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Ladendiebstahl - Jugendlicher

 
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Roggenbrot
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.03.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 18:46    Titel: Ladendiebstahl - Jugendlicher Antworten mit Zitat

Nehmen wir mal folgendes an:

Männlich, 16, Warenwert unter 5€, komplett unbekannt bei der Polizei.

Also.

Wie groß ist die Chance auf etwas unangenehmeres als die 50€ die der Betreffende als Vertragsstrafe eh zahlen muss und 10 std Sozalarbeit im Tierheim oder so?

Denn so ein Führungszeugnis macht sich nicht gut, oder?

Und nun für: Männlich, 18.
Selber Tatbestand.


Vielen Dank -

Das Roggenbrot

edit: sorry. fehler von PERSON A (ja, wer lesen kann IST im vorteil)


Zuletzt bearbeitet von Roggenbrot am 21.03.07, 19:28, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Und "Ich werde jetzt nciht damit anfangen" zu antworten, solange der Beitrag gegen die Regeln verstößt.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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Roggenbrot
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.03.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

So. Habe meine neu erworbenen Regelkentnisse benutzt um den Beitrag umzuschreiben...
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.03.07, 05:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
So. Habe meine neu erworbenen Regelkentnisse benutzt um den Beitrag umzuschreiben...


Wer Regeln so schnell erkennen und anwenden kann, gilt wohl als rehabilitationsfähig und sollte von einer Sicherungsverwahrung verschont bleiben.

Erfahrungswert, älterer:

Buch geklaut, 20 DM, 16 Jahre = 40 DM ans Rote Kreuz.

Buch geklaut, 20 DM, 15 Jahre = 30 DM ans Rote Kreuz.

Bei 18 wären dass dann wohl 50 DM ans Rote Kreuz.

Gruß aus Berlin, Gerd
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DefPimp
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2007
Beiträge: 377
Wohnort: Geistig und körperlich: Hessen

BeitragVerfasst am: 24.03.07, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Moin.

Üblicherweise werden Diebstähle bei einem Warenwert unter 5 € gar nicht zur Anzeige gebracht, sondern nur mit einer "Vertragsstrafe" von 50 € und 1 Jahr Hausverbot belegt.

Sollte es dennoch zu einer Anzeige kommen, könnte das Verfahren sogar wegen geringer Schuld eingestellt werden, wenn überhaupt eines eröffnet wird. Die meisten Staatsanwälte gehen bei Ersttätern davon aus, dass es mit 50 € genug ist.

Mfg DefPimp
_________________
Personalführung ist die Kunst, den Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
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Roggenbrot
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.03.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.03.07, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Nehmen wir an, die Anzeige ist ohne weiteres Vorgekommen - Und beide der Täter werden bei der KriPO vor einem OK vorgeladen - was wird wahrscheinlich passieren?
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KingWilli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.03.2005
Beiträge: 124

BeitragVerfasst am: 30.03.07, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

mein persönlicher tipp:

wenn anzeige erstattet worden ist, auf den brief von der polizei bzw. staatsanwaltschaft mit einem ausführlichen und freundlich geschriebenen brief antworten, warum man das gemacht hat, dass es ein einmaliger ausrutscher war und dass es natürlich garantiert nie wieder vorkommen wird.

auf deutsch gesagt: ein bisschen auf die tränendrüse drücken.

hat im bekanntenkreis jedenfalls vor nicht allzu langer zeit zur einstellung des verfahrens geführt --> kein eintrag im führungszeugnis.

gruß + schönes wochenende!
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