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salve
die hier zu meiner Person grob skizzierten Umstände habe ich auch beim Verwaltungsgericht im Rahmen einer Klage vorgetragen. Dazu habe ich die Antwort bekommen:
Vom Verwaltungsgericht
„(…) zur Ihren Schreiben teile ich Ihnen mit, dass sämtliche hier anhängig gewesene Streitsachen, in denen Sie als Kläger aufgetreten sind, abgeschlossen sind. Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen an Ihren Betreuer, der Ihnen Einzelheiten erläutern wird. In den abgeschlossenen Verfahren ist weiterer Schriftverkehr nicht vorgesehen. (…)“
Über den Inhalt des Schreibens, mit dem meine Klage zurückgenommen werden konnte, ist mir nichts bekannt, infolge dessen kann ich mich dazu auch nicht äußern. Der Hinweis Einzelheiten würde mir der Betreuer erläutern muß eine Lüge sein. Denn mir wird von allen verantwortlich beteiligten Vertrauenspersonen mit größt möglicher Beharrlichkeit jegliche Erklärung verweigert.
Auf Grund dieser doch eher verblüffenden Umstände habe ich um eine Überprüfung gebeten, wie sie in Artikel 10 Brief- und Fernmeldegeheimnis festgelegt ist. Dort steht
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung
bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Diese Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe wollte ich haben. Eingebracht hat mir das aber nur das stille Schweigen wie im Wald. Von daher behaupte ich mein Betreuer (beide) mißbrauchen § 1901 BGB um zu meinem Schaden die Interessen meiner Gegenspieler zu vertreten. Nur wenn es ums Bezahlen geht, dann halten sich dies an mich. Wenn das kein Betrug ist, was könnte es sonst sein? Aber für das Vormundschaftsgericht ist das keine Sache die über § 1837 BGB oder § 12 FGG näher unter die Lupe genommen wird. Warum das so ist weiß ich nicht, ich kann nur beklagen daß es so ist.
An dieser Stelle möchte ich noch auf Artikel 101 GG (Ausnahmegerichte; Gerichte für besondere Sachgebiete) verweisen, Dort steht:
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
Dazu sind sicherlich noch die folgenden Rechtsnormen relevant:
§ 356 StGB Parteiverrat
(1) Ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten
bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Handelt derselbe im Einverständnis mit der Gegenpartei zum Nachteil seiner Partei, so tritt Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren ein.
§ 323 c StGB Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Soviel ich weiß wird das alles wird mit der Behauptung abgedeckt, ich sei ein paranoider Querulant. Diese Bezeichnung erscheint aber in keinem mir bekannten Gerichtsbeschluß.
Auf Wunsch kann ich zu den Behauptungen wie immer Aktenzeichen und Beweismittel vorlegen.
es ist nach meiner Erfahrung als im öff. Dienst Beschäftigtem so, dass tatsächlich der Betreuer bei entsprechendem Aufgabenkreis Gerichts- und andere Verfahren durchführt.
Der Betreuer hat dann zwar die nicht ganz einfache Aufgabe, auch negative Entscheidungen dem Betreuten klar zu machen. Aber dafür ist er nun einmal da.
Als Beispiel: Ein Betreuter stellt einen völlig unsinnigen Antrag bei der Behörde X. Dann, so kenne ich das, wird der Betreuer angeschrieben, ob er mit der Antragstellung überhaupt einverstanden ist. Und da habe ich schon erlebt, dass der Antrag zurückgezogen wird.
Wenn jetzt ein Gerichtsverfahren erledigt ist, evtl. unter Federführung des Betreuers, dann ist nichts mehr zu machen.
Nicht alles, war der eine ungerecht findet, ist es auch. Und irgendwann muss jeder einsehen, dass er nichts mehr erriechen kann, und die Sache ruhen lassen.
salve
selbst auf die Gefahr wieder einmal etwas zu lang zu werden (egal), ich riskiere es einfach einmal.
I. Von zwei meiner ehemaligen Arbeitgeber wurde ich um den Lohn meiner Arbeit betrogen. Das kann ich mit Verträgen und Verdienstnachweisen beweisen. Meine Leistung bei dem einen Arbeitgeber habe ich erbracht in der Meinung es wäre als angestellter meine Pflicht. Konkret habe ich Software entwickelt (bestätigt im Zeugnis), diese wurde verkauft. Vom Käufer wurde ich im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit verpflichtet diese Softwaren einzusetzen. Erhalten habe ich nichts. Von meinen Rechten laut Urheberrecht habe ich erst viele Jahre später eher zufällig erfahren. Klarstellung: Dem Käufer mache ich keinen Vorwurf, aber den Betreuern, dem Vormundschaftsgericht, den Gutachtern und dem Verkäufer – soweit möglich habe ich alle darüber informiert. Hier stehen also massive wirtschaftliche Interessen im Raum, von Leuten die das Geld für gute Rechtsanwälte haben – ich hab’s nicht.
