß sie extra wieder in die Ukraine fahren und bei x Stellen betteln! Wozu?

2. Neueste beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (Heiratsurkunde) --> Wozu zum x-ten Mal?

3. Eigenhändig geschriebener Lebenslauf (mit Hinterlegung der Schriftprobe beim Landratsamt! -> Selten so gelacht; warum nicht auch noch eine Urinprobe?? Sicher ist sicher...)

4. Arbeitsblatt vom Landratsamt (--> Da habe ich noch keine Ahnung, worum es dabei geht. Aber eigentlich will ich es auch gar nicht wissen...)

5. Bestätigung von den Arbeitgebern mit Verdienstbescheinigungen der letzen 3 Monate (von uns beiden! Was wäre eigentlich bei Arbeitslosigkeit?).

6. Versicherungsverlauf der BfA (von uns beiden! Wozu? Verstehe wer will...)

7. Loyalitätserklärung/-verpflichtung (na gut, dann basteln wir eben keine Bomben mehr...)

8. Erklärung über Wohnraum (bestimmt auch schon zum 100. Mal!)

9. Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (Warum rufen die nicht selbst bei "ihren Kollegen" an? Oder wozu habe ich denn eigentlich einen Ausweis? - Ach ja, besser man kann wieder 10 EUR abkassieren...)

10. Erklärung über Eigentums- und Vermögensverhältnisse (Was geht das denn das Ausländeramt an? Ist diese Frage überhaupt zulässig?)

11. Jetzt der Hammer: Ich (als Deutscher) muß einen "Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises" stellen (4-seitiges Formular), zusammen mit neuester Geburtsurkunde von mir und von meinem Vater! Was habe ICH denn mit der ganzen Sache eigentlich zu tun? Ich brauche diesen Drecks-Ausweis nun wirklich nicht! - Und was wäre eigentlich, wenn wir inzwischen getrennt leben würden oder geschieden wären...?? - Ach, und die Krönung dabei: Wäre mein Vater erst nach 1938 geboren, müßte ich sogar noch eine Geburtsurkunde meines Großvaters vorlegen!! Dieser ist aber bereits 30 Jahre tot und war in Schlesien geboren... -> sprich unlösbare Aufgabe! - Hey Leute, bin ich vielleicht im falschen Film...???)

12. Außerdem muß meine Frau die Verfassung (und weitere politische Schriften) studieren, und dann noch eine Prüfung ablegen. (Na gut, sehe ich vielleicht noch ein, aber ich hätte dafür weder Zeit noch Nerv. Auf jeden Fall freue ich mich aber dann schon auf die anstehenden politischen Diskussionen mit ihr!)

13. Bescheinigung über Meldung bei der Krankenkasse (von uns beiden! Warum nicht auch noch die Hausratsversicherung oder die Haftpflicht unserer zugelassenen Fahrzeuge? Würde ich fast noch eher einsehen...)

14. Paßbilder (auch zum 1000. Mal!) ...

15. Ach ja, jetzt kommt noch das Formular für das, worum es eigentlich geht: ANTRAG AUF EINBÜRGERUNG (Formular mit 6 Seiten, aber warum hier wieder nochmals u.a. mit detaillierten Fragen (mit Nachweisen und Belegen) zum Ehepartner mit dem ganzen Quatsch wie oben schon...??) - Ich könnte kotzen! Ich denke, "die" blicken da doch schon selbst nicht mehr ganz durch...

... und so weiter und so fort. Zum Glück haben wir (noch) keine Kinder, sonst wären da selbstverständlich ebenfalls auch noch alle möglichen Belege nötig! Ganz zu schweigen davon, wenn es evtl. frühere Ehen oder Scheidungen von uns geben würde... --> uferlos!

--> Fazit: Ich bin fassungslos, was hier von der Staatsbürokratie für Steine in den Weg gelegt werden! Die ganze Checkliste bedeutet wieder erneut wochenlange Herumrennerei (wobei natürlich meistens immer persönliches Erscheinen von uns beiden zu den wahrlich "bürgerfreundlichen" Öffnungszeiten zwischen 8-12 Uhr verlangt wird!), obwohl die meisten Belege in der Vergangenheit bereits schon x-fach und immer wieder vorgelegt wurden! Das haben wir nun wirklich schon unendlich oft durch und hinter uns! Ich halte das für unfaßbare Schildbürgerei und gemeine, reine Schikane, von der ärgerlichen Kosten- und Geldschneiderei ganz zu schweigen! Und wenn man dann das verlogene Politiker-Gesülze von "Integration" und "Hilfe bei der Einbürgerung" etc. hört, wird mir schlecht...

