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Unterlassungserklärung nach 60 Tagen

 
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.07.2006
Beiträge: 151

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 20:23    Titel: Unterlassungserklärung nach 60 Tagen Antworten mit Zitat

Man verlangt eine Unterlassungserklärung am 01.01.2007 (Beispiel)

Am 01.03.2007, also ca. 60 Tage später wird diese nicht abgegeben. Die Gegenseite teilt auch mit, das man sich weigert diese abzugeben.

Was kann man tun? Für eine Einstweilige Verfügung ist es wohl zu spät.

2. Frage

Ist es möglich für eine Unterlassungserklärung welche man selbst abgegeben hat eine Unterlassungserklärung zu verlangen damit aus der, welche abgegeben wurde, nicht vollstreckt wird? Sowas nennt sich wohl Gegen.... ?
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flüstertüte
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Frage 1: definitiv zu spät. Normaler Klageweg wäre in diesem Fall die richtige Wahl.

Frage 2: Sowas heißt meist Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Solche Verträge, (das sind sie) die Dauerschuldverhältnisse sind, werden gekündigt.
_________________
Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
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