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mittelbare falschbeurkundung

 
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aria
Gast





BeitragVerfasst am: 13.09.04, 18:23    Titel: mittelbare falschbeurkundung Antworten mit Zitat

hallo, ich habe eine frage:

mein mann hat 1994 unter falschem namen asyl beantragt und wurde nach 3monatiger haft abgeschoben. nun haben wir geheiratet und die kosten von damals beglichen. anfang des jahres heirateten wir in westafrika. mein mann reiste vor 5 wochen in deutschland ein und wir haben sogleich eine aufenthaltsgenehmigung für ein jahr bekommen. meine frage ist nun: wird da noch ein verfahren auf ihn zukommen oder ist das vergehen evtl. verjährt? wenn es zu einem verfahren kommt, mit welchem strafmaß müssen wir evtl. rechnen. ist die hinzuziehung eines anwaltes ratsam?

vielen dank

ar
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Heinz-Peter Nobert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1197
Wohnort: Saarlouis

BeitragVerfasst am: 16.09.04, 06:59    Titel: Re: mittelbare falschbeurkundung Antworten mit Zitat

Hallo,

Straftaten verjähren. Im Fall der mittelbaren Falschbeurkundung beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Dies kann durch diverse Maßnahmen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts unterbrochen worden sein.

Hier spricht aber einiges dafür, daß die Sache verjährt ist.

Demgemäß würde ich derzeit nichts unternehmen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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