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Verfasst am: 14.09.04, 21:51 Titel: Anrecht auf Überstunden-Ausgleich ?
Hallo!
Seit dem 01.10.03 gibt es in meiner Firma eine neue Arbeitszeit-Regelung. Die besagt u. a., dass ab diesem Datum alle bis dahin angefallenen Überstunden, die über 20 liegen, ersatzlos gestrichen werden. Weitere sollen möglichst im selben Monat durch Gleittage egalisiert werden. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich ca. 160. Auf meinen monatlichen Arbeitstzeit-Auswertungen hat aber bis heute keine Kappung statt gefunden.
Einen Tag vor meinem Urlaub rief mich mein Vorgesetzter in sein Büro und zeigte sich entsetzt, dass ich 2 Wochen Urlaub auf Überstunden machen wollte. So etwas ginge generell nicht. Dabei hatte er aber vor 3 Monaten 1 Woche als Anrechnung genehmigt, woran er sich aber nicht erinnern konnte oder wollte. Obwohl er jeden Monat den Stunden-Saldo aller Mitarbeiter unserer Abteilung auf den Tisch bekommt, ist er angeblich an diesem Tag "aus allen Wolken" gefallen. Ich hätte mit großem Abstand die höchsten Werte. Er verlangte, dass ich die Freizeit auf normalen Urlaub buchen und auf die Überstunden verzichten solle.
Unglaublich: er sagte mir, dass er mit der Geschäftsleitung darüber gesprochen hätte und diese meinen Antrag sogar befürwortete! Mein Chef will dieses aber nicht, weil man ihm von oben mal gesagt hatte, dass er seine Mitarbeiter zu lasch handhaben würde. Damit er das verlorenene Gesicht wieder zurück gewinnt, hat er sich also meinen Fall ausgesucht.
Ich sagte ihm, dass ich nach solanger Zeit der Überstunden-Duldung nur vom Gewohnheitsrecht Gebrauch gemacht habe. Er meinte, sowas gäbe es nicht, die "neue" Arbeitszeit-Regelung gelte ja nachwievor, egal, ob es versäumt wurde, meine Stunden frühzeitig zu kappen. Auf die Frage, warum er dass jetzt erst zur Sprache bringt, kam die Antwort, dass man schon ein paar Mal im Team-Gespräch mit der GL mein Stunden-Konto thematisiert hatte, er aber immer schützend seine Hand über mich gehalten habe (mir kommen die Tränen) und angab, die Sache mit mir persönlich verhandeln zu wollen.
Im weiteren Verlauf unserer Unterredung sagte er, dass ich froh sein solle, dass ich einen Job habe und mein Schreibtisch voller Arbeit ist.
Da ich als Allein-Verdiener eine Familie versorgen muss und keinen Dauer-Reibungspunkt erzeugen wollte, habe ich schriftlich eingewilligt, ab 01.10.04 auf alle bis dahin existierenden Überstunden zu verzichten. Als "Gegenleistung" hat mein Vorgesetzter zugestimmt die Anrechung 1 Arbeitswoche auf das Stundenkonto durchgehen zu lassen, die 2. Woche soll auf Jahresurlaub laufen.
Falls ich im Recht war, wie hätte ich mich verhalten sollen, ohne eine spätere Benachteiligung zu riskieren? Meinen Chef übergehen und direkt bei der befürwortenden Person der GL vorstellig werden? Mit welchem Ziel? Mein Recht durchzusetzen, anerkennendes Schulterklopfen bei den Kollegen zu ernten und mit fliegenden Fahnen den Arbeitsplatz zu verlieren ??
Früher galten Überstunden als Ehrgeiz, die Ziele einer Firma mit hohem Einsatz zu vertreten. Heute werden sie einem so ausgelegt, dass man nicht in der Lage sei, die richtigen (welche?) Prioritäten zu setzen und seine Arbeitszeit wirtschaftlich zu handhaben. Kunststück, wenn immer mehr Leute eingespart werden und die Arbeit auf die restlichen einfach abgewälzt wird mit der Auflage, diese ohne Überstunden zu erledigen. Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz, oder?
