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Verfasst am: 06.04.07, 13:23 Titel: zusammen Prüfen? Erlaubt - ja oder nein?
Hallo!
Habe bei einer Hausarbeit ärgste Platzprobleme. Sehe kaum noch etwas, was ich kürzer schreiben könnte. Muss aber noch mindestens 2 Tatbestände prüfen.
Vorliegend geht es um folgendes:
A verkauft Diebesgut an einen Dritten. Hier ist eine Hehlerei zu prüfen die auch zu einem positiven Ergebnis führt.
A übergibt ebenfalls Diebesgut an B. Hier ist auch Hehlerei zu prüfen, allerdings wird diese nicht durchgehen, da B den A bezüglich des Diebesguts erpresst hat.
Kann/darf/sollte man sowas zusammen prüfen?
Ist es erlaubt, in einem Obersatz von "Hehlerei in zwei Fällen" zu sprechen?
b) offenbar zwei getrennte rechtliche Problemkreise.
Davon abgesehen dürfte es auch nicht wesentlich kürzer werden, wenn Beides zusammengefasst wird. _________________ Ein technisch gut ausgebildeter Jurist kann im Grunde genommen alles beweisen.
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 08.04.07, 21:49 Titel: Re: zusammen Prüfen? Erlaubt - ja oder nein?
SteGra hat folgendes geschrieben::
A übergibt ebenfalls Diebesgut an B. Hier ist auch Hehlerei zu prüfen, allerdings wird diese nicht durchgehen, da B den A bezüglich des Diebesguts erpresst hat. Kann/darf/sollte man sowas zusammen prüfen?
Hi,
sag mal in welchem Semester bist du? Also hier kann man rund um Erpressung/Raub/Nötigung ein riesen Faß aufmachen. Bei Erpressung von Diebesgut könnte (je nach Fall) auch eine mittelbare Täterschaft wegen Nötigungsnotstand in Betracht kommen. Auch muss man hier ggf. beim Diebstahl (wenn Tatherrschaft) schon an die Dritt/Selbstzueignung denken und fein abgrenzen. Eine Hausarbeit im Strafrecht in der man noch Seiten "frei" hat, ist m.E. schon nur noch 3 Punkte wert. Sowas hab ich noch nie gesehen, habe mir erst letztens HA aus dem 1./3./5. Semester angesehen und in allen hätte ich arge Platzprobleme gesehen... Kann an anderen Unis wohl nicht anders sein!
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 09.04.07, 01:48 Titel:
Jetzt kann ich es ja zugeben: ich habe dann immer den 1,5-zeiligen Zeilenabstand auf 1,4 runtergesetzt, den vorgegebenen 8,5 cm-Rand auf 8,2 cm "gekürzt", oben und unten den Rand von 2,0 cm auf 1,7 cm "verkürzt" und die Schriftgröße von 12 auf 11,5 gesetzt. Hat nie einer gemerkt.
Ätsch, liebe Korrekturassistenten, wäre ja auch zu aufwendig, mal etwas nachzumessen...
Ich glaube schon, dass sie es merken. Allerdings wissen sie meistens auch, dass es schlicht und einfach nicht anders geht. Ich persönlich habe es auch noch nie geschafft eine HA auf 25 Seiten zu lösen. Am Ende mussten bei mir nicht nur die Ränder dran glauben, sondern auch jegliche Absätze. _________________ We don't make mistakes - we just have happy accidents. (Bob Ross)
Und wenn man bei der Tatbestandsprüfung nicht jedes einzelne Tatbestandsmerkmal mit einer eigenen Überschirft versieht (zumal wenn die Prüfung einfach gelagert ist), dann wird da auch durch die ersparten Giederungsebenen hübsch Platz gespart (also beim Diebstahl nicht 1. Objektiver Tatbestand a) Sache) aa) Körperlich...)
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