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Mahngebühren per Inkasso eintreiben?

 
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fragen-for-all
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 06.04.07, 10:12    Titel: Mahngebühren per Inkasso eintreiben? Antworten mit Zitat

Hallo,

Unternehmer A mahnt seinen Kunden, der durch Rechnungsstellung mit Frist zur Zahlung in Verzug geraten ist.

Der Kunde begleicht die Hauptforderung, weigert sich jedoch, die Mahnspesen mit zu begleichen.

Auch wenn das nicht besonders kundenfreundlich wäre, können die Mahnspesen (die sich ja so etwa auf einen Betrag von 4 - 5€ belaufen) per Rechtsanwalt / Inkassobüro berechtigterweise eingefordert werden?
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Mahnman
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Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 06.04.07, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hatten wir das Thema nicht schon mal in ähnlicher Form?

Ich würde sagen, dass die Mahngebühren als Verzugsschaden nach den §§ 280 i.V.m. 286 BGB erstattungsfähig sind.
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 06.04.07, 12:48    Titel: Re: Mahngebühren per Inkasso eintreiben? Antworten mit Zitat

fragen-for-all hat folgendes geschrieben::
Auch wenn das nicht besonders kundenfreundlich wäre, können die Mahnspesen (die sich ja so etwa auf einen Betrag von 4 - 5€ belaufen) per Rechtsanwalt / Inkassobüro berechtigterweise eingefordert werden?


Ja, mit Mahnmans Argumentation können auch die Mahnspesen geltend gemacht werden.
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danyb
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 06.04.07, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Da würde ich aber lieber gleich einen RA beauftragen als ein Inkassobüro !


lg
_________________
Bin klein und gemein
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