II. Von einer Versicherung wird behauptet, der Bezugsberechtigte sei ich Winkler Peter, geb. am 15.11.1960 (ich bin am 09.02.50 geboren), und die Rechte und Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag sind mir unerklärlich abgetreten bzw. verpfändet. Diesbezüglich hätte diese Versicherung den Nachtrag zum Versicherungsschein an die Bank gesandt. Auch hier sind massive wirtschaftliche Interessen zu vermuten, von Leuten die das Geld für gute Rechtsanwälte haben.
III. Vom Amt für Wohnen und Stadterneuerung wird behauptet, ich sei von der Pirckheimerstraße umgezogen in die Scharnhorststraße, und hätte den Umzug nicht gemeldet. Dies ist kompletter Unsinn.
IV. Bei einer Verhandlung vor dem Sozialgericht wurde mir fälschlich eröffnet, ich soll als Buchhalter beschäftigt gewesen sein. Aber ohne auf meine zugehörige Anfrage vom 20.11.91 einzugehen und ohne meinen Antrag um Aufnahme ins Protokoll zu beachten.
V. Vom Bayer. Landessozialgericht (Schreiben vom 29.06.92 zu Az. GenA 344/92) ist eine krankheits- und Urlaubsbedingte Verzögerung eingetreten, wodurch meine Vorbringen über den fälschlich behaupteten Buchhalter ungeklärt als abgeschlossen betrachtet werden mußten.
VI. Vom Bayerischen Obersten Landesgericht wurde mir mit Datum vom 27.08.97 (Az.: 3Z BR 346/97) und 21.08.97 (Az. : 3Z BR 272/97 ) entgegen (exemplarisch) § 496 ZPO verwehrt, schriftliche Eingaben zu Protokoll einzulegen.
VII. Meine Betreuer sind gerichtlich aktenkundig belegbar, weder an den § 1901 (2) BGB noch an §§ 11, 12 FGG gebunden.
VIII. Vom Verwaltungsgericht Ansbach wird mir das Petitionsrecht, § 476a BGB, § 138, 139, 273, 494 ZPO, § 35G StGB, und die zu meinen Gunsten wirkende Analogie zum Urteil vom Landgericht Nürnberg Fürth, Az. 13 5 4875/92, verweigert. Im Urteil mit vorgenannten Aktenzeichen wird der Händler haftbar gemacht, wenn der Pkw mangelhaft ausgeliefert wird. Den entsprechenden Vorgang werde ich hier zu gegebener Zeit noch vorbringen.
IX. Vom Amt für Versorgung und Familienförderung wurde gegen mich ein Beschluß gefaßt (vom 25.02.97, Az.: 15/42/1 901 702/1) in dem sowohl die Begründung wie auch die Rechtsbelehrung nur äußerst unvollständig ausformuliert wurden, so daß ich damit buchstäblich nichts anfangen kann.
X. Vom Landgericht Nürnberg-Fürth wurde der persönliche Bekanntheitsgrad zu den begutachtenden Ärzten und zum beigeordneten Rechtsanwalt hervorgehoben, um meine Argumente unbeachtet vom Tisch wischen zu können. In diesen Praktiken kann ein echter Rechts- und Machtmißbrauch enthalten sein, den sich zu meinem Schaden die verantwortlichen Gerichtsstände weigern auf den Grund zu gehen – vgl. §§ 11, 12 FGG.
XI. Im Beschluß vom Vormundschaftsgericht vom 15.04.96, Az.: XVII 0068/96 - betrifft die dementen Symptome meiner Mutter -‚ ist ausschließlich der Umfang meiner Korrespondenz angegeben, wegen dem bislang meine Betreuungen eingerichtet werden mußten. Mir unerklärlich wurden sowohl meine sachliche Motivation, wie auch das Recht auf freie Meinungsäußerung unter den Teppich gekehrt. Warum – keine Ahnung.
XII. Im Beschluß vom Bayer. Verwaltungsgericht vom 15.07.96. Az. : AN 16 E 95.02009, sind meine Rechtsmittel, angeblich als unübersichtliche und wirre Ausführungen abgetan worden. Mit dieser Pauschalität wurde mir die Möglichkeit aus der Hand genommen, eventuelle Mißverständnisse mit meinen Mitteln auszuräumen. Das in diesem Sinn übrige (gutachterliche Aussage) hat ohne moralische Hemmungen mein damaliger Betreuer beigetragen.
XIII. Mir unerklärlich wird im Beschluß vom Landgericht Nürnberg-Fürth vom 08.08.97, Az. : 13 T 6626/97, zu meinem Schaden, die Existenz der (exemplarisch) §§ 80, 80a, 86, 87a, 88 VwGO verleugnet.