Sorry, aber das mußte ich jetzt mal loswerden. Gern höre ich Eure Meinungen dazu, oder gern auch Antworten zu den von mir gestellten Fragen. Vielleicht verstehe ich es ja dann einwenig besser...
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.09.04, 11:47    Titel: Re: Einbürgerung? Nein Danke! Antworten mit Zitat

is doch richtig so!
In Kanada muss man sogar 50.000€ haben sonst kommt man nichtmal ins Büro rein!
In Deutschland sid die doch sogar sehr human ich versthe deine Probleme nicht...
Außerdem is das ganze doch verständlich:
Warum soll irgendein Ausländer hier Staatsbürger werden wenn er nichmal deutsch kann und unser GG nich kennt??
Wäre ja noch schöner...
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.09.04, 12:22    Titel: Re: Einbürgerung? Nein Danke! Antworten mit Zitat

Problem:
Eine Einbürgerung in Deutschland ist unwiderruflich, selbst wenn sich hinterher herausstellt, daß der Eingebürgerte sich die Staatsbürgerschaft mit Falschangaben erschlichen haben sollte. Aus diesem Grunde prüfen die Behörden halt lieber doppelt und dreifach, um nicht so leicht "beschissen" zu werden.

Im Handling macht es natürlich auch einen Unterschied, woher der Antragsteller kommt. Bestimmte Staaten sind halt "Verdachtsstaaten", das heisst dass Du es sicherlich einfacher hat, wenn Du aus Kanada kommst und nicht aus der Ukraine ...
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ralf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 652
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 24.09.04, 07:44    Titel: Re: Einbürgerung? Nein Danke! Antworten mit Zitat

Sieh mal in das Forum vom www.info4alien.de !
Für die meisten der angesprochenen Fragen sind dort Antworten zu finden.

Ganz allgemein: Es handelt sich offensichtlich um eine Ermessenseinbürgerung nach § 9 StAG. Eben weil noch kein Anspruch auf Einbürgerung vorhanden ist (vgl. § 85 AuslG) sind die Anforderungen besonders hoch.

Und wenn das Merkblatt Unterlagen enthält, die bereits kürzlich vorgelegt wurden, solte man die Behörde einfach darauf hinweisen, dass sie bereits vorhanden sind. Lediglich Nachweise, die schnell veralten können, müssen neueren Datums sein.

Speziell zu 11.: § 9 StAG ist eine Spezialvorschrift für die Einbürgerung von Ehegatten Deutscher. Es ist also logisch, dass die deutsche Staatsangehörigkeit des Ehegatten nachgewiesen werden muss, und dazu dient der Staatsangehörigkeitsausweis. Diskussion speziell zu diesem Thema siehe hier
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.09.04, 09:49    Titel: Re: Einbürgerung? Nein Danke! Antworten mit Zitat

Vielen Dank Ralf,

eine Frage dazu: Was heißt "Ermessenseinbürgerung" und ab wann besteht "Anspruch"? Heißt das, wir warten einfach noch ein paar Jahre, und dann ist alles einfacher?
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Heinz-Peter Nobert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1197
Wohnort: Saarlouis

BeitragVerfasst am: 24.09.04, 12:50    Titel: Re: Einbürgerung? Nein Danke! Antworten mit Zitat

Hallo,

wobei vorliegend zu prüfen wäre, ob nicht doch bereits eine Anspruchseinbürgerung möglich ist, weil die Ehefrau bereits seit 8 Jahren in Deutschland lebt. Sofern sie seit diesem Zeitpunkt über einen rechtmäßigen Aufenthalt verfügt hat, liegen die zeitlichen Voraussetzungen des § 85 AuslG vor.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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Gast2
Gast





BeitragVerfasst am: 25.09.04, 03:31    Titel: Re: Einbürgerung? Nein Danke! Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::


7. Loyalitätserklärung/-verpflichtung (na gut, dann basteln wir eben keine Bomben mehr...)


Dazu möchte ich noch etwas sagen.

Wenn man von einem fremden Land die Staatsbürgerschaft haben und dort wohnen möchte, dann sollte man sich schon zu diesem Land mit Herz und Seele verbunden fühlen und nicht einfach wegen dem Geld und Wohlstand kommen!

Mich macht nämlich so etwas sauer,
wenn es hier nur ums Geld geht. Böse


Dagegen zu meckern halte ich also schon für etwas dreist,
solche Leute würde ich hier ganz sicher nicht einbürgern lassen wollen.
Nur damit das mal gesagt wurde.
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ralf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 652
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 27.09.04, 09:29    Titel: Re: Einbürgerung? Nein Danke! Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Vielen Dank Ralf,

eine Frage dazu: Was heißt "Ermessenseinbürgerung" und ab wann besteht "Anspruch"? Heißt das, wir warten einfach noch ein paar Jahre, und dann ist alles einfacher?


Hallo!

Ein Anspruch besteht dann, wenn die Voraussetzungen des § 85 AuslG erfüllt sind, im Wesentlichen sind das 8 Jahre rechtm. Aufenthalt.

Wenn (noch) kein Anspruch besteht, steht die Einbürgerung im Ermessen der Behörde.
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Andre
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.09.2004
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.09.04, 13:30    Titel: Re: Einbürgerung? Nein Danke! Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
is doch richtig so!
Warum soll irgendein Ausländer hier Staatsbürger werden wenn er nichmal deutsch kann und unser GG nich kennt??
Wäre ja noch schöner...


Sehr glücklich Na, na, na! Da kenne ich genügend Deutsche, die nicht mal wissen, wie Grundgesetz geschrieben wird! Lachen
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