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Verfasst am: 03.04.07, 15:22 Titel: persönlichkeitsrechtsverletzung, recht am eigenem bild?
hallo liebe forengemeinde,
wie seht ihr das? zum beispiel, rein fiktiv. eine frau füttert tauben auf einem öffentlichen platz. dabei wird sie fotografiert und angezeigt, von einer privatperson, wegen dem taubenfütterungsverbot.
gelten solche bewußt gemachten digital-fotos vor gericht als beweis? oder ist schon das anfertigen von bildern, mit der absicht, nur diese eine person bei der ausübung einer ordnungswidrigkeit, zu fotografieren, nicht erlaubt?
danke schonmal für die zahlreichen tipps die da kommen mögen. _________________ L. G.
Martina
eine frau füttert tauben auf einem öffentlichen platz. dabei wird sie fotografiert und angezeigt, von einer privatperson, wegen dem taubenfütterungsverbot.
Sehr gut aufgepaßt von der Privatperson. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
danach habe ich aber nicht gefragt.
meine rein fiktive frage lautet:e "
BeitragVerfasst am: 03.04.07, 16:22 Titel: persönlichkeitsrechtsverletzung, recht am eigenem bild?
hallo liebe forengemeinde,
wie seht ihr das? zum beispiel, rein fiktiv. eine frau füttert tauben auf einem öffentlichen platz. dabei wird sie fotografiert und angezeigt, von einer privatperson, wegen dem taubenfütterungsverbot.
gelten solche bewußt gemachten digital-fotos vor gericht als beweis? oder ist schon das anfertigen von bildern, mit der absicht, nur diese eine person bei der ausübung einer ordnungswidrigkeit, zu fotografieren, nicht erlaubt?
danke schonmal für die zahlreichen tipps die da kommen mögen. Smilie "
darauf hätte ich bitte gerne sachliche antworten.
ist das vielleicht möglich? _________________ L. G.
Martina
Das Recht am eigenen Bild ergibt sich aus § 22 Kunsturhebergesetz.
Dieser Tatbestand ist vorliegend nciht erfüllt, da das Bild lediglich den Ordnungsbehörden vorgelegt und damit nicht veröffentlicht wurde.
Damit ist das Verhalten vollkommen mit dem Gesetz im Einklang. Schließlich ist es auch vor Gericht ein Beweis. Ein sehr guter sogar, den die Privatperson angefertigt hat. Viel mehr Leute sollten diese Courage haben.
Selbst wenn das Verhalten tatbestandsmäßig wäre, könnte sogar eine Rechtfertigung in Betracht kommen, schließlich ist das Verhalten des Taubenfütterers rechtswidrig.
Also ich fand die Frage ansich sehr reel, aber sei es drum...
Zitat:
eine frau füttert tauben auf einem öffentlichen platz.
Darf sie nicht,
Zitat:
wegen dem taubenfütterungsverbot.
Zitat:
dabei wird sie fotografiert und angezeigt, von einer privatperson,
Darf diese
Zitat:
gelten solche bewußt gemachten digital-fotos vor gericht als beweis?
Ja, und die Aussage der Anzeigenden dazu erst recht.Also sind es schon 2 Beweismittel...
Zitat:
oder ist schon das anfertigen von bildern, mit der absicht, nur diese eine person bei der ausübung einer ordnungswidrigkeit, zu fotografieren, nicht erlaubt?
Verfasst am: 03.04.07, 17:52 Titel: tauben füttern ist nicht überall verboten
hallo herr exrichter,
kann es sein, dass sie mich doch nicht richtig oder vollständig informieren wollen?
nur mal zu diesem einen punkt, zu dem sie sich eingelassen haben.
Zitat:
eine frau füttert tauben auf einem öffentlichen platz.
Darf sie nicht,
sprechen sie von einer bestimmten stadt? ich nämlich nicht.
es ist so dass es in etlichen städten in old germany nicht verboten ist. wissen sie das nicht?
es kann doch nicht sein, dass sie jetzt so pauschal behaupten, nur weil sie angeblich ein exrichter sind, dass tauben füttern verboten ist. da muss ich sie nämlich enttäuschen.
ich hoffe doch nicht, dass sie hier nur ihre laune oder ihre abneigung gegen die tauben ausspielen möchten.
ich habe jetzt nämlich etwas gegoogelt und herausgefunden, dass es städte gibt, wo bürger unbehelligt tauben füttern dürfen und keine angst haben müssen vor repressalien oder denunziatentum.[/quote] _________________ L. G.