XIV. Vom Sozial- und dem Arbeitsamt wird mir zu meinen Ersuchen die Anwendung der §§ 16, 17, 20, 21, 25, 27, 35, 36, 38, 62, 71, 72 SGB X, 4, 8 Bundessozialhilfe und § 13, 14, 15, 39, 65 SGB I, ohne Angaben von Gründen verweigert.
XV. Mein erster Betreuer darf sich zu meinem Schaden in mehrfacher Hinsicht als Gutachter aufspielen, ohne einen adäquaten Befähigungsnachweis erbringen zu müssen. Normalerweise müßte das Rufmord oder Amtsanmaßung sein, nur bei mir ist es das offenbar nicht. Warum - keine Ahnung.
XVI. Es ist mein natürliches Recht mir zu diesen ganzen Details Gewißheit zu verschaffen. Mit den Betreuungen wird das man kann sagen kompromißlos verhindert.
XVII. Nach meinem Erkenntnisstand ist es mir von daher nicht mehr möglich von meinen ordnungsgemäßen Verwaltungsdaten auszugehen. Dementsprechend erhob ich Anspruch auf eine ordentliche Bearbeitung meiner Rechtsmittel. Aber Pustekuchen, das war wohl nix. Die entsprechenden weisungsgebenden Rechtsnormen (das sind sehr viele) lesen sich für mich von daher wie der blanke Hohn.
XVIII. Ein Anspruch auf Vollständigkeit kann ausdrücklichst nicht erhoben werden. Soll heißen, da ist noch mehr, bei dem mangelt es aber an Beweisen. Als ein Beispiel in diesem Sinn, verweise ich auf meine Begutachtung. Bei der wurde massiv Einfluß auf mich genommen, damit ich zu einer Frau eine Beziehung eingehe. Auf meine Anfrage an den Gutachter wurde behauptet, das alles wäre aus der Welt wenn ich verheiratet wäre. Darauf sagte ich, das könnte ich nur glauben wenn mir das schwarz auf weis vorliegen würde. Eine solche Aussage in Schriftform habe ich bis heute nicht erhalten. Aus Mangel an Beweisen Appelliere ich an den geneigten Leser mir das zu glauben, das hat so wirklich stattgefunden.
In meiner Begutachtung habe ich noch die folgende Aussage gefunden:
"Pharmakotherapeutisch ist wegen der Beziehung paranoider Störungen zum schizophrenen Spektrum der Einsatz von Neuroleptika zu erwägen, für deren Nutzen es in der Literatur tendenziell Hinweise gibt. Auch der Einsatz von Lithium und Carbamazepin ist beschreiben worden."
Dem begutachtenden Arzt habe ich u. a. anläßlich einer Wognungsbegehung alles das gezeigt was ich auch hier vorgetragen habe.
Resümee:
Ich wurde offenbar von mehreren (auch privat) Leuten brutal über den Tisch gezogen. Um das vor dem Gesetz vertuschen und um mir einen Maulkorb verpassen zu können wurde die Betreuung eingerichtet. Auch wenn das noch so unglaubwürdig klingen mag, nach meinem Erkenntnisstand muß das so sein.
Beweis:
Hier wurde unbestreitbar zu meinem Schaden auf regionaler Ebene in verfassungsmäßig verbürgte Grundrechte eingegriffen. Zu diesen Eingriffen habe ich aber kein Greichtsurteil, keine Begründung und auch keine Rechtsfolgebelehrung erhalten.
Ergänzung:
Wenn bei den Leuten die mich so behandeln eine standrechtliche Exekution anstehen würde, und die Exekution wäre von meiner Zustimmung abhängig, dann würde mir diese Zustimmung keinerlei Probleme bereiten.
@AndreasHL: Alles Klar?
Interessierten, die was zu sagen haben, kann ich auf Anfrage die Beweise zu diesen Behauptungen wie immer vorlegen.
Zuletzt bearbeitet von Gast am 07.01.05, 19:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
das Vorbringen lässt den Verdacht aufkommen, dass zwei Personen mit gleichem Namen in Ihrer Umgebung existieren.
Hier würde eine nicht allzu teure Nachfrage beim Einwohnermeldeamt Klarheit bringen. Sollte dies der Fall sein, würde ich über den Betreuer eine Wiederaufnahme evtl. davon betroffener Fälle beantragen.
Anfragen an Ämter oder Behörden oder Gerichte zu richten habe ich wegen erwiesener Sinnlosigkeit eingestellt. Die Betreuer und Gerichte habe ich informiert, man kann sagen bis der Notarzt kommt. Es geschieht aber absolut nichts. Die einzig mögliche Schlußfolgerung kann ich getrost dem geneigten Leser überlassen.
