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Strafanzeigt VON unbekannt AN bekannt

 
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primo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.07.2006
Beiträge: 151

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 20:51    Titel: Strafanzeigt VON unbekannt AN bekannt Antworten mit Zitat

Kann man Strafanzeige VON unbekannt gegen Person X erstatten?

Hört sich dumm an. Beispiel: Person X hat etwas gesetzwidriges getan, aber man weiß nicht gegen wen. Nun möchte man gegen Person X Strafanzeige erstatten VON unbekannt, da die geschädigten zwar nicht bekannt sind, aber eine straftat vorliegt.
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Tica
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Anmeldungsdatum: 27.11.2006
Beiträge: 301

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Gute Frage.
Um mal ein denkbares Bsp zu nennen.
Aus einer Überwachungskamera is Person X zusehen wie sie eine unbekannte Person erschiesst. Person X kann zweifelsfrei Identifieziert werden nur wer die unbekannte Person ist wird nicht herausgefunden da er die Leiche versteckt hat.

Wäre ja trotzdem Mord oder? Im Gesetz steht ja nicht das die Person bekannt sein muss.
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Krisch ischn Punkt *treudoofguck*
Alles was ich hier hin pinsel is meine nur meine persönliche Meinung.
Tica <--- Nix Anwalt Tica <--- andere Bauschettelleee
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Toph
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 21:21    Titel: Re: Strafanzeigt VON unbekannt AN bekannt Antworten mit Zitat

primo hat folgendes geschrieben::
Kann man Strafanzeige VON unbekannt gegen Person X erstatten?

Hört sich dumm an. Beispiel: Person X hat etwas gesetzwidriges getan, aber man weiß nicht gegen wen. Nun möchte man gegen Person X Strafanzeige erstatten VON unbekannt, da die geschädigten zwar nicht bekannt sind, aber eine straftat vorliegt.
Natürlich kann man das.

Den Sachverhalt und dazu gehört ja neben der Frage, wer ggf. Geschädigter ist auch, ob überhaupt eine Straftat vorliegt Winken, sollen ja schließlich die Strafverfolgungsbehörden ermitteln (so zumindest der Plan des Gesetzgebers).
Und deswegen kann man Strafanzeige nicht nur dann erstatten, wenn man sicher weiß dass eine Straftat begangen wurde (im übrigen: Wer weiß das eigentlich? Zu der Frage gehört ja z.B. auch der subjektive Tatbestand) und man nur den Geschädigten nicht kennt, sondern sogar dann, wenn man nicht sicher weiß, dass eine Straftat begangen wurde, sondern nur diesen Verdacht hat... Winken
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Vorsicht, bevor hier was durcheinander geht.

1. Bei Straftaten ist nicht nur der Geschädigte "anzeigeberechtigt". Anzeigen kann jedermann, sobald er Kenntnis(oder Vermutung) von einer Straftat erlangt. Das kann auch ein völlig Außenstehender sein.
Bei einigen Straftaten, sog. Antragsdelikten, ist jedoch neben der eigentlichen Anzeige("Hallo Polizei, dasunddas ist vorgefallen.") auch ein Strafantrag notwendig("Ich möchte auch, dass das weiter verfolgt wird."). Dieser Strafantrag ist nur vom Geschädigten(bzw. in Sonderfällen Angehörigen, Vorgesetzten o.ä.) stellbar.
Solche Antragsdelikte sind in der Regel leichtere Straftaten wie z.B. Körperverletzung, Beleidigung oder Hausfriedensbruch. Details im Link.

2. Selbstverständlich sind auch Straftaten gegen Unbekannte straf- und verfolgbar. Wenn die Tat an sich nachweisbar ist braucht es nicht unbedingt ein Opfer. Eine eventuelle Anklageschrift lautet dann eben "Ihnen wird zur Last gelegt, eine nicht näher bekannte, männliche Person am 11.22.3333 (...) zu haben."

Edit: Zu langsam...
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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angsthaber
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Anmeldungsdatum: 29.03.2007
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 29.03.07, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Vorsicht, bevor hier was durcheinander geht.

1. Bei Straftaten ist nicht nur der Geschädigte "anzeigeberechtigt". Anzeigen kann jedermann, sobald er Kenntnis(oder Vermutung) von einer Straftat erlangt. Das kann auch ein völlig Außenstehender sein.
Bei einigen Straftaten, sog. Antragsdelikten, ist jedoch neben der eigentlichen Anzeige("Hallo Polizei, dasunddas ist vorgefallen.") auch ein Strafantrag notwendig("Ich möchte auch, dass das weiter verfolgt wird."). Dieser Strafantrag ist nur vom Geschädigten(bzw. in Sonderfällen Angehörigen, Vorgesetzten o.ä.) stellbar.


Heißt das, dass ermittelt werden kann, der Beschudligte ist schuldig und bekommt trotzdem keine Strafe, wenn kein STrafantrag gestellt wurde?
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Toph
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 29.03.07, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

angsthaber hat folgendes geschrieben::
Heißt das, dass ermittelt werden kann, der Beschudligte ist schuldig und bekommt trotzdem keine Strafe, wenn kein STrafantrag gestellt wurde?

Jain! Wenn kein Strafantrag gestellt wurde, wird der Sachverhalt gar nicht erst (aus-)ermittelt, es werden höchstens (in Erwartung eines Strafantrages) die zur Vermeidung des Beweismittelverlustes erforderlichen Ermittlungen vorgenommen (siehe dazu Nr. 6 der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren).

Sollte er doch schon ausermittelt sein, heißt es das, ja.
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Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05


Zuletzt bearbeitet von Toph am 29.03.07, 17:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 29.03.07, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn kein Strafantrag vorliegt, wird in der Regel gar nicht erst ermittelt.

Aber prinzipiell stimmt es, dass in Fällen von (absoluten) Antragsdelikten ohne Betroffenen keine Bestrafung möglich ist.

Edit: Och nööö, nicht schon wieder.
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Toph
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 29.03.07, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Edit: Och nööö, nicht schon wieder.

Dohoch! Ostersmiley
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 29.03.07, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Mt 19,30
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Toph
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 29.03.07, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist ja wohl das allerletzte, mit Bibelfundstellen um sich zu werfen. Auf den Arm nehmen Lachen
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Toph
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 04.04.07, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

@Ivanhoe:
Warum habe ich wohl "Das allerletzte" in Fettdruck gepostet? Winken
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