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Höhe von Mahngebühren

 
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smashy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2005
Beiträge: 94
Wohnort: Bodensee

BeitragVerfasst am: 01.04.07, 09:15    Titel: Höhe von Mahngebühren Antworten mit Zitat

Hallo,

A hat eine Mahnung von der ersten Rechnung erhalten. Die Rechnungssumme beträgt 40 Euro. Die Mahngebühren betragen 30 Euro. Ist die Höhe der Mahnkosten, -gebühren irgendwo geregelt?
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FABKN
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BeitragVerfasst am: 01.04.07, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ein RA gemahnt hat, ist Grundlage der Mahnkosten das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). 30.- € wären in diesem Fall nicht zu beanstanden.
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smashy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2005
Beiträge: 94
Wohnort: Bodensee

BeitragVerfasst am: 01.04.07, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

nein, es war eine Firma, kein Anwalt
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FABKN
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BeitragVerfasst am: 01.04.07, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Auch Inkassounternehmen arbeiten nicht kostenlos. Ebenso braucht der Anspruchsinhaber nicht kostenlos zu mahnen.

Aber bevor Sie uns im Nebel stochern lassen, wäre es vielleicht sinnvoll, daß Sie Ihren Sachverhalt etwas ergänzen...
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smashy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2005
Beiträge: 94
Wohnort: Bodensee

BeitragVerfasst am: 01.04.07, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

es war eine normale Firma, kein Inkassounternehmen oder dergleichen.
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FABKN
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BeitragVerfasst am: 01.04.07, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Das habe ich schon verstanden.

Handelt es sich bei der Firma um die Anspruchsinhaberin?

Ist der Anspruchsgegner Verbraucher? Wenn ja, stand auf der Rechnung, daß Verzug automatisch nach 30 Tagen eintritt?

War auf der Rechnung ein Zahlungstermin genannt?

Handelt es sich um die erste Mahnung?

Was ist Grundlage der Rechnung (Dienstleistung, Kauf, etc.)?

Es gibt so viele Dinge, die eine Rolle spielen könnten. Mir kommen 30.- € zwar sehr hoch vor, sofern die anspruchsinnehabende Firma selbst gemahnt hat - aber um das jetzt schon abschließend beurteilen zu können, fehlen die o.g. Informationen
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smashy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2005
Beiträge: 94
Wohnort: Bodensee

BeitragVerfasst am: 01.04.07, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ach so, diese Sachen meinen Sie:

a) Anspruchsgegner ist Verbraucher
b) auf der Rechnung war KEIN Datum als Zahlungsziel genannt.
Lediglich "innerhalb von 7 Tagen". Ab wann? Ab Eingang oder ab Rechnungsdatum (zzgl. Postweg?)?
c) Es steht nichts von einem Verzug darin
c) es handelt sich um die erste Mahnung
d) Grundlage der Rechnung: Dienstleistung
Wie gesagt, Rechnungshöhe 40 Euro, Mahnkosten 30 Euro
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FABKN
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BeitragVerfasst am: 01.04.07, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ist denn die Firma, die gemahnt hat, auch die Firma, die die Dienstleistung erbracht hat?

Ein Zahlungsziel (7 Tage) ist angegeben, so daß mit dem 8 Tag (ab Erhalt der Rechnung) Verzug eingetreten ist. Mit Verzugseintritt entstehen grundsätzlich Schadensersatzansprüche - dazu gehört zum Beispiel die "Aufwandsentschädigung" für das Schreiben einer Mahnung.

Ich halte allerdings die 30.- € Mahnkosten für sehr überhöht.

Grundsätzlich wäre es daher möglich, die Rechnungssumme zuzügl. 5 - 10.- € (je nach Länge des Zahlungsverzugs) als Aufwandsentschädigung für die Mahnung an die Firma zur Anrechnung auf die Hauptforderung auszugleichen.

Damit ist die Hauptforderung erloschen und die Wahrscheinlichkeit, daß die noch ausstehenden Mahnkosten gerichtlich geltend gemacht werden, minimiert.
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smashy
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Anmeldungsdatum: 25.06.2005
Beiträge: 94
Wohnort: Bodensee

BeitragVerfasst am: 01.04.07, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

ja, danke, die Firma die gemahnt hat ist auch die die Dienstleistung erbrachte.

Dann wird wohl A den Rechnungsbetrag der ersten Rechnung zzgl. 10 Euro für diese Schadenersatzansprüche überweisen (mit nem freundlichen Brief dazu, der die Reduzierung der Mahngebühren begründet).
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mwjm
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 03.04.07, 01:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ich will ja nicht hetzen, aber versuchen Sie vielleicht einmal mit Mahnkosten von 4,65€ für drei Mahnungen: 1,00€ pro Mahnlauf und 0,55€ Porto. Das Problem für das Unternehmen bestehlt schlicht darin, daß Richter auch Verbraucher sind und (oft) auch so urteilen. Im Zweifel muß der Kläger (das Unternehmen) nämlich beweisen, daß und wieviel eine Mahnung wirklich kostet. Oft gelingt das nicht einmal gut organisierten Großunternehmen, vielleicht auch, weil nicht opportun ist, die Kalkulationsgrundlagen offen zu legen.
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Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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