Außerdem gehen Sie wie es scheint mehr oder weniger gefühlsmäßig von der Einstellung aus, nach der nicht sein kann was nicht sein darf. Ich bin mal so verwegen und behaupte, damit liegen Sie mit ihren Schlußfolgerungen daneben. Aber das ist jetzt bitte in keinem Fall persönlich zu verstehen, sondern lediglich in der Sache (wie ich meinen dürfen möchte) ein angezeigter Hinweis.
Ergänzung:
Trotz der ausführlichen Schilderung wissen Sie noch immer nicht alles.
Vom Generalbundesanwalt (BZR) habe ich gerade dir Nachricht erhalten, mein Ersuchen um Einsicht uns Bundeszentralregister wurde stattgegeben. Ich bin wirklich gespannt wie ein Regenschirm was da steht.
Jetzt habe ich mal so ein Stündchen keine Zeit, denn ich habe dem Generalbundesanwalt was zu beantworten, schriftlich versteht sich.
Zuletzt bearbeitet von Gast am 07.01.05, 20:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
„(…) zur Ihren Schreiben teile ich Ihnen mit, dass sämtliche hier anhängig gewesene Streitsachen, in denen Sie als Kläger aufgetreten sind, abgeschlossen sind. Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen an Ihren Betreuer, der Ihnen Einzelheiten erläutern wird. In den abgeschlossenen Verfahren ist weiterer Schriftverkehr nicht vorgesehen. (…)“
Meine Güte wenn das Verfahren vorbei ist ist Sendeschluß, ist nicht wie beim fersehen, aus- und anschalten nach Belieben geht bei Gericht nicht !
Peter Winkler hat folgendes geschrieben::
Soviel ich weiß wird das alles wird mit der Behauptung abgedeckt, ich sei ein paranoider Querulant. Diese Bezeichnung erscheint aber in keinem mir bekannten Gerichtsbeschluß.Auf Wunsch kann ich zu den Behauptungen wie immer Aktenzeichen und Beweismittel vorlegen.
Ehrlich ? Das wundert mich echt wie die so was behaupten können !? Die spinnen die Römer....
selbst auf die Gefahr wieder einmal etwas zu lang zu werden (egal), ich riskiere es einfach einmal.
Das macht nichts, rein gar nichts....Wer nichts riskiert gewinnt auch nichts....
Peter Winkler hat folgendes geschrieben::
Hier stehen also massive wirtschaftliche Interessen im Raum, von Leuten die das Geld für gute Rechtsanwälte haben – ich hab’s nicht.
Was tut man nicht alles für Öl. Die Anwälte sind vermutlich nicht nur gut, sondern auch teuer !
Peter Winkler hat folgendes geschrieben::
III. Vom Amt für Wohnen und Stadterneuerung wird behauptet, ich sei von der Pirckheimerstraße umgezogen in die Scharnhorststraße, und hätte den Umzug nicht gemeldet. Dies ist kompletter Unsinn.
Das ist wirklich absoluter Quatsch. Da haben die sie ganz schön vergackeiert !! Was wollen sie dagegen tun ?
Peter Winkler hat folgendes geschrieben::
V. Bei einer Verhandlung vor dem Sozialgericht wurde mir fälschlich eröffnet, ich soll als Buchhalter beschäftigt gewesen sein. Aber ohne auf meine zugehörige Anfrage vom 20.11.91 einzugehen und ohne meinen Antrag um Aufnahme ins Protokoll zu beachten.
Das war hinterlistig. Da hätten sie sofort protestieren müssen. Das war der Knackpunkt in der ganzen Geschichte.
]III. Vom Amt für Wohnen und Stadterneuerung wird behauptet, ich sei von der Pirckheimerstraße umgezogen in die Scharnhorststraße, und hätte den Umzug nicht gemeldet. Dies ist kompletter Unsinn.
Hatten Sie dazu nicht bereits eine Theorie gepostet, dass es einen zweiten P. W. gebe, den man mit Ihnen verwechselt habe? Was ist denn daraus geworden? _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
Hatten Sie dazu nicht bereits eine Theorie gepostet, dass es einen zweiten P. W. gebe, den man mit Ihnen verwechselt habe? Was ist denn daraus geworden?
Der tatsächliche Vorgang ist lange her, und hat sich wie das andere auch in Wohlgefallen aufgelöst.
Was kann ich da schon tun, ich habe gespart mir einen Computer gekauft, bin ins Internet gegangen, und habe mir dort ein Podium gesucht. Gefunden habe ich den FDR - und also da bin ich.
Übrigens zur Formulierung die Römer würden spinnen.
