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deutsches Studium vs. ausländisches Studium

 
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buitengewoon
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 15:06    Titel: deutsches Studium vs. ausländisches Studium Antworten mit Zitat

Hallo,
Zwar habe ich die letzten paar Berichte schon gelesen - möchte schließlich niemanden mit doppelten Beiträgen belästigen - bin aber leider nicht ganz fündig geworden Smilie

Nehmen wir mal an, Frau A hat Abitur und möchte gern Jura studieren. Besonders Internationales/ Europäisches Recht, Internationale Beziehungen u.ä. würde unsere Frau A. interessieren da sie später auch mal international tätig sein möchte (wenn alles gut geht.... Smilie ) Nun die große Frage:

Ist es sinnvoller, an einer deutschen Uni Jura zu studieren, sich seinen Schwerpunkt dementsprechend auszusuchen und sich zusätzlich an einem "Certificate of English Law" zu versuchen
ODER
an einer ausländischen Uni (Belgien, Niederlande) "International Law" (BA + MA) oder ähnliches auf Englisch zu studieren. Selbstverständlich wäre dies ein internationaler Studiengang - internationale Studenten, internationale Beziehungen, internationale Ausrichtung .... Winken Aber bringt das was?
In den anderen Beiträgen habe ich gelesen, dass die Chancen dann schlecht stehen, in Deutschland als Anwalt arbeiten zu können (da ja kein Staatsexamen).
Also, good old Germany oder doch weite, weite Welt?
Über viele Antworten würde ich mich freuen,
vielen Dank!
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Brauerbauer
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Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 240

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Die Chancen stehen nicht nur schlecht, es ist schlichtweg unmöglich, mit einem Abschluss aus dem Ausland und ohne Staatsexamen eine Zulassung in Deutschland zu erhalten.
In welcher Branche möchte Frau A denn tätig werden?
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moro
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Brauerbauer hat folgendes geschrieben::
es ist schlichtweg unmöglich, mit einem Abschluss aus dem Ausland und ohne Staatsexamen eine Zulassung in Deutschland zu erhalten


Schon mal was vom EuRAG gehört?

http://www.brak.de/seiten/pdf/EuRAG.pdf

Der Studienabschluss im Ausland genügt zwar nicht, wohl aber kann nach Zulassung zur Anwaltschaft im EU-Ausland eine Tätigkeit im Inland nach Maßgabe des EuRAG erfolgen.

Eine ganz andere Frage ist es, ob ein Schmalspurstudium (nur Europäisches Recht und dergleichen) eine sinnvolle Vorbereitung für eine Anwaltstätigkeir ist. Und als Voraussetzung für eine Anwaltszulassung im EU-Ausland dürfte es wohl auch nicht genügen, jedenfalls nicht in den Ländern, in die ich ein wenig Einblick habe.

Gruß,
moro
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buitengewoon
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 29.03.07, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für den Link, Frage ist allerdings wirklich, ob man mit so einem tollen internationalen Studiengang genug vorbereitet ist. Smilie

Frau A. hat große Pläne ... Geschockt Winken : Am liebsten möchte sie bei einer Institution der EU / UN oder bei Nichtregierungsorganisationen arbeiten (Menschenrechte, Internationales Recht ... - Völkerrecht ist doch nur ein Teil vom I. Recht? Es ist nicht gleichzusetzten, oder?) jedoch noch eine "Sicherheit" haben, d.h. klappt es nicht, dann ist eine Arbeit als "normaler" Anwalt noch möglich. Sie möcht halt noch was in der Hand haben Smilie
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moro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 29.03.07, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

buitengewoon hat folgendes geschrieben::
Völkerrecht ist doch nur ein Teil vom I. Recht? Es ist nicht gleichzusetzten, oder?


Im allgemeinen unterscheidet man das internationale öffentliche Recht = Völkerrecht (Englisch: Public International Law) vom Internationalen Privatrecht (Englisch: Private International Law oder Conflict of Laws). Oft wird aber (besonders im Englischen) die verküzte Form 'Internationales Recht ('International Law') für (nur) das Völkerrecht verwendet.

Gruß,
moro
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buitengewoon
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 29.03.07, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Im allgemeinen unterscheidet man das internationale öffentliche Recht = Völkerrecht (Englisch: Public International Law) vom Internationalen Privatrecht (Englisch: Private International Law oder Conflict of Laws). Oft wird aber (besonders im Englischen) die verküzte Form 'Internationales Recht ('International Law') für (nur) das Völkerrecht verwendet.


Achso, danke schön! Smilie
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