Verfasst am: 14.09.04, 22:19 Titel: Re: Anrecht auf Überstunden-Ausgleich ?
Wieso hast du dir die Stunden nicht auszahlen lassen? Solange im Arbeitsvertrag nicht vereinbart ist, dass Überstunden mit dem Arbeitsentgeld abgeglichen sind, fallen diese natürlich an. Ein Recht auf Freizeitausgleich kannst du natürlich nicht erzwingen, aber das mal einfach so unter den Tisch fallen lassen ist nicht ok vom Arbeitgeber.
Verfasst am: 15.09.04, 13:54 Titel: Re: Anrecht auf Überstunden-Ausgleich ?
Hallo bettyb !
Lt. meinem AV sind Überstunden im Arbeitsentgelt nicht enthalten. Gemäß Philosophie der Firma sollen Überstunden aber mit Freizeit ausgegelichen werden. Mein früherer Vorgesetzter hatte da mal eine Ausnahme gemacht und mir die Hälfte der Stunden ausgezahlt. Mit dem konnte man sich immer unbürokratisch und vor allem gerecht einigen!
Das Versäumnis der Geschäftsleitung bzw. meines Chefs, die Ü-Stunden nicht sofort mit Beginn der neuen Arbeitszeit-Ordnung zu streichen, setzt wahrscheinlich nicht deren aktuelle Gültigkeit außer Kraft. Die Nicht-Handlung war zwar wohl fahrlässig aber eben nicht vorsätzlich.
Es gibt Arbeitnehmer, die ziehen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit dem AG sogar vor Gericht. Aber egal, wie dieses dann entscheidet: eine Art Vertrauensbruch entsteht in jedem Fall. Meistens wird ja dann die Auflösung des Vertrages durch den AG forciert. Wenn ein anderweitiges Job-Angebot existieren würde, hätte ich ja eine stärkere Position besessen. Aber der Markt sieht halt nicht rosig aus. Sowas nutzen natürlich viele AG aus, streuen Ungewissheit und Angst, um "Widerstand" im Keim zu ersticken.
Die Motivation zu folgsamer Arbeit soll der AN also aus dem Wunsch generieren, nicht gekündigt werden zu wollen? Das verursacht bei einigen Menschen sogar Angstsymptome, wegen derer sie sich dann noch nicht mal krankschreiben lassen dürfen, ohne weitere Tiefschläge befürchten zu müssen. Ich habe schon erlebt, wie jemand, der sich beide Arme gebrochen hatte, kurz nach seiner Wiedergenesung entlassen wurde wegen zu hoher Fehlzeiten! Heutzutage muss jeder verkrampft darum bemüht sein, nur keine Fehler irgendeiner Art zu begehen. Aber mit der Angst im Nacken passieren diese dann erst recht! Das Konkurrenz-Denken der Mitarbeiter untereinander wird geschürt und schnell ist man "angeschwärzt". Für viele Arbeitgeber ist das ein natürlicher Auslese-Prozess: Wer dem nicht gewachsen ist, fliegt halt ! Wäre nicht das erste Mal, das Ursache und Wirkung miteinander verwechselt würden!
Wie Frage bleibt:
Wie verhalte ich mich künftig angemessen in Verhandlungen mit Arbeitgebern, um nicht in die Zwangslage zu geraten, auf die eigenen berechtigten Interessen verzichten zu müssen?
Verfasst am: 15.09.04, 14:35 Titel: Re: Anrecht auf Überstunden-Ausgleich ?
Gast_2004 hat folgendes geschrieben::
Wie Frage bleibt:
Wie verhalte ich mich künftig angemessen in Verhandlungen mit Arbeitgebern, um nicht in die Zwangslage zu geraten, auf die eigenen berechtigten Interessen verzichten zu müssen?
Schöne Grüße
Gast_2004
Das ist dann keine arbeitsrechtliche Frage mehr. Wenn man nicht selbst die Diplomatie in die Wiege gelegt bekommen hat Es gibt durchaus Kurse von verschiedenen Anbietern, die vom Thema her ungefähr ein Motto wie "Wie erreiche ich, dass andere wollen, was ich will." o.ä. zum Ziel haben
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