Die spinnen nicht, bei der Häufung ist da kein Zufall und auch keine sonstige Nachlässigkeit im Spiel, die wissen genau was sie wollen. Davon bin ich jedenfalls überzeugt.
Das war hinterlistig. Da hätten sie sofort protestieren müssen. Das war der Knackpunkt in der ganzen Geschichte.
salve
lesen Sie mal weiter. Ich sage ich hab protestiert.
Außerdem hat sich seit damals meine Einstellung den Gerichten gegnüber grundlegend geändert. Damals war ich anders als heute, und beim besten Willen ich konnte damals dies Entwicklung nicht vorhersehen.
bitte vergessen Sie nicht meine anderen Berichte mit dazuzuzählen. Das waren keine Ereignisse die davon sozusagen losgelöst im Raum stehen. Das gehört alles zusammen.
An anderer Stelle habe ich schon angedeutet, das ist nicht alles, von solchen Kalibern habe ich noch mehr. Ich habs nur gestückelt wegen der Länge - ein Satz roter Ohrwaschel ist genug.
Ein freundliches Hallo an alle,
sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren,
aus den vorherigen Antworten bin ich mutiger geworden. Sollte ich mit dem nachfolgenen gegen den Knigge verstoßen, einfach löschen, kein Problem, ich mache es dann anders.
Hier bringe ich aus Gründen der Einfachheit einen Auszug aus einem (hier anonymisierten mit XXX) Schreiben an meinen Betreuer, in dem es u. A. um meinen eigezogenen Pkw geht. Für dieses Schreiben und alle anderen wird mir vom Betreuer nicht nur jegliche Antwort, sondern auch alle denkbaren Aktivitäten verweigert - soll heißen er unternimmt absolut nichts.
Zitat (wörtlich):
"(...)
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt XXX,
zuerst habe ich noch einen Schriftsatz gefunden der zu meinem Schreiben vom 21.05.2004 bedeutsam sein könnte. Dazu verweise ich auf die Niederschrift vom Amtsgericht Nürnberg, Az.: XVII 1035/96, über die Anhörung von Herrn Peter Winkler am 26.09.1996 (ich unterstelle diese liegt Ihnen vor). In der auf Seite 1. letzter Absatz wie folgt formuliert wurde:
„Der Richter habe ihm erklärt, daß es nicht um eine Verteidigung und Eingriff in persönliche Rechte sondern lediglich um eine Hilfestellung gehe und daß der für ihn bestellte Betreuer lediglich dazu da sei, ihm bei der Bewältigung verschiedenster Aufgaben hilfreich zur Seite zu stehen.“
Heute liest sich das für mich wie der blanke Hohn. Ich unterstelle die höchst richterliche Aussage trifft auch für Sie zu. Dazu habe ich Ihnen noch das Schreiben von Herrn RA XXX beigelegt, das mir von diesem mit Datum vom 22.06.99 zugestellt wurde. Diesem Schreiben habe ich Kommentare angefügt, die zur gerichtlichen Wahrheitsfindung ganz bestimmt relevant sein sollten, was mir bisher auch von Ihnen ohne Angabe von Gründen verweigert wurde. Wenn meine Betreuer, zu Tatsachen die ich beweisen kann, eine Vorgehensweise anwenden die sich durch schamloseste Umdeutungen und Weglassungen auszeichnen, wenn sich diese zudem mir gegenüber weigern der Wahrheit die Ehre zu geben, dann verstoßen diese wegen der doch beträchtlichen Niederträchtigkeit zumindest gegen die vorher genannte richterliche Aussage und sind somit von mir gerichtlich angreifbar. Das muß mir im Sinn von u. a. § 226 BGB und Artikel 34 Grundgesetz erlaubt sein. Für mich wäre es interessant zu wissen, wie Sie das sehen und mit was ich bedroht werde, wenn es mir gelingt einen integeren und kompetenten Richter zu finden, der bereit ist eine ehrliche und objektive Betrachtungsweise anzuwenden. Dazu bitte ich umgehenst um schriftliche Mitteilung.
