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Bankgeheimnis

 
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nwd
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.04.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 04.04.07, 11:23    Titel: Bankgeheimnis Antworten mit Zitat

Hallo. A ist 16 Jahre alt und bekommt bei Bank Y ein "Jugendkonto". Als "Supervisor" für dieses Konto wird die Mutter von A eingetragen.
A ist mittlerweile volljährig und das Konto lässt sich etwa ab diesem Zeitpunkt plötzlich überziehen, ohne dass A ein solches beantragt hätte.
A ist sich diesem Vorteil bewusst und überzieht das Konto - mangels regelmäßigen Einnahmen - ein bis zwei mal in kleinerem Rahmen (- 20 €, - 30 €, max. - 50€).
Auf dem Konto von A besteht außerdem eine Einzugsermächtigung von monatlich 15 € auf das Konto der Mutter von A, da diese, als A noch nicht volljährig war, dessen Handyvertrag auf ihren Namen abschloss und ihr Konto angab. Durch die monatlichen 15 € erstattet Sohn A seiner Mutter diesen Betrag zurück.

In unregelmäßigen Abständen wird die Mutter von A (langjährige Stammkundin bei Bank Y) von der netten Bekannten aus Bank Y über den Kontostand ihres Sohnes informiert, obwohl dieser volljährig ist.

Mal abgesehen von dieser Einzugsermächtigung, die, wenn die Bank sie durchführt, 2-3 mal im Jahr den Kontostand von A ins Minus rücken würde - darf die Bank Dritten, die definitiv keine Erziehungsbrechtigten von A mehr sind, Informationen über dessen Kontostand übermitteln?
Falls nein, dürfte sie es, falls A sein Konto überzieht, obwohl die Art des Kontos (ursprüngliches Jugendkonto) dies gar nicht erlauben würde, die Bank aufgrund der langen Stammkundschaft der Familie A jedoch ein Auge zudrückt? Also in der Art: "Wir erlauben Ihnen Ihr konto zu überziehen, obwohl Sie es nicht dürften, dafür erlauben wir es uns, Ihrer Mutter Informationen zu übermitteln, obwohl wir es nicht dürften".
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 04.04.07, 11:31    Titel: Re: Bankgeheimnis Antworten mit Zitat

[quote="nwd"]Hallo. A ist 16 Jahre alt und bekommt bei Bank Y ein "Jugendkonto". Als "Supervisor" für dieses Konto wird die Mutter von A eingetragen.
A ist mittlerweile volljährig und das Konto lässt sich etwa ab diesem Zeitpunkt plötzlich überziehen, ohne dass A ein solches beantragt hätte.
A ist sich diesem Vorteil bewusst und überzieht das Konto - mangels regelmäßigen Einnahmen - ein bis zwei mal in kleinerem Rahmen (- 20 €, - 30 €, max. - 50€).
Auf dem Konto von A besteht außerdem eine Einzugsermächtigung von monatlich 15 € auf das Konto der Mutter von A, da diese, als A noch nicht volljährig war, dessen Handyvertrag auf ihren Namen abschloss und ihr Konto angab. Durch die monatlichen 15 € erstattet Sohn A seiner Mutter diesen Betrag zurück.

nwd hat folgendes geschrieben::
In unregelmäßigen Abständen wird die Mutter von A (langjährige Stammkundin bei Bank Y) von der netten Bekannten aus Bank Y über den Kontostand ihres Sohnes informiert, obwohl dieser volljährig ist.


Vielleicht ist sie aber noch in irgendeiner Art bevollmächtigt. Was ein "Supervisor" für Rechte hat und wann diese enden, kann ich nicht sagen.

Es empfliehlt sich ein Blick in die Kontobedingungen.

nwd hat folgendes geschrieben::
Mal abgesehen von dieser Einzugsermächtigung, die, wenn die Bank sie durchführt, 2-3 mal im Jahr den Kontostand von A ins Minus rücken würde


Eine Einzugsermöächtigung ist widerrufbar.

nwd hat folgendes geschrieben::
dürfte sie es, falls A sein Konto überzieht, obwohl die Art des Kontos (ursprüngliches Jugendkonto) dies gar nicht erlauben würde, die Bank aufgrund der langen Stammkundschaft der Familie A jedoch ein Auge zudrückt? Also in der Art: "Wir erlauben Ihnen Ihr konto zu überziehen, obwohl Sie es nicht dürften, dafür erlauben wir es uns, Ihrer Mutter Informationen zu übermitteln, obwohl wir es nicht dürften".


Verstehe ich nicht. Die Bank hat dem Kunden offenbar das Recht eingeräumt, sein Konto überziehen zu dürfen.

Falls hierüber Unsicherheit besteht, empfielt sich eine Nachfrage bei der Bank.

Möglicherweise läßt sich ein reines Guthabenkonto führen.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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nwd
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Anmeldungsdatum: 04.04.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 04.04.07, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Verstehe ich nicht. Die Bank hat dem Kunden offenbar das Recht eingeräumt, sein Konto überziehen zu dürfen.


Es handelt sich hierbei um eine recht kleine Gemeinde. Dadurch, dass die Familie A Stammkunde ist, könnte es ja sein, dass sich die Bank denkt "lassen wir A das Konto lieber überziehen, damit bspw. die Einzugsermächtigung problemlos ausgeführt werden kann, auch wenn er sein Konto eigentlich nicht überziehen dürfte".

Ich werde mir die Kontobedingungen jedoch einmal durchlesen (wenn ich sie finde Smilie ) und dann ggf. nochmal antworten.
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