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bräuchte dringend einen kompetenten rat zu folgendem sachverhalt:
Im Januar 2006 wurde ein XY-bankkonto wegen 200 € Soll gekündigt. Danach wurde der
offene Posten zwecks Zahlung an ein Inkassobüro abgegeben. Dies erhoben eine "Gebühr", so dass schließlich 450€ zuzahlen waren. Diese wurden mittels
Raten Zahlung bis November 2006 nachweislich zurückgezahlt.
Im März 2007 nun der Schreck: ein Anwalt, der im Auftrag von Z- Inkasso handelt, forderte 220 € zu zahlen, da angeblich die letzte Rate des o.g. Betrages von 450 € nicht gezahlt worden wäre. Das wären also 50 € plus einer Ratenzahlungsgebühr von 90 € inklusive der Kosten, die dieser Anwalt erhebt. Von einer Ratenzahlungsgebühr, die von Z erhoben wurde, war allerdings nichts bekannt.
Nach endlosen Telefonaten mit Z- Inkasso und jenem Anwalt, konnte niemand etwas über den Verbleib eines Nachweises dieser Ratenzahlungsgebühr durch Z- Inkasso sagen. Ein Antrag zu Ratenzahlung wurde wohl gestellt, aber von einer Gebühr war dort nichts zu lesen. Nun wurde aufgefordert den Betrag von 220 € bis
xx.xx.07 zu überweisen.
Wie schätzt Ihr die Situation ein? Kann dieser Anwalt ohne Nachweis dieser Ratenzahlungserklärung wirklich etwas fordern?
mfg
patze
Edit Mod. Holzschuher: Klar-/Firmennamen editiert; bitte zukünftig darauf achten.
dies ist ein Thema, dass imho besser im Inkassorecht aufgehoben ist. Auf Wunsch verschiebe ich gerne.
Der Gläubiger kann grundsätzlich angemessene Kosten eines Anwalts oder eines Inkassobüros geltend machen. Angemessen bedeutet aber: Entweder Anwalt oder Inkassobüro. Und das Inkassobüro darf keine Gebühren über der RVO in Rechnung stellen. Hier scheint mir also zuviel berechnet worden zu sein.
Im Gegenzug spricht aber nichts dagegen, wenn ein Anwalt Gebühren gemäß RVO für eine Ratenvereinbarung in Rechnung stellt, wenn diese konkludent getroffen wurde. Hier scheint mir dies der Fall zu sein. Das Inkassobüro forderte eine Ratenzahlung a 50 Euro und der Schuldner zahlte diese. Damit ist eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen worden.
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