Wie abgemacht habe ich des weiteren meine Unterlagen in Kopie beigefügt, die das verschwinden meines Pkws (N-ET 895) beschreiben. Dazu sollten Sie wissen, ich bin gelernter Kfz.-Mechaniker, ich weiß was ein Kupplungsdefekt ist. Einen solchen defekt hatte dieses Fahrzeug. In einer Ausprägung mit der ich mich nicht mehr mit dem Wagen fahren traute, weil ich das zurückfahren können aus eigener Kraft für äußerst unwahrscheinlich hielt. Wenn ich mich recht erinnere hatte das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Beschlagnahme ca. 40.000 km, war rostfrei und hatte keinen Lackschaden. Somit hatte das Fahrzeug noch einen echten Wert. Wegen der defekten Kupplung suchte ich in dieser Zeit einen Gutachter, der mir quasi vor der Haustür den Defekt bestätigt. Damit hätte ich den Verkäufer verklagen können, daß er das Fahrzeug zurücknimmt und mir mein Geld zurückgibt. Denn ein normaler Verschleiß darf nach 40.000 km noch nicht auftreten, das ist völlig unmöglich. Dieses wurde aber von allen Vertretern der Firma XXX behauptet, die ich in dieser Angelegenheit angesprochen habe. Ich war und bin der Überzeugung der Wagen wurde mir schon in einem defekten Zustand verkauft, von daher behaupte ich die Firma XXX hat mich betrogen. Reparieren konnte ich das Fahrzeug aber nicht lassen, was für einen Verkauf notwendig gewesen wäre, weil bei einer Reparatur die ersetzten Teile in den Besitz der Firma XXX übergegangen wären und ich somit aussagefähige Beweismittel verloren hätte.
Zur Ergänzung verweise ich auf das Schreiben vom damaligen Betreuer, das von diesem am 26.02.97 an das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach unter dem Az.: AN 20 K 97.00075 übermittelt wurde. Von diesem Schreiben meine ich es müßte Ihnen vorliegen. Darin führt er unter anderem wie folgt aus:
„Der dem Gericht und der Stadt Nürnberg vorliegende Schriftwechsel läßt jedoch erkennen, dass sich Herr Winkler in extremen geistigen "Verwick1ungen und Verwirrungen" befindet. Sein übersteigertes Mißtrauen führt dazu dass alles, auch für ihn positives, von Ihm negativ gedeutet und als Angriff gegen seine Menschenwürde gewertet wird.
Ich gehe deshalb von der Geschäftsunfähigkeit aus, derzeitig und im gesamten Jahr 1996. (…)
Der Widerspruch - wie auch vorsorglich die Klage - werden damit begründet, dass zurechenbares, schuldhaftes Verhalten des Betroffenen nicht vorliegt. Aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes (Krankheit) konnte Herr Winkler nicht erkennen. dass er nach den Vorschriften der öffentlichen Ordnung verpflichtet war, sein entstempeltes Fahrzeug zu entfernen. Es ist davon auszugehen, dass Herr Winkler rein körperlich hierzu auch gar nicht in der Lage gewesen wäre, da sein körperlicher Zustand es wohl nicht erlaubt hätte, das Fahrzeug von der öffentlichen Verkehrsfläche zu entfernen. Weder war er fahrtüchtig, noch war er in der Lage, einen anderweitigen Stellplatz zu organisieren. Er war auch nicht in der Lage, ein "Unrecht" in seinem Handeln einzusehen.“
Dazu kann ich nur sagen, dieser Mann hat einen gewaltigen Sprung in der Schüssel. Wieso dieser mit seinen niederen Beweggründen als mein Betreuer tätig werden durfte wird mir ein ewiges Rätsel sein. Gleichfalls ein Rätsel ist mir, wieso in meinen Angelegenheiten § 12 FGG und §§ 1837, 1901 BGB außer kraftgesetzt werden konnte, ohne mir dazu einen Beschluß, eine Begründung und eine Rechtsfolgebelehrung zustellen zu müssen. Denn so etwas in dieser Art muß passiert sein, anders geht es nicht. Dem füge ich hinzu, es gibt Gerichtsbeschlüsse, die für das Amtsgericht verbindlich sind, und die generell Richter und Betreuern verbieten sich als Gutachter aufzuspielen. Das hat Herr XXX aber getan, allerdings mit wissentlicher Duldung des Amtsgerichts; auch das ist anders nicht möglich. Diese Gerichtsbeschlüsse sind für das Amtsgericht und dem Betreuer also offensichtlich irrelevant. Warum das so ist konnte oder wollte mir bislang niemand erklären, auch nicht das Landgericht. Mit diesem Rechts- und Machtmißbrauch konnte Herr XXX wesentlich dazu beitragen, um beim Verwaltungsgericht zu der Beschlußfassung finden zu können die eben verwirklicht wurde.
