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Verbreitung pornografischer Schriften

 
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Sandrafds
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 03.04.07, 17:43    Titel: Verbreitung pornografischer Schriften Antworten mit Zitat

Hallo,

folgendes, angenommen Person A schmeißt Person B in schöner Regelmäßigkeit Pornobilder in den Briefkasten. Person B hat Kinder. Die Polizei ersattet daraufhin Anzeige wegen Verbreitung pornografischer Schriften und Person B zusätzlich wegen Beleidigung. Was hat PErson A zu erwarten?

Danke
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 03.04.07, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Strafverfahren aufgrund der beiden Delikte und daraus resultierend(je nach Beweisbarkeit und Schuldspruch) irgendwas zwischen Freispruch, Geldstrafe und 2 Jahren Knast.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Sandrafds
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 03.04.07, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

DieLebensgefährtin von Person B hat beim Nachhausekommen gesehen, wie Person A vom Briefkasten weglief. Zudem hat PErson B diverse Sms mit dem perversen Gedankengut von Person A auf seinem Handy.

Daher wäre es durchaus Möglich das zu Beweisen, oder?
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 03.04.07, 18:03    Titel: Re: Verbreitung pornografischer Schriften Antworten mit Zitat

Sandrafds hat folgendes geschrieben::
... Die Polizei ersattet daraufhin Anzeige wegen Verbreitung pornografischer Schriften und Person B zusätzlich wegen Beleidigung. Was hat PErson A zu erwarten?

Steht hier auch sehr schön beschrieben:
§ 184 StGB - Verbreitung pornographischer Schriften
§ 185 StGB - Beleidigung
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