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Verfasst am: 02.04.07, 10:23 Titel: Vorfälligkeitsentschädigung bei Zwangsversteigerung???
Bin grad beim durchlesen eines anderen Threads auf eine Frage gestoßen die dort nur am Rande aufgetaucht aber nicht sauber formuliert wurde.
Nehmen wir an Kunde A bekommt einen Kredit für den Hausbau. Sicherung über Grundbucheintragung. Kredithöhe 100.000,- Euro, Laufzeit 10 Jahre. Nach 8 Jahren bekommt der Kunde A Probleme durch z.B. vorübergehende Arbeitslosigkeit und kann den Kredit nicht bedienen. Die Bank leitet die Zwangsversteigerung ein. Der Erlös deckt die gesamten restlichen Kreditkosten zu 100,00% (inkl. evtl. fälliger Gerichtskosten usw.). Da der Kredit genau nach 8 Jahren durch die Zwangsversteigerung aufgelöst wurde blieben eigentlich noch 2 Jahre Kreditlaufzeit übrig.
Darf die Bank für diese 2 Jahre Vorfälligkeitsentschädigung verlangen?
P.S.: Ich weiß, verlangen kann sie viel... _________________ Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder.
die VFE hat mit Sicherheiten und Erlösen daraus nichts zu tun.
Es besteht ein Kreditvertrag über 10 Jahre. Durch die vorzeitige Kündigung des Kredites entsteht ein Zinsschaden (oder-Nutzen) und damit der Anspruch auf VFE. Dabei ist egal, ob die Kündigung durch den Kunden, oder berechtigterweise durch die Bank ausgesprochen wurde.
Im Beispielsfall darf die Bank also eine VFE für die Zeit zwischen Kündigung und Vertragsende (nicht zwischen Versteigerung und Vertragsende) berechnen.
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