Martina
Darf sie nicht, "wegen dem taubenfütterungsverbot."
das taubenfütterungsverbot ist nicht in allen stadten verboten. das konnte ich jetzt nachlesen. es ist in manchen städten eine ordnungswidrigkeit. keinesfalls eine straftat.
traurig, dass ich das nicht hier erfahren durfte, sondern noch eines draufgesetzt wird, indem das denunziantentum als couragiert bewertet wird. das gibt mir zu denken und eine neutrale unbefangene antwort werde ich hier anscheinend vergeblich erwarten können. blockwartmanieren als erwünscht darzustellen, ist in meinen augen schon mehr als bedenklich und ein für mich besonders verachtenswerter akt. _________________ L. G.
Martina
Zuletzt bearbeitet von hemar am 03.04.07, 19:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
habe ich von bamberg geschrieben?
ich habe eine frage gestellt, ohne bezug zu einer tatsächlichen person und örtlichkeit. keinesfalls sprach ich von mir. wie kommen sie nun darauf, sich auf bamberg zu beziehen.
geht es hier überhaupt noch mit rechten dingen zu?
weil ich nun anfange, bestimmte antworten zu hinterfragen, werde ich als stänkerin betitelt? wo bin ich hier überhaupt gelandet?
nennt es wie ihr es wollt.
jedenfalls für mich allesandere als informativ.
na und jetzt macht doch was ihr eh nicht lassen könnt, halbwissen zu verbreiten. _________________ L. G.
Martina
wie seht ihr das? zum beispiel, rein fiktiv. eine frau füttert tauben auf einem öffentlichen platz. dabei wird sie fotografiert und angezeigt, von einer privatperson, wegen dem taubenfütterungsverbot.
Sie schreiben was von "Taubenfütterungsverbot".
Jedenfalls war das die Ausgangsfrage.
Liebe Martina, ich habe Sie nicht als Stänkerin betitelt (würde ich doch nie tun) sondern ihr Verhalten als Stänkern bezeichnet (tue ich auch noch).
Begründung:
In der Eröffnung haben Sie selbst geschrieben, Taubenfüttern sei in der betreffenden (welcher auch immer) Stadt verboten. Unter diesen Umständen wollten Sie wissen, ob ein Foto als Beweismittel zulässig wäre.
Darauf haben Sie zutreffende und sachliche Antworten erhalten.
Diese haben Sie dann mit der absurden Begründung in Frage gestellt, die Antworter wüssten ja gar nicht, um welche Stadt es sich handelt und ob Taubenfüttern hier verboten wäre.
Wenn Taubenfüttern nicht verboten ist, wird eine Anzeige wegen Taubenfütterns nicht zu einer Gerichtsverhandlung führen. Wenn es die nicht gibt, ist die Frage, ob ein Foto in einer nicht stattfindenden Verhandlung als Beweismittel zugelassen wird, unsinnig.
Wie ich auf Bamberg komme, überlasse ich Ihnen. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
was ihr betreibt ist reine wortverdreherei. in einer fiktiven geschichte von mir, könnt ihr euch nicht plötzlich auf einen bestimmten ort oder eine bestimmte person beziehen. auch nicht, wenn ich aus bamberg kommen. sollte. es könnte sich auch um eine person, bekannte, in berlin handeln.
das taubenfütterungsverbot ist eine reine annahme die ich angestellt habe und durch nichts bestätigt wurde. das fotografieren gehört zu diesem beispiel
wenn ihr hier informieren möchtet, dann doch allumfassend. wenn ihr das nicht leisten könnt, solltet ihr besser zurückhaltung üben.
man hätte mich zumindest darau hinweisen müssen, dass eine ordnungswidrigkkeit unter umständen, je nach stadt, nicht in betracht kommt. anstatt dessen, ergötzt man sich hier noch am denunziantentum und an rechthaberei.
ich sehe auch keinen unterschied, ob man mich als stänkerin bezeichnet oder meine beiträge als stänkerei bewertet. sowas nenne ich wortglauberei.
und ja ich schrieb was von einem taubenfütterungsverbot in der annahme dass es wohl überall so ist. und so habt ihr mir das auch vermittelt.
dem ist aber nicht so. das taubenfütterungsverbot ist nicht flächendeckend in ganz deutschland gesetz.
somit kann es ohne weiteres sein, dass so ein fotografierer und anzeiger,(denunziant)die rechnung ohne den wirt macht.
die geschichte könnte viele facetten haben aber hier verlegt man sich einfach auf eine vorgefertige meinung mit vorurteilsbeladenen bemerkungen. abgesehen von der hier stattfindenden unfreundlichkeit. _________________ L. G.
Martina
Zuletzt bearbeitet von hemar am 03.04.07, 21:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
und noch etwas. das persönlichkeitsrecht kann schon verletzt sein, bei der anfertigung des bildes.
es geht nicht nur um die weitergabe oder verbreitung. auch in der öffentlichkeit darf nicht so ohne weiteres eine person fotografiert werden. die persönlichkeitsrechtsverletzung steht über dem recht des fotografierens von taubenfüttern.
aber auch das kann man nicht verallgemeinern, so wie ihr es hier versucht, zu tun. _________________ L. G.
Martina
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