Zudem ist das Schreiben von Herrn XXX vom 04.11.1997 relevant. In diesem führt er auf Seite 3 wie folgt aus:
„Zu Ihrem Schreiben vom 24.10.97:
Zu Ihren Ausführungen zum Pkw:
Es hätte durchaus eine Möglichkeit gegeben, ihr Dillemma zu lösen. Vor Entfernung des Pkws hätte durch einen Sachverständigen innerhalb eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens der Fehler festgestellt werden können. Danach wäre eine räumliche Veränderung des Fahrzeuges möglich gewesen, ohne daß Ihnen Nachteile entstanden wären. Nur: Diese Ratschläge helfen im Nachhinein nichts. Ich will Ihnen mit den Ausführungen nur verdeutlichen, daß bei Annahme von Hilfen von außen nicht alles so "kompliziert" verlaufen muß.“
Über soviel schamlose Unverfrorenheit bin ich wirklich sprachlos. Der Kerl spinnt, eindeutig. Für Ihre werte Aufmerksamkeit weise ich darauf hin, eingezogen wurde der Pkw am 29.01.96, und unter die Betreuung von Herrn XXX wurde ich gestellt mit Beschluß vom 24.07.1996, Az.: XVII 1035/96. Ich finde als Rechtsanwalt hätte Herr XXX schon noch etwas zu meinem Schutz unternehmen können, was nicht geschehen ist. Er hat ja auch viele Entscheidungen eigenverantwortlich getroffen, die sich zu meinem Nachteil auswirkten. Nur wenn sich für mich wie es scheint ein Vorteil abzeichnete, dann verweigert er sich. Hier wird also ein weiteres Mal ein ungeheuerlicher Rechts- und Machtmißbrauch beweisbar. Ich verlange von Ihnen dementsprechend vorzugehen.
Ganz besonders betonen möchte ich noch die Schreiben von Herrn XXX vom 20.01.97 und 30.07.97. In denen er vorschlägt das beschlagnahmte Fahrzeug zu verkaufen. Wegen dem sollte ich ihm den Fahrzeugschlüssel und den Kfz-Brief ect. übermitteln. Was wegen meinem Mißtrauen erst mit meinem Schreiben vom 10.11.97 geschehen ist. Übermitteln mußte ich ihm die geforderten Dinge, weil mir wirklich keine vernünftig vertretbare Alternative eingefallen ist. Wenn es eine solche gegeben hätte, dann gab sich diese für einen unbedarften Laien wie mich nicht zu erkennen. Meine Hoffnung war er Verkauft das Fahrzeug, und im Vertrag steht dann der Kupplungsdefekt, das ist meines Wissens gesetzlich so vorgeschrieben. Damit hätte ich dann einen Beweis gehabt. Aber Pustekuchen, das war wohl nichts.
Für Ihre werte Aufmerksamkeit verweise ich aus Gründen der Vollständigkeit noch auf den Beschluß vom Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach vom 27.02.1996, zu Az.: AN 10 S 96.00193. Darin wird auf den Seiten 2 und 4 ein Kupplungsdefekt erwähnt. Ferner verweise ich auf den Beschluß vom Landgericht vom 19.02.01, Az.: 13 T 1280/0. Darin wird mir auf Seite 3 vorgehalten mein Vortrag zum PKW seit bruchstückhaft und für eine Überprüfung ungeeignet. Ich unterstelle das wurde so von Herr XXX „eingefädelt“. Ich gehe davon aus diese Gerichtsbeschlüsse liegen Ihnen vor.
Zu dem ganzen gibt es aber noch gewissermaßen ein Sahnehäubchen obendrauf, das in dem Schreiben von Herrn Vizepräsidenten XXX beim Amtsgericht vom 18.01.01 zu finden ist (Az.: XVII 1035/96). Dieses stellt den für mich aktuellen Sachstand dar, den man mir erlaubt einzusehen. Darin bezieht sich Herr XXX u. a. auf ein Schätzgutachten, das mir, vor dem Schreiben von ihm, von niemandem bekannt gemacht wurde, und zu dem nachher auf meine Anfrage niemand auch nur eingehen wollte. Ferner erwähnt Herr XXX ein Schreiben der Stadt Nürnberg vom 03.04.1996. Auch dieses Schreiben ist anscheinend ausschließlich Herrn XXX bekannt, wie auch auf Grund seiner Bezugnahme meine diesbezüglichen Anfragen ebenfalls von allen definitiv ignoriert wurden.
Betonen möchte ich auch noch die Behauptung im Schreiben von Herrn XXX vom 18.01.2001, das Fahrzeug hätte offensichtlich auf öffentlichem Grund eine sehr lange Standzeit gehabt. Was er mit sehr lange konkret meint weiß ich nicht. Jedenfalls war das Fahrzeug meines Wissens am Tag der Beschlagnahme (29.01.96) rostfrei und hatte keine Lackschäden. Ich meine da müssen am Stellplatz regional sehr begrenzt äußerst widrige Witterungsverhältnisse geherrscht haben. Weil das unglaubwürdig ist, ist auch die diesbezügliche Aussage von Herrn XXX unglaubwürdig. Ich meine mit dem Fahrzeug wurde nicht sehr sorgfältig umgegangen, woraus sich Lackschäden ergeben haben, wegen der schließlich die beklagenswerte Durchrostung eingetreten ist. Eine Beweisführung die das Ausschließt wurde mir jedenfalls nicht zugebilligt. Das ganze kann aber auch völlig anders abgelaufen sein, allerdings werden mir dazu keine konkreten Auskünfte zugebilligt. Das ist so, bitte finden Sie sich damit ab, ich habe mich ja schließlich auch daran gewöhnen müssen.
