Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 28.03.07, 20:23 Titel: Unterlassungserklärung nach 60 Tagen
Man verlangt eine Unterlassungserklärung am 01.01.2007 (Beispiel)
Am 01.03.2007, also ca. 60 Tage später wird diese nicht abgegeben. Die Gegenseite teilt auch mit, das man sich weigert diese abzugeben.
Was kann man tun? Für eine Einstweilige Verfügung ist es wohl zu spät.
2. Frage
Ist es möglich für eine Unterlassungserklärung welche man selbst abgegeben hat eine Unterlassungserklärung zu verlangen damit aus der, welche abgegeben wurde, nicht vollstreckt wird? Sowas nennt sich wohl Gegen.... ?
Frage 1: definitiv zu spät. Normaler Klageweg wäre in diesem Fall die richtige Wahl.
Frage 2: Sowas heißt meist Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Solche Verträge, (das sind sie) die Dauerschuldverhältnisse sind, werden gekündigt. _________________ Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
War die Antwort nützlich? Ein kurzes Klick oder "Danke" wäre schön.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.