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danke für die Infos zu Pakistan. Zum Züchtigungsrecht in Marokko müsste man eigentlich nur wissen, ob dieses von den dortigen Gerichten anerkannt wird. Falls nein, ist das Urteil, wonach die Scheidung nach dem BGB unzulässig ist, ein Fehlurteil. Falls ja, ist es ebenso ein Fehlurteil, weil ein bei der Auslegung einer Norm des BGB ein ausländischer Rechtsgrundsatz herangezogen würde, der nicht mit der hiesigen Verfassungsordnung nicht in Einklang zu bringen ist.
Zitat:
sogar in Strafurteilen, insbesondere bei Ehrenmorden, mildernde Umstände wegen des kulturellen Hintergrundes berücksichtigt. "Wo soll das Enden? Bei der Steinigung für Ehebruch? Diese Entwicklung muss gestoppt werden", so Köhler.
Es ist halt eine sehr emotionale Debatte. Bei den mildernden Strafurteilen teile ich Wintermutes Auffassung, das ist "eine andere Baustelle." Es wurden nämlich niemals Taten gerechtfertigt, sondern es wurde nur gesagt, dass die besondere emotionale Situation des Täters bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sei. Dazu wiederum kann man stehen, wie man will. Aber zumindest hinsichtlich der Steinigung wegen Ehebruch kann ich mit aller gebotenen Vorsicht entwarnung geben: Die ist in Deutschland mittelfristig nicht vorgesehen.
Ehebruch kann ich mit aller gebotenen Vorsicht entwarnung geben: Die ist in Deutschland mittelfristig nicht vorgesehen.
Aha also langfristig Cicero ist Politiker
Ich entschuldige mich für diesen offTopic Beitrag nicht _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Ich entschuldige mich für diesen offTopic Beitrag nicht
Arr!
Wenn ich das nicht gleich mal abtrennen muss. Aber dieses eine mal werde ich noch von der Steinigung des Smiler absehen, weil ich die Reaktion ja geradezu herausgefordert habe.
Hm... interessant - ein nahtloser Übergang von der Steinigung bei Ehebruch zur Aussetzung der Steinigung von Smiler durch Cicero - was will uns das sagen? _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Das will uns nur sagen, dass die bloße Androhung der Steinigung eine angemessene Sanktion für das Posten von OT-Beiträgen ist, während beispielsweise "langsames Rösten über niedriger Flamme" (dazu dieser Beitrag mit weiteren Vorschlägen) zu hart wäre.
Aber zumindest hinsichtlich der Steinigung wegen Ehebruch kann ich mit aller gebotenen Vorsicht entwarnung geben: Die ist in Deutschland mittelfristig nicht vorgesehen.
Dazu Ursula Helmhold, Landtagsabgeordnete, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und parlamentarische Geschäftsführerin der grünen Fraktion im Landtag Niedersachsen: Für sie ist es von der Forderung, Ehebruch zu bestrafen, bis zur Steinigung von Ehebrecherinnen zumindest "gedanklich nur ein kleiner Schritt". _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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