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Verfasst am: 30.03.07, 20:13 Titel: Bank kündigt Kredite erst nach der Zwangsversteigerung
Hallo.
Hier mal ein schöner Fall.
Die A-Bank kündigt 2003 Frau B die Geschäftsbeziehung ( allgemein ).
Die A-Bank kündigt Frau B Anfang 2004 einige Kredit und nimmt Sicherheiten in Anspruch.
Die A-Bank geht zur Zwangsvollstreckung ihres Hauses über und versteigert 2006 das Haus von Frau B.
Anfang 2007 wird Frau B über die Verteilung der Erlöse informiert.
Ende März 2007 wird nun Frau B von Seiten der A-Bank mitgeteilt, daß man ja vergessen habe zwei Kredite ( Grundlage der Hausfinanzierung ) zu kündigen.
Nun stellen sich mir hierbei folgende Fragen:
Ist eine Zwangsvollstreckung rechtens, obwohl die Kredit für das Haus gar nicht gekündigt sind? Oder geht es hierbei nur um die eingetragenden Sicherheiten ?
- Frau B kaufte Haus mit Kredit. Sicherheiten zur Hausfinanzierung wurden eingetragen.
Meiteinnahmen tragen zu 110 % den Abtrag.
- Frau B wird 1996 in einen Kredit ( Mitdarlehnsnehmer ) hereingepreßt und gibt
weitere Sicherheiten auf ihr Haus frei.
Hintergrund:
Schwiegermutter hat 1994 zwei Häuser gebaut ( 600.000,-€ ) Finanzierung über
gleiche Bank ( kompl. Beratung und Aufbau der Finanzierung durch
die Bank A )
Finanzierung brach 1996 erstmals zusammen. Ehemann und Frau B
musste Haushälfte von der Mutter/ Schwiegermutter abkaufen.
Das Geld aus dem Hauskauf wurde vom Bänker direkt auf ein Firmenkonto der
Schwiegermutter eingezahlt um die Bilanz der Firma aufzuwerten.
- Im Rahmen der Insolvenz der Familien GmbH, wobei Frau B keine Anteile oder
Führungsposition hatte, wurde nun ihre Geschäftsbeziehung seitens der Bank
gekündigt.
Wenn nun die Kündigung der Geschäftsbeziehung rechtlich n.i.O i war. ( Alle Kredite von Frau B wurden bis zur Kündigung sauber bezahlt ) und Frau B sittenwidrig in einen Sanierungskredit hereingedrägt wurde, war dann die Zwangsvollstreckung durch die Bank i.O ??
Es bestand ein Firmenkredit, für den die Immobilien als Sicherheit hafteten. Dieser Firmenkredit wurde gekündigt, die Zwangsversteigerung betrieben. Bis dahin nichts falsches.
Nun wäre es banküblich, auch die privaten Kredite zu kündigen. Die Bank muss dies aber nicht tun.
Wenn die Bank den privaten Kredit nicht kündigt, hat sie aber am Ende der Versteigerung das Problem, dass der Kredit weiterbesteht, das Pfandobjekt aber nicht mehr da ist und statt dessen Geld aus dem Verkauf beim Gericht liegt. Spätestens jetzt muss man sich mit dem Kunden einigen, wie es weitergeht (z.B. Verwendung des Geldes, um den Kredit zurückzuführen oder Ersatzsicherheiten). Kann man sich nicht einigen, muss die Bank natürlich spätestens jetzt den Kredit kündigen, da die vertraglich vorgesehenen Sicherheiten entfallen sind.
Ob der Vertrag von 1996 sittenwidrig war, ist abstrakt schwer festzustellen. Dies hängt naturgemäß sehr am Einzelfall und ist in einem Forum schlecht zu klären.
Hast recht. Es wurden auf einen nicht gekündigten Kredit ca. 10 T € aus den Erlösen eingezahlt ( LAUT Anschreiben Nov. 2006)
Ein Kündigung erfolgt erst Ende März 2007
Nach welchen Grundsätzen muß solch eine Verteilung erfolgen ?
Kann die A-Bank einfach auf eine Bürgschaft aus 96 einzahlen, auch wenn die Hauskredite aus 92 stammen und noch nicht erloschen sind ?
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