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Verfasst am: 30.03.07, 18:42 Titel: Bank teilt komplette Schufa-Daten an Lebenspartner mit.
Darf eine Bankangestellte meiner Lebenspartnerin bei gemeinsamen Girokonto meine komplette Schufa-Auskunft ohne mein Wissen vorlegen ?
Nach einem Kleinkredit kam eine Info-Meldung der Schufa an alle Banken, bei denen ich ein Konto habe, leider ist in der Schufa auch eine Finanzierung über meinen PKW, von der Sie eigentlich nichts wissen sollte (und die über mein eigenes Girokonto läuft.)
Es gibt zwar seit 6 Jahren eine gemeinsame Immobilien-Finanzierung (Eigentumswohnung) bei der entsprechenden Bank, jedoch hat diese Bank nichts mit meiner Finanzierung zu tun. Finanzielle Probleme lagen nicht vor, es gibt sogar 2 Sparkonten bei dieser Bank.
Meiner Meinung nach kein Grund den Lebenspartner ungefragt zu "warnen" oder ? zumal so etwas Schaden anrichten kann, Trennung wegen Vertrauensbruch, Umzug etc.
Welche Ansprüche hätte man da evtl.?
In Rechtsberatung bin ich bereits, dort hiess es, falls ich eine Schufauskunft bei der Bank unterschrieben habe, könnte ich wohl nichts machen, falls die Partnerschaft nun wegen dieser Auskunft zerbricht.
Meiner Meinung nach kann so etwas doch nicht von meiner damaligen Schufa-Einwilligung gedeckt sein ?
Mit freundlichem Gruß
Sciro70
P.S. Der Anwalt mit dem ich bereits gesprochen habe sagte man könnte wohl wegen Kreditgefährdung etwas machen. Geht die Sache aber nicht eher Richtung Persönlichkeitsrecht bzw. Datenschutz ?
Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 723 Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald
Verfasst am: 31.03.07, 11:18 Titel:
Nach meiner Meinung darf die Bank keine Schufa-Daten an die Ex weiter geben. _________________ Mfg Skayritera
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
Forenregeln ist zu Beachten u. bewerten nicht vergessen!
Viele Banken lassen es sich - um genau solchen Sachen vorzubeugen - vor allem bei Immofinazierungen eine Erklärung unterschreiben, dass bei Beratung offen auch finazielle Belange des Partners angesprochen werden dürefn ... war dies vielleicht auch dort der Fall?
Einerseits ist es klar, dass das vertraglich vereinbarte Bankgeheimnis eine Weitergabe von diesen Daten untersagt.
Auf der anderen Seite haften bei einem gemeinsamen Girokonto eben beide für die Forderung der Bank (auf diesem Girokonto). Die Bank bezieht bei der Kreditentscheidung bezüglich Dispo, Kreditkarten etc. natürlich die Bonitätsinformationen beider Kreditnehmer ein. D.h. wenn einer der beiden eine schlechte Schufa hat kündigt die Bank beiden. Da sie dies begründen muß (mit der Verschlechterung der Vermögensverhältnise ausweislich der Schufa), kommt die Bank in bestimmten Situationen nicht umhin, Schufadaten auch an den anderen Kontoinhaber zu geben.
Dies kann auch bei der Meldung über einen laufenden Ratenkredit der Fall sein. Dieser ist zwar kein Negativmerkmal, reduziert aber den möglichen Kreditrahmen, den die Bank auf dem Gemeinschaftskonto zur Verfügung stellen kann.
Hier ist also Sensibilität der Bank gefragt. Und trotz aller Sensibilität wird sie sich entweder dem Vorwurf des einen Kontoinhaber aussetzen, wesentliche Informationen weitergegeben zu haben oder dem Vorwurf des anderen, einen Kreditvertrag nur aufgrund des eigenen Wissensvorsprungs erhalten zu haben.
Was einen Schadensersatzanspruch betrifft: Hier bedarf es eines materiellen Schadens. Also: Die Tatsache, dass die Freundin einen als Lügner beschimpft und verlassen hat, ist nicht einklagbar.
Vielen Dank erstmal für die Antworten, sorry falls mein Beitrag mit den Forenregeln nicht ganz so übereinkommt. Auf jeden Fall läuft die Sache jetzt über meinen Anwalt, mal sehen was die Sache so bringt.
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