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Tilgungsreduzierung

 
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u53
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.03.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 25.03.07, 15:29    Titel: Tilgungsreduzierung Antworten mit Zitat

Hallo,
Für den Erwerb einer Immobilie wurde bei einer Bank ein Annuitätendarlehen in Höhe von 80000,- EUR aufgenommen. Als Tilgung wurden 8% festgelegt. Die Zinsbindung endete in 2003 und es wurde ein neuer Vertrag mit 5-jähriger Zinsbindung und wieder 8% Tilgung geschlossen. Zu diesem Zeitpunkt betrug das Restdarlehen 55000,-EUR.
In 2006 wurde mit der Bank eine Tilgungsreduzierung von 8% auf 1% vereinbart und ein entsprechender neuer Vertrag unterschrieben.
Wie berechnet sich nun die neue monatliche Rate? Darf die Bank bei der Berechnung der neuen monatlichen Rate vom Ursprungsdarlehen (80000,- EUR) ausgehen oder müßte von dem Restdarlehen ausgegangen werden?
Der vorgedruckte neue Derlehenververtrag wurde von der Bank handschriftlich geändert. Hier heißt es nun: die Tilgung beträgt 1% der ursprünglichen Darlehenssumme, das wort ursprünglichen wurde von Hand, zwischen den Zeilen, eingefügt.
Oben im Darlehensvertrag ist das Ursprungsdarlehen 80000,- Eur eingetragen und ein Vermerk Valut 49000,-EUR.
Alle angegebenen Zahlen sind nur Beispielzahlen.

Weiß hier jemand Rat?

Liebe Grüße
u53
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Irene-Marie
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.06.2006
Beiträge: 526
Wohnort: Fuldabrück

BeitragVerfasst am: 25.03.07, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

in der Regel kann man das mit der Bank absprechen.
Für den Darlehnsnehmer ist es jedoch günstiger wenn vom Ursprungsvertrag ausgegangen wird (Laufzeit).

Gruß
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u53
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.03.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 25.03.07, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Irene-Marie,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort, sicherlich hast du Recht was die Laufzeit betrifft.
Trotzdem muß ich nochmal auf das Thema der Berechnung (Tilgung und Zinsen) zurückkommen.
Der Darlehensnehmer hat mit der Bank die Tilgungsreduzierung vereinbart weil er seine bisherige Rate in Höhe von 300,-EUR (Zinsen und Tilgung) vorübergehend nicht aufbringen kann. Im Darlehensvertrag wurde die Tilgungsreduzierung auch auf 2 Jahre begrenzt. Laut dem alten Darlehensvertrag hatte er auf das Ursprungsdarlehen
(46016,-EUR) vor der Reduzierung 5,35 % Zinsen und 2,75 % Tilgung (zuzüglich ersparter Zinsen) zu zahlen (97,55 EUR Zinsen und 202,45 EUR Tilgung) gleich 300 RUR monatlich. Zum Zeitpunkt der Tilgungsreduzierung betrug das Restdarlehen 21677,-EUR.
Der Darlehensnehmer ging davon aus dass er nach Tilgungsreduzierung auf 1% wie folgt zu zahlen hätte: 1 % Tilgung auf Ursprungsdarlehen 38,35 EUR zuzüglich 5,35% Zinsen auf Restdarlehen 96,65 EUR, somit monatlich 135 EUR. Das hätte eine monatliche Entlastung von 165 EUR ergeben.
Die Bank verlangt nun jedoch 243,50 EUR (96,65 EUR Zinsen auf Restdarlehen, 38,35 EUR Tilgung auf Ursprungsdarlehen zuzüglich 108,51 EUR aus Zinsersparnis.
Welche Berechnung ist denn nun wohl anwendbar?

Liebe Grüße
u53
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Irene-Marie
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.06.2006
Beiträge: 526
Wohnort: Fuldabrück

BeitragVerfasst am: 26.03.07, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

leider bin ich kein Fachmann. Eine Zahlung wegen Zinsersparnis kenne ich nicht.

Ich wäre davon ausgegangen, dass - wie du geschrieben hast - die Tilgung vom Ursprungsdarlehen gerechnet wird + Zinsen vom derzeitigen Darlehn.

Hoffe für dich, dass sich noch ein Fachmann meldet.

