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Anmeldungsdatum: 10.03.2006 Beiträge: 335 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 05.04.07, 13:01 Titel: Öffentlicher Verweis auf Altmedientätigkeit mit Logo-Nutzung
Kann jmd. den folgenden Fall rechtlich bewerten?
Koch X moderiert seit zwei Jahren im Radio auf Sender Y auf selbständiger Basis (Content-Zulieferung, auf Rechnung, keine Sozialabgaben) zwei Mal wöchentlich eine Kochsendung namens "Die große Radio Y Super-Koch-Ecke" (Name erfunden). Sender X setzt das Format nach zwei Jahren ab.
Der Koch bastelt nun eine Internetseite zum Thema Kochen (mit Shop) und möchte diese bewerben. Auf seine Flyer druckt er: "Koch X - bekannt aus der großen Radio Y Super-Koch-Ecke" und benutzt zwischen den Worten "großen" und "Radio" das Logo des Senders Y. Darf er das bzw. welche Schritte seitens Sender Y wären denkbar?
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 05.04.07, 22:43 Titel:
Angenommen der Sender wirbt für sich damit, dass 2 Jahre lang der bekannte Koch X für ihn gesendet hatte und benutzt dafür das markteingeführte Logo des Kochs ohne dessen Erlaubnis.
Dann kann der Koch den Sender abmahnen, was schon mal einen Tausender für den Anwalt des Kochs einbringen könnte.
Sodann könnten Lizenzbebühren fällig werden usw.
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