Zusammengenommen motiviert mich das sehr stark zu der Annahme, die Bezugnahmen auf ein Schätzgutachten und auf das Schreiben der Stadt Nürnberg sind nur Schutzbehauptungen. Schutzbehauptungen sind aber nur dann nötig, wenn etwas Wesentliches vertuscht werden soll. Was immer das sein mag, finden Sie es heraus! Ich für meinen Teil bin jedenfalls sehr neugierig zu erfahren wie Sie diese „Provinzposse“ behandeln, und was dabei für gerichtsrelevante Fakten zu Tage kommen. Über diese verlange ich von Ihnen sofort und rückhaltlos informiert zu werden. Gleichfalls konkret informiert werden will ich von Ihnen, wenn Sie Ihre Bemühungen zur Klärung in Teilen oder als Ganzes einstellen. Insgesamt sind das für mich Beweismittel, auf die ich mit allem Nachdruck Anspruch erhebe.
Ich glaube es wäre für Sie als Rechtsanwalt nicht gut, wenn Ihnen mit plausiblen Gründen vorgeworfen werden könnte, Sie würden zum Schaden des Schutzbefohlenen Beweismittel unterschlagen, oder selbige mit mehr oder weniger erkennbarem Vorsatz ignorieren. In diesem Zusammenhang verweise ich auf meine vielen an Sie gerichteten Schreiben (beginnend mit meinem Schreiben vom 24.06.2003), für die ich von Ihnen definitiv noch keine sachlich korrekte Antwort erhalten habe.
In diesem Sinn verlange ich auch noch Auskunft von Ihnen, zu den gehäuften Indizien, die in meinen Angelegenheiten u. a. den ausgesetzten Vollzug von Artikel 34 Grundgesetz in aller Deutlichkeit anzeigen. Zu diesem ausgesetzten Vollzug habe ich aber keinen Beschluß, keine Begründung und auch keine Rechtsbelehrung erhalten. Diesbezüglich mache ich Sie auf die Schreiben aufmerksam vom
- Arbeitsgericht Hannover, vom 04.08.2003, Az.: 6 Ca 150/03
- Verwaltungsgericht Ansbach, vom 01.04.2004, Az.: AN 16 K 03.00451
- Verwaltungsgericht Ansbach, vom 24.07.2003, Az.: AN 16 K 03.00451 u. a.
die Ihnen alle vorliegen müßten. Zu meinem Schutz bitte ich die Schreiben vom 04.08.2003 und vom 24.07.2003 inhaltlich hinreichend zu beachten. In diesen Schreiben wird behauptet (sinngemäß) meine Rechtsmittel würden von den Absendern nicht mehr beachtet werden, und bei Fragen solle ich mich ersatzweise an Sie wenden. Für mich rechtsverbindlich sind also Sie der alleinig verantwortliche. Gnade Ihnen Gott wenn ich den Eindruck habe Sie möchten mich bescheißen, von mir können Sie jedenfalls so etwas ganz bestimmt nicht erwarten."
Zuletzt bearbeitet von Gast am 13.01.05, 04:04, insgesamt 2-mal bearbeitet
Ein freundliches Hallo an alle
Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren,
zur Ergänzung, der vorgenannte PKW wurde verschrottet, so hat man mir jedenfalls gesagt. In dem Geschehensablauf ist aber viel Platz für Spekulationen, u. A. die, der damalige Betreuer hat das Fahrzeug verkauft und den Erlös in die eigene Tasche gesteckt. Vor dem Gesetz wird sowas eindeutig als Kriminell ausgewisen. Nur wenn man im Zusammenhang mit der richterlichen Unabhängigkeit den Betroffenen als paranoiden Querulanten bezeichnet dann läßt sich sowas problemlos verwirklichen.
Mein Eindruck zu diesen Verfahrenspaktiken ist, zuerst wurde ich gerichtlich mit juristisch versierten Winkelzügen wie man so sagt über den Tisch gezogen, damit man mich anschließen in aller ruhe ausplünern kann. Für die Richter gibt es ja auch eine gewisse Pflicht für ihre Leute zu sorgen (ich meine das zynisch und herausfordernd).
In diesem Sinn hoffe ich, es gibt in der Justiz sowas wie eine freiwillige Selbstkontrolle. Zu dieser suche ich Zugang, bzw. wünsche mir einer von diesen Damen oder Herren möge doch bitte meine Berichte lesen. Nach meinem derzeitigen Erkenntnisstand habe ich keine andere Wahl.
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