Gruß
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 26.03.07, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
u53 hat folgendes geschrieben::
...Die Bank verlangt nun jedoch 243,50 EUR (96,65 EUR Zinsen auf Restdarlehen, 38,35 EUR Tilgung auf Ursprungsdarlehen zuzüglich 108,51 EUR aus Zinsersparnis.

Der von der Bank genannte Betrag scheint mir in Ordnung, wenn ich auch die 300,- nicht nachvollziehen kann. (Mein Wert: 306,77 €)
_________________
chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
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u53
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.03.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 26.03.07, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo chatterhand,
auch dir vielen Dank für deine Mühe. Du beziehst dich bei deiner Antwort auf die Rate die vor der Tilgungsreduzierung zu zahlen war.
Für mich ist aber wichtig was nach der Tilgungsreduzierung für eine Gesamtrate (also Tilgung und Zinsen) zu zahlen wäre.
Falls es dir nicht zuviel Mühe macht schau doch bitte nochmal rein.

Liebe Grüße
u53[/b]
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 08:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

um Mißverständnisse dieser Art zu vermeiden schreibt BGB § 492 vor, dass "die Art und Weise der Rückzahlung" eindeutig anzugeben ist.

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__492.html

Bankenüblich ist, den Tilgungssatz jeweils auf das Urspungsdarlehen bezogen anzugeben. Das hat einen einfachen Sinn. Würde ich es jeweils auf den aktuellen Restsaldo bezogen angeben und immer wieder auf 1 % reduzieren, so würde das Darlehen nie getilgt werden...

Aber: Wie Irene-Marie schreibt, ist dies Verhandlungssache. (Kann auch nachverhandelt werden...)
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u53
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.03.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Karsten11,
besten Dank für deine Antwort. Aber leider muß ich nochmal nachhaken:
Also:
Ursprungsdarlehen war 46016 EUR, Tilgung beträgt 1% ergibt für mich 38,35 EUR .
Dazu kommen 5,35 % Zinsen auf Restdarlehen von 21677 EUR, ergibt 96,64 EUR.
Zusammen also monatlich 134,99 EUR.
Die Bank verlangt aber 243,50 EUR !!!!!!!
Bei Abbuchung dieses Betrages weist die Bank richtig 96,64 EUR Zinsen aus. Somit sind 146,86 EUR Tilgung und das sind doch fast 4 % und nicht wie Vertrag vereinbart 1 %

Im Darhensvertrag steht:
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt mit 1% Tlgung zuzüglich ersparter Zinsen.
Der Ursprüngliche Darlehensvertrag endete 2003 wegen auslauf der Zinsbindung. Es wurde ein neuer Vetrag geschlossen mit Zinsbindung bis 2013 geschlossen.
Wegen der Tilgungsreduzierung wurde im November 2006 ein nochmals ein neuer Vertrag geschlossen.

Liebe Grüße
u53
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u53
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.03.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Karsten11,
besten Dank für deine Antwort. Aber leider muß ich nochmal nachhaken:
Also:
Ursprungsdarlehen war 46016 EUR, Tilgung beträgt 1% ergibt für mich 38,35 EUR .
Dazu kommen 5,35 % Zinsen auf Restdarlehen von 21677 EUR, ergibt 96,64 EUR.
Zusammen also monatlich 134,99 EUR.
Die Bank verlangt aber 243,50 EUR !!!!!!!
Bei Abbuchung dieses Betrages weist die Bank richtig 96,64 EUR Zinsen aus. Somit sind 146,86 EUR Tilgung und das sind doch fast 4 % und nicht wie Vertrag vereinbart 1 %

Im Darlehensvertrag steht
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt mit 1% Tlgung zuzüglich ersparter Zinsen.
Der Ursprüngliche Darlehensvertrag endete 2003 wegen auslauf der Zinsbindung. Es wurde ein neuer Vetrag geschlossen mit Zinsbindung bis 2013 geschlossen.
Wegen der Tilgungsreduzierung wurde im November 2006 ein nochmals ein neuer Vertrag geschlossen.

Liebe Grüße
u53
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 29.03.07, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nach dem geschilderten Sachverhalt ist der Ursprungsdarlehensvertrag 80.000 €. Ich hätte daher spontan vermutet, dass die Bank 96,64 € Zinsen + 66,66 € Tilgung (1 % von 80.000) als monatliche Rate belastet.

Wie man sieht ist die Formulierung nicht so eindeutig... In allen Kreditverträgen, die ich in Praxis kenne ist daher auch die monatliche Rate angegeben.
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